
Signa-Gründer René Benko schreitet seinem zweiten Verhandlungstag am Landesgericht Innsbruck entgegen.
©APA / BARBARA GINDLRené Benko ist wegen einer Schenkung an seine Mutter schuldig gesprochen worden. Vom Vorwurf einer unrechtmäßigen Vorauszahlung für eine Villa in Innsbruck wurde er hingegen freigesprochen.
Der gestrauchelte frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida von einem Schöffensenat zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Während er in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, wurde er hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war davon ausgegangen, dass Benko mit der Mietvorauszahlung für die „renovierungsbedürftige, unbewohnbare" Villa hoch über Innsbruck seinen Gläubigern angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld vorenthalten wollte. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Wegscheider konnte jedoch anhand der Zeugenaussagen nicht feststellen, dass die Wohnung nicht bewohnbar gewesen wäre. Auch die bezahlte Miete in Höhe von 7.500 Euro monatlich wäre in Anbetracht der Innsbrucker Mietpreise „jedenfalls nicht überhöht" gewesen.
Im zweiten Teil der Anklage wurde Benko dagegen schuldig gesprochen. Benko hatte laut WKStA von seiner Mutter aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung 1,5 Mio. Euro ausbezahlt bekommen. Wenig später habe er davon 300.000 Euro wieder zurücküberwiesen, darauf folgte erneut eine Zahlung der Mutter an ihren Sohn in Millionenhöhe. Für die Richterin zählte angesichts der Vorgänge rund um die Stiftungen und Benkos Insolvenz aber nur eines: „Benko hat von seiner Mutter ein Geschenk bekommen und hat es dann ohne einen Rechtsgrund wieder zurücküberwiesen. Alles was danach kommt, ist irrelevant."
Untersuchungshaft wird Benko angerechnet
Da es sich bei der Schadensumme nun um 300.000 Euro handelt, gilt ein niedrigerer Strafrahmen. Es sei nur „ein Cent zu wenig", um in die höhere Kategorie zu fallen. Bis 300.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu sechs Jahren, darüber jedoch bei einem bis zu zehn Jahre. Die bereits erlittene Haft Benkos - er sitzt immerhin seit 23. Jänner 2025 in Wien in Untersuchungshaft - werde ihm strafmildernd angerechnet.
Benko selbst hörte der Urteilsverkündung nach außen hin am Rand des Großen Schwurgerichtssaals sitzend gefasst zu, eine gewisse emotionale Mitgenommenheit ließ sich jedoch nicht verbergen. Sein Verteidiger Norbert Wess gab nach einer kurzen Unterredung mit seinem Mandanten an, vorerst keine Erklärung abgeben zu wollen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
WKStA vs. Verteidigung
Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Prozess für eine „tat- und schuldangemessene Bestrafung" bzw. einen Schuldspruch plädiert. Verteidiger Norbert Wess hingegen für einen Freispruch. Benko selbst plädierte ebenfalls auf „unschuldig". Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine vergangene Woche mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung. Dort habe man „alles akribisch und im Detail ausgearbeitet". Auch wenn er keine weiteren Fragen beantworten wollte, merkte er jedoch an, dass für ihn die Ausführungen der WKStA „an Zynismus nicht zu überbieten" seien.
(trend/APA)