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"Bessere Absicherung der Realeinkommen"

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Die TPA-Steuerexperten Gottfried Sulz (li) und Günther Stenico
Die TPA-Steuerexperten Gottfried Sulz (li) und Günther Stenico©beigestellt
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Die TPA-Steuerexperten Gottfried Sulz und Günther Stenico erwarten von der angekündigten Abschaffung der "kalten Progression", der "heimlichen Steuererhöhung" eine bessere Absicherung der Realeinkommen.

Was ist die "kalte Progression"?

Bei einem progressiven Staffeltarif – wie er im österreichischen Einkommensteuergesetz vorgesehen ist – führt eine Erhöhung des Einkommens zu einer Erhöhung der Abgabenbelastung. Steigen nun in Zeiten einer allgemeinen Preissteigerung die Nominaleinkommen, erhöht sich naturgemäß die Steuerbelastung, ohne dass unbedingt das Realeinkommen gestiegen sein muss.

Wenn in Zeiten einer (höheren) Inflation aber nicht auch die Tarifgrenzen und allfällige Freibeträge an die Entwicklung der Nominaleinkommen erhöht werden, führt dies zur sogenannten „kalten Progression“.

Mit „kalter Progression“ ist damit der Effekt gemeint, dass ein zunehmend größerer Anteil des Einkommens mit einem höheren Steuersatz besteuert wird. Im Endeffekt steigt das Steueraufkommen stärker als die realen Einkommen und wird die „kalte Progression“ daher auch als „heimliche Steuererhöhung“ bezeichnet. Die „kalte Progression“ wird daher häufig zu einer Reduktion der Realeinkommen führen, und zwar insbesondere dann, wenn die Nettoeinkommen aufgrund der progressiven Steuer geringer steigen als die Inflation.

Kalte Progression und Inflation fressen Nettoentlastung auf

Seitens des BMF wurde diesbezüglich im Zusammenhang mit der ökosozialen Steuerreform eine Studie beim IHS in Auftrag gegeben, welche im März 2022 publiziert wurde. Das IHS hat in dieser Studie die Steuerreformen und die Wirkung der kalten Progression im Zeitraum 2016 bis 2025 analysiert )

Darin werden die Entlastungseffekte der ökosozialen Steuerreform in den Jahren 2017 – 2025 in Abhängigkeit der unterstellten Inflationsszenarien mit einer Nettoentlastung zwischen 7,4 Mrd Euro und 12,3 Mrd Euro ermittelt. Festzustellen ist allerdings, dass im Basisszenario für die Jahre 2021 bis 2025 mit einem Wachstum des Verbraucherpreisindex (VPI) zwischen 1,9 % - 2,8 % gerechnet wurde. Diese Werte dürften unserer Ansicht nach aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen aber als nicht mehr zutreffend anzusehen sein. Die seitens des IHS errechnete Nettoentlastung wird demnach in der prognostizierten Höhe nicht eintreten.

Steuersenkungen werden wirksam

Nach der Steuersenkung im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber bereits im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 erneut eine Reduktion der Einkommensteuersätze beschlossen, um die kalte Progression abzufangen. Vor zwei Jahren wurde der Eingangssteuersatz für Einkommen von 11.000 bis 18.000 Euro von 25 % auf 20 % reduziert und sorgte damit für eine Steuerentlastung von jährlich bis zu 350 Euro. Von dieser Entlastung haben jene voll profitiert, die ein jährliches Einkommen von 18.000 Euro erzielen – das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rund 1.800 Euro.

Die erst kürzlich beschlossenen Änderungen betreffen Personen mit einem steuerlichen Jahreseinkommen von 18.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Der Steuersatz für Einkommen von 18.000 bis 31.000 Euro reduziert sich von 35 % auf 30 %; bei Einkommen von 31.000 bis 60.000 Euro erfolgt eine Senkung von 42 % auf 40 %. Diese Anpassungen werden schrittweise ab 2022 wirksam und bewirken eine stufenweise Entlastung von der Einkommensteuer bis 2024. Beide Steuersatz-Änderungen zusammen bedeuten eine maximale Erhöhung des jährlichen Nettoeinkommens von 325 Euro im heurigen Jahr, 940 Euro im nächsten Jahr 2023 und 1.230 Euro ab 2024.

Fahrplan zur Abschaffung der kalten Progression

Nach den Pressemeldungen sollen im Zuge der Maßnahmen gegen die Teuerung insbesondere Absetzbeträge und Sozialleistungen valorisiert werden, was einen relativ stärkeren Effekt bei Beziehern geringerer Einkünfte hat.

Angekündigt ist weiters, dass der Mechanismus zur Abschaffung der kalten Progression zu zwei Dritteln automatisch wirksam werden soll. Über das dritte Drittel der Entlastung soll das Parlament (jährlich) neu entscheiden.

Wie seitens der Bundesregierung die angekündigte Abschaffung der „kalten Progression“ im Detail aussehen wird, bleibt abzuwarten; denn das entsprechende Gesetz soll ja erst über den Sommer ausgearbeitet werden.

Aus Sicht des Steuerzahlers ist die angekündigte Abschaffung der „kalten Progression“ sicherlich begrüßenswert, insbesondere in Zeiten höherer Inflation kommt es damit zu einer besseren (steuerlichen) Absicherung der Realeinkommen.

Für Unternehmer stellt sich – wie bei jeder Änderung des Steuertarifs – die Frage nach der steueroptimalen Rechtsform; auf unserer Homepage findet sich hierzu unser kostenloser Rechtsformrechner.

DIE AUTOREN

Gottfried Sulz ist Steuerberater und Partner bei TPA Steuerberatung. Er hat sich insbesondere auf die Rechtsformgestaltung für KMU, Konzerne und freie Berufe sowie Merger & Akquisition, Sonderfragen des (inter)nationalen Steuerrechts, Bilanzrecht, Unternehmensnachfolge und Privatstiftungen spezialisiert. gottfried.sulz  tpa-group.at

Günther Stenico ist Steuerberater und Partner bei TPA Steuerberatung. Der Leiter des Standort Insbruck betreut überwiegend Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerrechts. guenther.stenico  tpa-group.at

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