Rasperia fordert 342 Mio. Euro von RBI-Tochter und Strabag

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Im Milliardenstreit um Strabag und Raiffeisen fordert die russische Holding Rasperia weitere 342 Mio. Euro. Während heute in Kaliningrad verhandelt wird, könnte ein Wiener Milliardenurteil zugunsten der RBI am Donnerstag rechtskräftig werden.

Der Rechtsstreit zwischen der russischen Holding Rasperia Trading Limited und den österreichischen Strabag-Kernaktionären geht möglicherweise in die letzte Runde. Das ehemals vom russischen Milliardär Oleg Deripaska kontrollierte und von der EU sanktionierte Unternehmen fordert 342 Millionen Euro von der RBI-Tochter Raiffeisenbank Russland und weiteren Strabag-Kernaktionären. Heute wird darüber vor dem Handelsgericht in Kaliningrad verhandelt.

Hintergrund ist ein Urteil des Wiener Landesgerichts vom 22. September. Dieses hatte der RBI und ihrer russischen Tochter 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz für Verluste durch frühere Rasperia-Klagen in Russland zugesprochen. Rasperia beanstandet nun die Höhe der Forderung.

Ein russisches Gericht hatte den Banken Schadenersatzklagen im Ausland von maximal 2,85 Milliarden Euro erlaubt. Die Differenz von 300 Millionen Euro sowie 42 Millionen Euro an Gerichtsgebühren fordert Rasperia nun zurück. Eine Entscheidung in Kaliningrad könnte bereits heute fallen. Erwartet wird ein Urteil zugunsten der russischen Holding.

Der Konflikt begann 2022, als Rasperia infolge der EU-Sanktionen gegen Oleg Deripaska ihre Einflussmöglichkeiten beim Baukonzern Strabag verlor. Während rechtliche Schritte in Österreich erfolglos blieben, konnte die Holding vor russischen Gerichten rund 2,4 Milliarden Euro Schadenersatz von der Raiffeisenbank Russland durchsetzen. Die Bank geriet wegen ihrer indirekten Verbindung zum Strabag-Kernaktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien ins Visier.

Für die RBI verschärfte dies die ohnehin schwierige Situation in Russland. Seit Beginn des Ukrainekriegs steht die Bank wegen ihres Russlandgeschäfts unter politischem Druck. Sie reduzierte ihre Aktivitäten und prüft einen Verkauf ihrer russischen Tochter. Russische Beschränkungen verhindern zudem, dass Gewinne nach Österreich überwiesen werden.

Eine neue Möglichkeit eröffnet das 14. EU-Sanktionspaket vom Juni 2024. Es erlaubt europäischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, Schadenersatz für Verluste durch russische Maßnahmen geltend zu machen und auf eingefrorenes Vermögen zuzugreifen.

Da Rasperia nicht fristgerecht auf die Wiener Klage reagierte, sprach das Gericht RBI und Raiffeisenbank Russland per Versäumnisurteil 3,15 Milliarden Euro zu. Verzichtet Rasperia wie erwartet auf ein Rechtsmittel, wird das Urteil am Donnerstag rechtskräftig.

Anschließend könnte die RBI bei den österreichischen Behörden die Freigabe eingefrorener Vermögenswerte beantragen. Im Mittelpunkt stehen 28,5 Millionen Strabag-Aktien Rasperias sowie bislang nicht ausgezahlte Dividenden und Gelder aus einer Kapitalherabsetzung im Jahr 2024. Über die Freigabe dürfte vor allem die Finanzmarktaufsicht entscheiden. Dafür hat sie grundsätzlich sechs Monate Zeit, will diese Frist laut einem Sprecher aber nicht vollständig ausschöpfen.

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