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Für den Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug fällt das Fazit zur gegenwärtigen Situation psychisch Kranker in den Gefängnissen ernüchternd aus. "Die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken im Strafvollzug bedingen systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben", stellte Klaushofer vor Medienschaffenden klar. Besonders die menschenrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden systemisch durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.
"Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen", führte Volksanwältin Schwarz aus. Folge dieses Missstandes sei, "dass sich das Justizwachepersonal um diese Inhaftierten kümmern muss, das dafür nicht ausgebildet ist, und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden." Dabei mache die Volksanwaltschaft seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge im Argen liege. "Doch die Warnungen wurden vom Justizministerium ignoriert, während die Anzahl jener Gefangenen steigt", konstatierte Schwarz. Sie appellierte eindringlich ans Justizministerium, die Vorschläge der Volksanwaltschaft zur Verbesserung der gegenwärtigen Zustände rasch umzusetzen.
Dem umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft liegen 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im Jahr 2025 und im ersten Quartal 2026 in diversen Justizanstalten (JA) zugrunde. Dabei wurden die Fälle von 59 Betroffenen erhoben, davon 13 Frauen und zwei Jugendliche. Der Bericht enthält schockierende Einzelschicksale. So wurde in der JA Krems ein psychisch kranker Minderjähriger angetroffen, der von der JA Wien-Josefstadt in die Wachau überstellt worden war. Während der junge Häftling in Wien von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut wurde, sah der zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige in Krems acht Monate nach seiner Überstellung erstmals den Anstaltspsychiater, als er - offensichtlich aufgrund von Unterversorgung - in einen psychischen Ausnahmezustand geraten war.
"Das kann so nicht sein", stellte Schwarz fest, zumal der 17-Jährige zeitnah nach seiner Verlegung nach Krems einer Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. einem Kinder- und Jugendpsychiater oder zumindest dem Anstaltspsychiater hätte vorgestellt werden müssen. Dokumentiertermaßen waren ihm in Wien nämlich Psychopharmaka verordnet worden. Weshalb er überhaupt von der JA Josefstadt verlegt wurde, "hat sich nicht klären lassen", erläuterte Klaushofer. Der inzwischen 18-Jährige sei in Krems monatelang sich selbst überlassen worden.
Ebenfalls in der JA Krems wurde im März 2025 der Fall eines akut psychisch schwer erkrankten Mannes erfasst, der aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens vorläufig im Maßnahmenvollzug untergebracht war. Er wurde alleine in einem videoüberwachten Haftraum unter Sicherheitsmaßnahmen angehalten. Der Betroffene verweigerte die Körperhygiene und war laut Volksanwaltschaft seit Längerem vollkommen verstummt. Sobald jemand ein Gespräch mit ihm führen wollte, drehte er sich weg und hielt sich die Ohren zu.
Schon bei seinem Erstkontakt mit dem Anstaltspsychiater bestand der Verdacht auf eine schizophrene Erkrankung. Der Volksanwaltschaft zufolge visitierte der Anstaltspsychiater dessen ungeachtet den Inhaftierten im Zeitraum November 2024 bis März 2025 lediglich zweimal. Mit dem Psychologischen Dienst gab es anfangs engmaschige, danach aber nur mehr Kontakte in drei- bis vierwöchigen Abständen. Auch die Kontakte mit dem Pflegedienst rissen allmählich ab.
In der JA Stein war gemäß dem Prüfbericht der Volksanwaltschaft auf der Sicherheitsabteilung ein psychotischer Mann untergebracht, der bereits seit rund einem Jahr paranoide Symptome zeigte. Der Inhaftierte verweigerte jegliche Körperpflege und verunreinigte den Haftraum, der vollkommen verdreckt war. In der Zelle herrschte "eine Fliegenplage und ein sanitärer Übelstand", wie im Schwerpunktbericht wörtlich festgehalten wird: "Die Aufenthaltsbedingungen waren menschenrechtlich unzumutbar. Verweigert eine inhaftierte Person die Körperhygiene, trägt die JA die Verantwortung für Hygienemaßnahmen. Dieser Fürsorgepflicht kam die JA Stein nicht ausreichend nach."
Vom Schwerpunktbericht umfasst ist auch ein drastischer Fall aus der JA Ried. Dort wurde eine psychisch kranke Frau über mehrere Monate hinweg 22 Stunden täglich in einem videoüberwachten Einzelhaftraum auf der Männerabteilung untergebracht. Die Betroffene leidet an paranoider Schizophrenie und an einer Substanzgebrauchsstörung, laut Volksanwaltschaft wäre für sie eine stationäre psychiatrische Unterbringung zwingend erforderlich. Die Anstaltspsychiaterin der JA Ried ist regulär alle 14 Tage für einen Tag in der JA anwesend.
Gleich mehrfach findet sich im Prüfbericht der Volksanwaltschaft die JA Schwarzau, Österreichs einzige Strafvollzugsanstalt für ausschließlich weibliche Häftlinge. Bereits Gegenstand medialer Berichterstattung war der Fall einer vermutlich hochgradig paranoiden Frau, bei der die zeitweise Unterbringung in einem Metallkäfig im Innenhof der Justizanstalt angedacht war. Seit ihrer Inhaftierung in der JA Schwarzau wurde die Betroffene durchgehend in einem Einzelhaftraum angehalten. "Die Inhaftierte empfand die seit sieben Monaten bestehende Isolation als Folter", wird im Prüfbericht festgehalten. Um der Videoüberwachung zu entgehen, habe sich die Insassin über drei Monate in den Sanitärbereich ihres Haftraums zurückgezogen.
Zwei weitere besorgniserregende Fälle in der Schwarzau hat die Volksanwaltschaft dokumentiert. Eine junge Gefangene leidet an einer Kombination aus paranoider Schizophrenie, Intelligenzminderung und einem beträchtlichen Entwicklungsrückstand. Aufgrund ihrer Erkrankung ist die Frau nicht in der Lage, ihre Aufmerksamkeit länger als zehn Minuten auf etwas zu fokussieren. "Sie spricht kaum. Neben der Körperhygiene stellt das Leben in einem geschlossenen Raum für die Betroffene eine große Herausforderung dar", weiß die Volksanwaltschaft. Eine andere Strafgefangene, die an schwerer Dissozialität, Psychopathie und Psychose-Durchbrüchen leidet, legt starke Aggressionen gegenüber anderen Insassinnen, aber auch gegenüber Mitarbeiterinnen der Anstalt an den Tag. Bei beiden Betroffenen könne keine adäquate Behandlung und Betreuung erfolgen, notiert die Volksanwaltschaft. Eine von ihnen soll im November 2025 einen Suizidversuch unternommen haben.
"Gefangene mit akuten schweren psychischen Erkrankungen gehören in einem Spital psychiatrisch behandelt", fordert Volksanwältin Schwarz ein Mal mehr den Ausbau von Kapazitäten in Krankenhäusern und forensischen Abteilungen für die Versorgung von Inhaftierten. Zusätzlich müssten die Schulungsangebote für die Justizwache im Umgang mit psychisch kranken Personen erweitert und den Justizanstalten vor allem dringend mehr psychiatrisch geschultes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur Verfügung gestellt werden.
"Psychiatrische Planstellen bleiben oft lange unbesetzt", urgierte Schwarz und wies im Zusammenhang damit darauf hin, dass es im Forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) Wien-Favoriten zweieinhalb Jahre überhaupt keinen Psychiater gab. In der JA Wiener Neustadt sei ein Psychiater im Ausmaß von lediglich vier Wochenstunden anwesend. Dasselbe gilt für die JA St. Pölten. Für die psychiatrische Versorgung der JA Wien-Josefstadt mit 1.200 Inhaftierten sind laut Schwarz von 78 vorgesehenen Wochenstunden nur 18 besetzt. In der Justizanstalt Ried ist ein Psychiater alle zwei Wochen für einen Tag präsent.
Innerhalb der Justizanstalten gehöre der Datenaustausch zwischen den einzelnen Fachdiensten verbessert bzw. überhaupt ermöglicht, verlangt Schwarz: "Derzeit kann ein Psychiater nicht in die Aufzeichnungen des Allgemeinmediziners einsehen. Wenn es etwa um die Änderung einer Medikation geht, ist das Fachpersonal auf die Rückmeldung der Insassen angewiesen. Das ist fahrlässig."
Der Bericht sei nicht als Kritik am Personal in den Justizanstalten zu verstehen, unterstrichen Schwarz und Klaushofer. Aufgrund von Personalmangel und begrenzter Kapazitäten seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "am Limit", sagte Schwarz. Es gebe "eine Minder- und Mangelversorgung", die "systemischen Schwierigkeiten" würden bei der Justizwache und dem Fachpersonal Gefühle von Ausweglosigkeit und Hilflosigkeit bewirken.