Südtiroler Sammelklage gegen Meta in Mailand zugelassen

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Das Landesgericht Mailand hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen den US-Konzern Meta wegen nicht ausreichendem Schutz von Facebook-Daten zugelassen. Wie Südtiroler Medien berichteten, betrifft der Fall Daten von mehr als 35 Millionen Facebook-Nutzern in Italien, die zwischen 2018 und 2019 systematisch abgegriffen und im Darknet verkauft worden waren. Die Verhandlung wurde für Oktober 2026 angesetzt.

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Es sei bekannt, dass in mehreren europäischen Ländern ähnliche Verfahren anhängig sind, erklärte VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. Doch die Südtiroler Klage sei die erste, die in Europa zur Verhandlung zugelassen wurde. Die Verbraucherzentrale hatte die Klage jedenfalls nach Bekanntwerden des Datenlecks beim Landesgericht Mailand eingebracht. Auch in Österreich wurde bereits eine Sammelklage gegen Meta durch den Verbraucherschutzverein (VSV) wegen Überwachung der Bevölkerung eingebracht.

Geklagt wurde in Mailand jedenfalls gegen Meta Platforms Ireland Limited, die europäische Tochtergesellschaft von Meta, des Mutterkonzerns von Facebook. Die Rechtsvertreter der VZS werfen dem Konzern vor, die Daten ihrer Nutzer nicht ausreichend geschützt zu haben - etwa vor Datenscraping. Das ist eine automatisierte Methode, um bestimmte Informationen von Webseiten, Plattformen oder Datenbanken abzulesen und diese anschließend systematisch zu sammeln. Die so entstandenen Datensätze mit Namen, Nummern, Adressen oder E-Mails werden daraufhin im Internet verkauft.

Meta hatte unter anderem eingewendet, dass Verbraucherorganisationen nur Personen aus ihrem jeweiligen Gebiet vertreten dürften. Das Landesgericht in Mailand folgte dem nicht und erkannte der Südtiroler Verbraucherzentrale das Recht zu, auch im Interesse aller italienischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu handeln. Weltweit sind schätzungsweise rund 500 Millionen Nutzer betroffen.

Die VZS verfolge mit der Klage zwei Ziele, hieß es: mehr Sicherheit beim Umgang mit Nutzerdaten auf Facebook und Schadenersatz für Betroffene. Nach Angaben der Klägerseite könnten die abgegriffenen Informationen unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing oder Identitätsdiebstahl genutzt werden.

Die nächste Anhörung wurde indes für Oktober 2026 angesetzt. Dabei sollte auch über die Höhe möglicher Entschädigungen gesprochen werden. Laut Rodolfo Dolce, der die Klage als Rechtsanwalt für die Südtiroler Verbraucherzentrale eingebracht hatte, seien die Chancen auf Schadensersatz jedenfalls realistisch. Die Höhe der entsprechenden Summe sei abhängig davon, welche und wie viele persönliche Daten tatsächlich abgeflossen sind. Während für eine geleakte Telefonnummer 500 Euro gefordert werden würden, seien es für die E-Mail 300 Euro und die Wohnadresse 360 Euro.

Betroffene könnten sich jedenfalls unverbindlich auf der Website der Verbraucherzentrale registrieren, um über weitere Schritte informiert zu werden, betonte Bauhofer. Es sei dabei unerheblich, ob man mit Sicherheit weiß, dass die eigenen Daten gestohlen wurden oder nicht. Wenn man zwischen 2018 und 2019 einen Account bei Facebook gehabt habe, seien die Chance jedoch recht hoch, dass die eigenen Daten betroffen waren. Sobald das offizielle Klageverzeichnis eröffnet werde, würden alle registrierten Personen kontaktiert.

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