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Schlappe für SAP in US-Kartellverfahren gegen Teradata

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Prozess kann wie geplant im April 2026 starten
 © APA/APA/AFP/PAU BARRENA
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In einem US-Kartellstreit mit dem Datenverarbeiter Teradata hat SAP einen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof der USA wies am Montag einen Antrag des Walldorfer Konzerns auf Abweisung der Klage ab. Damit kann der für April 2026 geplante Prozess starten. Parallel dazu soll über eine Gegenklage wegen angeblicher Patentverletzungen durch Teradata verhandelt werden. SAP war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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Teradata wirft Europas größtem Softwarehaus Verstöße gegen US-Kartellgesetze vor. Der Konzern bündele seine Unternehmenssoftware rechtswidrig mit einem Datenanalyseprogramm. Dieses konkurriere mit einem vergleichbaren Produkt von Teradata. SAP weist den Vorwurf des Fehlverhaltens zurück. Die Verzahnung der Produkte komme den Kunden zugute, die dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigerten.

Der deutsche Konzern hatte das seit 2018 laufende Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ein Berufungsgericht kassierte dieses Urteil jedoch. Die Facebook-Mutter Meta und der Software-Konzern Microsoft hatten SAP im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der USA unterstützt.

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