Verteidiger im Wöginger-Prozess wollen Freisprüche

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Wöginger fand sich erneut vor dem Linzer Landesgericht ein
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Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Linz die Diversion gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher-Affäre" gekippt hat, wurde der Prozess am Mittwoch fortgesetzt. Wöginger soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister einen Leitungsposten erhält. Am ersten Tag standen nur die Eröffnungsplädoyers am Programm, zu Mittag war der Prozesstag bereits beendet.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft allen drei Angeklagten Amtsmissbrauch vor, den beiden Beamten zudem falsche Beweisaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Zentrum der Causa steht ein ÖVP-Bürgermeister, der kurz zuvor bereits Vorstand des Finanzamts Freistadt werden wollte, aber nicht zum Zug gekommen war. Er bewarb sich daher um die Leitung des Finanzamts Braunau. Im Vorfeld habe er sich an seinen Parteifreund Wöginger, damals Abgeordneter, gewandt. "Zu einem Roten wäre er nicht gegangen, das hat er selbst gesagt", so der Oberstaatsanwalt in seinem Anklagevortrag. Wöginger habe Hilfe zugesagt und sich an Schmid gewandt, "weil er ihm helfen wollte - aus parteipolitischen Erwägungen. Um die fachliche Eignung ging es in diesen Gesprächen nicht".

Schmid habe sich an den Zweitangeklagten gewandt, einen ÖVP-Gewerkschafter, der in der Personalkommission saß und Unterstützung zugesagt habe. Eine Beamtin, die in der Kommission für den Chefposten in Freistadt den Bürgermeister als einzige nicht als bestgeeignet bewertet und als einzige kein Naheverhältnis zur ÖVP hatte, "war plötzlich nicht mehr in der Personalkommission mit dabei". Der ebenfalls angeklagte Vorsitzende beider Kommissionen habe beim Besetzungsverfahren für Braunau bei einer qualifizierteren Bewerberin, die bereits stellvertretende Leiterin des Finanzamts Braunau war, bewusst "vorwurfsvoll und forsch" nachgefragt, sie "demotiviert und verunsichert".

Untermauert werden die Vorwürfe von der WKStA u.a. mit Chatverläufen, die sich auf Schmids Handy fanden: Noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 schrieb der angeklagte Personalvertreter dem damaligen Generalsekretär "Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: "Mein Held!". Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.

Die übergangene Beamtin zog vor Gericht und wurde wegen Diskriminierung entschädigt. Die Republik Österreich wird sich daher als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen. Sie fordert 5.000 Euro Schadenersatz. Das ist jener Betrag, der der Frau nach ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht aufgrund des mutmaßlichen Postenschachers zugesprochen wurde.

Bei Prozessstart im Oktober 2025 hatten alle drei Angeklagten eine Verantwortungsübernahme abgegeben. Dies war Grundlage für die Gewährung einer Diversion. Diese wurde allerdings gekippt. Alle drei Verteidiger betonten am Mittwoch, dass eine Verantwortungsübernahme kein Schuldeingeständnis sei und wollen Freisprüche. Strafverhandlungen seien kosten- und zeitintensiv, hinzu stehe man im Fokus der Medien, begründete Wögingers Verteidiger Michael Rohregger sinngemäß, warum sein Mandant im Oktober die Diversion angenommen habe.

"Hier werden offenbar drei Personen stellvertretend an den Pranger gestellt für ein System, für das sie nichts können", sieht Rohregger keine strafrechtlichen Verfehlungen. "Man darf sich im Rahmen eines Besetzungsvorgangs sehr wohl wünschen, dass ein bestimmtes Ergebnis herauskommt und man darf sich dann auch freuen." Die übergangene Bewerberin habe Wöginger gar nicht gekannt und der Bürgermeister sei "kein persönlicher Freund" des Klubchefs, betonte der Verteidiger.

Auch die Verteidiger der zwei Beamten sahen keinen Amtsmissbrauch. Die Beurteilung sei "strikt nach dem Begutachtungsbogen erfolgt", verteidigte der Anwalt des Kommissionsvorsitzenden die Wertung seines Mandanten. Der Rechtsbeistand des Personalvertreters führte aus, sein Mandant habe den Bürgermeister gar nicht als besten gereiht, sondern eine dritte Bewerberin. Die laut Bundesverwaltungsgericht übergangene Kandidatin sei "schlecht vorbereitet, unfokussiert, nervös" gewesen.

Rohregger stellte zudem den Antrag, das Gericht möge sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, weil die Angeklagten beim OLG nicht gehört wurden bevor dieses die Diversion kippte. Das sei nicht ein Fehler des OLG, sondern des Gesetzes, meinte er sinngemäß. Konkret will er die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens mit dem Ziel der Aufhebung des §209 StPO, den er als verfassungswidrig erachtet. Rohregger stützt sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Bezemek von der Uni Graz. Beantragt wurde zudem, den Personalakt der unterlegenen Bewerberin beizuschaffen. Das Gericht behielt sich die Entscheidung über die Anträge vor.

Damit war das Verhandlungsprogramm des ersten Tages bereits abgearbeitet. Der Prozess wird am 26. Februar fortgesetzt. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage geplant. Für den 5. März ist die ausgebremste Bewerberin als Zeugin geladen, Schmid für den 9. März. Ein Urteil ist für den 21. April vorgesehen. Auf Amtsmissbrauch stehen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Den beiden Finanzbeamten droht zudem der Amtsverlust, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt. Am 26. Februar wird mit der Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt.

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