
von
Rund 70 Prozent der in der Grundversorgung des Bundes untergebrachten Asylwerber leisteten gemeinnützige Tätigkeiten. 30 Prozent erfüllten die Verpflichtung nicht - oft aber deshalb, weil sie bereits nach kurzer Zeit in die Grundversorgung der Länder überstellt wurden, wie das Innenministerium erklärte. In 200 Fällen wurde das Taschengeld gekürzt, weil die Flüchtlinge sich weigerten.
Seit Mitte 2024 gilt für Asylwerber in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes die Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit im Ausmaß von zehn Stunden pro Monat. Ausgenommen von der Regelung sind jene, denen die Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können. Auch in einigen Bundesländern - etwa in Oberösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland - gibt es eine mittlerweile Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit, geplant ist eine Einführung auch in der Steiermark und in Kärnten.