Postenschacher-Causa: "Bürgermeister nicht das Gelbe vom Ei"

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Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in Linz hat am Freitag mit einer Wendung begonnen: Das Verbot von Livetickern wurde von der Richterin wieder aufgehoben. Inhaltlich ging es am elften Prozesstag zunächst vor allem um die Qualifikation des von den Angeklagten angeblich für den Vorstand für das Finanzamt (FA) Braunau "gepushten" ÖVP-Bürgermeisters - dieser sei "fachlich nicht das Gelbe vom Ei gewesen", meinte ein Zeuge.

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Der Beschluss zum Livetickerverbot sollte eigentlich bis Ende des Beweisverfahrens aufrecht bleiben, hatte das Gericht erst am Dienstag entschieden. Dafür erntete die Richterin Kritik von mehreren Strafrechtsprofessoren und Medienvertretern. Die Richterin begründet die Aufhebung nun im Wesentlichen damit, dass am Dienstag mehrere Mitglieder der Hearingkommission dran waren und diese durch die Aussagen der anderen beeinflusst werden konnten. Das Problem bestehe aktuell nicht, weil die heutigen Zeugen "nur mittelbare Wahrnehmungen haben".

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält den Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten zugeschanzt zu haben. Wöginger wird dabei zur Last gelegt, mithilfe des Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsvorgang genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.

Zu Verhandlungsbeginn am Freitag gab Wöginger eine Erklärung ab, mit der er darauf abzielte, den Kronzeugen Schmid in ein schlechtes Licht zu rücken. Der ÖVP-Klubobmann habe einer vorangegangenen Vorstandsbestellung für das FA Freistadt bisher "keine Bedeutung zugemessen". Die Ausschreibungsfrist dafür habe auch bereits am 1. November 2016 geendet. Die Bitte des Bürgermeisters, ein gutes Wort für ihn einzulegen, habe ihn aber erst im Dezember 2016 erreicht. Aus Zeugenaussagen im Prozess hätte sich jedoch ergeben, dass Schmid schon bei der Bestellung in Freistadt versucht habe, Einfluss zu nehmen. Sein Schluss: Schmid verfolge "seine eigene Agenda" und stelle Wögingers Rolle prominenter dar als sie gewesen sei, um davon abzulenken.

Um diese Schlussfolgerung seines Mandanten zu untermauern, beantragte sein Verteidiger noch die Einvernahmen von vier Zeugen. Eine Mitarbeiterin von Schmid solle bezeugen, dass sich dieser bereits in das Bestellungsverfahren für Freistadt eingemischt habe. Außerdem könne sie Angaben dazu machen, dass Schmid schon im Dezember 2016 die Überlegung hatte, ÖBAG-Chef zu werden und dann als ÖBAG-Chef die Anweisung erteilt habe, Akten und Chats zu vernichten.

Als erste Zeugin am Freitag wurde dann eine Vertragsbedienstete im Finanzamt Linz befragt. Sie berichtete zwar, keinen Flurfunk zu den Finanzamtsbesetzungen wahrgenommen zu haben. Das Ergebnis, dass der Bürgermeister Vorstand wurde, habe sie "ein wenig komisch" gefunden, weil er "ja noch in keiner Führungsfunktion war".

Zeuge D., seit 2015 in Pension und bis dahin in der Finanzverwaltung tätig, wusste um die ÖVP-Nähe zum Erstangeklagten, so habe er mitbekommen, dass er "politisch stark engagiert" gewesen sei. Er meinte, dass der Bürgermeister fachlich "noch nicht das Gelbe vom Ei" für den Vorstand gewesen sei. Aber er habe den Bürgermeister als "selbstsicher und eloquent im Auftreten" kennengelernt. Vermutlich konnte er daher im Hearing überzeugen, meinte der Zeuge, der aber nicht Mitglied der Kommission gewesen war.

Auch ein weiterer pensionierter Beamter hatte "sich schon gefragt, wie das gehen kann, dass ein Quereinsteiger mit weniger Fachwissen so viel besser sein soll" als die vermeintlich ausgebremste Bewerberin, Fachvorständin am FA Braunau und über Monate hinweg interimistische Leiterin dieses Finanzamtes. Er beschrieb seine damalige Chefin als "fachlich versiert, man konnte mit Problemen zu ihr gehen". Der Zeuge, selber jahrelang SPÖ-Vizebürgermeister in einer Innviertler Gemeinde, glaubte auch, dass eine Bürgermeisterfunktion nicht mit jener eines Führungsjobs eines Finanzamtes zu vergleichen sei. Doch habe er bereits vor dem Hearing Gerüchte vernommen,"dass es schon jemanden geben soll, der den Posten bekommen soll, offensichtlich der Bürgermeister", wiederholte er vor Gericht seine frühere Zeugenaussage.

Ein anderer Ex-Beamter vom FA Braunau konnte zwar keine Angaben mehr zum Bestellungsprozess machen. Allerdings war auch er der Ansicht, dass seine damalige Chefin "aus meiner Sicht die Aufgabe als Interimsleiterin sehr gut erfüllt hat". Den Bürgermeister kenne er nicht. Aber er hielt fest, er wäre wegen einer Bewerbung niemals zu einem Sprechtag von Wöginger gegangen, den er von klein auf kennt, da er aus seiner Heimatgemeinde stammt. Er sei nur einmal wegen eines Gesetzesanliegens in dessen Sprechstunde vorstellig geworden. Der Bürgermeister hatte ja 2016 Wöginger seine Bewerbungsunterlagen für das Finanzamt übergeben.

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