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Politiker legen im Streit um UBS-Kapital Kompromissplan vor

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UBS reagierte zurückhaltend auf Vorstoß
 © APA/APA/AFP/FABRICE COFFRINI
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Im Streit um schärfere Kapitalanforderungen für die Großbank UBS hat eine überparteiliche Gruppe bürgerlicher Parlamentarier in der Schweiz einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) berichtete, zielt der Vorschlag darauf ab, die von der Regierung geforderte vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften für die Bank günstiger zu gestalten.

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Konkret soll die UBS dafür bis zu 50 Prozent sogenannte AT1-Anleihen anrechnen dürfen. Der Schweizer Bundesrat fordert hingegen, dass dafür ausschließlich hartes Kernkapital (CET1) verwendet wird. "Wir wollen möglichst hohe Sicherheiten für die letzte verbliebene globale Großbank der Schweiz, aber wir müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz berücksichtigen", sagte der FDP-Ständerat Thierry Burkart der Zeitung.

Bei AT1-Anleihen handelt es sich um hochverzinsliche Obligationen, die in einer Krise in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Ihre Sicherheit ist jedoch umstritten. Im Zuge der Rettung der Credit Suisse im vergangenen Jahr wurden AT1-Anleihen der Bank auf Anweisung der Finanzmarktaufsicht Finma vollständig abgeschrieben, was für die Gläubiger zu einem Totalverlust führte. Die UBS reagierte gemäß dem Bericht zurückhaltend auf den Vorstoß. Der Vorschlag gehe "in eine konstruktivere Richtung als die Extremvariante des Bundesrates", teilte die Bank mit.

Hintergrund ist die Debatte über die Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse. Der Vorschlag des Bundesrates würde für die UBS eine Aufstockung des Eigenkapitals um bis zu 26 Mrd. Dollar (22,2 Mrd. Euro) bedeuten. Die UBS lehnt dies ab. Der Vorschlag der Parlamentarier, dem Vertreter der liberalen FDP, der Schweizerischen Volkspartei, der Mitte und der Grünliberalen Partei angehören, sieht zudem eine gesetzliche Obergrenze für das als riskant geltende Investmentbanking vor. Dieses solle künftig nicht mehr als 30 Prozent der Bilanzsumme ausmachen.

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