Millionenstrafe für Meta wegen mangelnden Kinderschutzes

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 © Jens Büttner, dpa, APA
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In einem Prozess gegen die Facebook-Mutter Meta im US-Staat New Mexico haben die Geschworenen den Konzern für schuldig befunden, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp nicht ausreichend zu schützen. Das Urteil verpflichtet Meta zur Zahlung von über 375 Mio. Dollar Schadensersatz und fiel zum Abschluss eines sechswöchigen Prozesses, nachdem die Geschworenen am Dienstag in Santa Fe über den Fall beraten hatten. Meta kündigte Berufung an.

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Die Generalstaatsanwaltschaft des US-Staats hatte Mark Zuckerbergs Meta-Konzern vorgeworfen, Minderjährige nicht ausreichend vor Online-Anmache, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel in den Meta-Onlinediensten geschützt zu haben. Das Urteil sei "ein historischer Sieg für jedes Kind und jede Familie, die den Preis dafür gezahlt hat, dass Meta Profit über die Sicherheit von Kindern gestellt hat", erklärte Generalstaatsanwalt Raúl Torrez, der die Klage eingereicht hatte. Die Führungsebene von Meta habe gewusst, "dass ihre Produkte Kindern schaden, ignorierten Warnungen ihrer eigenen Mitarbeiter und belogen die Öffentlichkeit hinsichtlich dessen, was sie wussten".

Der US-Konzern kündigte nach der Urteilsverkündigung an, in Berufung zu gehen. "Wir lehnen das Urteil respektvoll ab", erklärte ein Meta-Sprecher. "Wir arbeiten hart daran, die Sicherheit der Menschen auf unseren Plattformen zu gewährleisten."

Die Anklage hatte von Meta die höchstmögliche Geldstrafe von 5.000 Dollar für jeden der geschätzt 221.000 Minderjährigen in New Mexico, die Online-Netzwerke nutzen, gefordert. Insgesamt belief sich die geforderte Strafzahlung damit auf rund 2,2 Milliarden Dollar (rund 1,89 Milliarden Euro).

In der kalifornischen Großstadt Los Angeles läuft unterdessen ein Modellprozess gegen die Internetriesen Meta und YouTube, die laut Anklage Social-Media-Sucht gefördert haben sollen. Die Geschworenen erklärten am Montag (Ortszeit) nach mehr als einwöchigen Beratungen, sie täten sich schwer mit dem Urteil gegen einen der Konzerne. Die Vorsitzende Richterin Carolyn Kuhl rief die Jurymitglieder daraufhin auf, weiter zu tagen. Ohne Urteil müssten neue Geschworene ausgewählt werden, und das erzeuge "Zusatzkosten für alle", mahnte Kuhl.

In dem Verfahren geht es um den Fall einer heute 20-jährigen Kalifornierin. Sie wirft den Betreibern der Online-Netzwerke vor, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben. In dem Prozess hatten unter anderem Meta-Chef Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri ausgesagt. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.

Das Ergebnis des Prozesses dürfte einen Maßstab für die Entscheidung über tausende weitere Klagen setzen. Darin wird den Tech-Riesen vorgeworfen, junge Nutzerinnen und Nutzer abhängig gemacht zu haben und damit für Depressionen, Essstörungen, Psychiatrie-Aufenthalte und sogar Suizide verantwortlich zu sein.

ARCHIV - 16.05.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Daten von Nichtnutzern betroffen: Meta verarbeitet auch Informationen, die über Kontakte hochgeladen werden, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen. (zu dpa: «Klage gegen WhatsApp: Übermittlung an Facebook nicht erlaubt») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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