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Zugleich untersagte Richter Amit Mehta Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.
Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Web erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.
An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg um sechs Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um drei Prozent aufwärts. Die Entscheidung könnte nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.
Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein. Google-Chef Sundar Pichai hatte bei der Verhandlung im April Bedenken geäußert, dass die vom US-Justizministerium geforderten Maßnahmen zur Weitergabe von Daten es Konkurrenten ermöglichen könnten, die Google-Technologie nachvollziehen zu können. Google hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher Jahre vergehen.