Dt. Kartellamt segnet Allianz von Rheinmetall und OHB ab

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Bau von Weltraumsatelliten für deutsche Bundeswehr geplant
 © AFP, INA FASSBENDER, Apa
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Die Rüstungs- und Technologiekonzerne Rheinmetall und OHB haben vom deutschen Bundeskartellamt grünes Licht für ihr geplantes Satelliten-Gemeinschaftsunternehmen erhalten. Rheinmetall Digital und OHB seien in unterschiedlichen Bereichen tätig, begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag die Entscheidung. "Sie wollen ihre Kompetenzen bündeln, um gemeinsam ein Angebot in einer Arbeitsgemeinschaft abgeben zu können."

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Wettbewerbliche Bedenken gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gebe es nicht. Mit dem Joint Venture wollen sich die beiden Unternehmen um einen milliardenschweren Auftrag der deutschen Bundeswehr für den Aufbau eines militärischen Satellitennetzwerks bewerben. OHB soll dabei etwa die Produktion der Satelliten und die Errichtung der Bodenstationen übernehmen, Rheinmetall die Netze und die Endnutzergeräte.

An dem Vorhaben ist einem Medienbericht zufolge auch der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus beteiligt. Die drei Unternehmen hätten sich darauf verständigt, das Projekt zusammen anzugehen, anstatt gegeneinander anzutreten, hatte der "Spiegel" berichtet. Bei dem Vorhaben geht es um den Aufbau eines eigenen Kommunikationssystems für die Streitkräfte, das mit dem Starlink-Netzwerk des US-Unternehmens SpaceX vergleichbar ist. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte im Jänner unter Berufung auf Insider berichtet, das Auftragsvolumen könne bei bis zu zehn Mrd. Euro liegen. Damals galt Airbus allerdings noch als potenzieller Konkurrent.

Durch die neue Allianz der drei Konzerne entfällt der Wettbewerb um den Großauftrag. Dies dürfte dem "Spiegel"-Bericht zufolge zu einer Direktvergabe führen, was im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages auf Kritik stoßen könnte. Fehlende Konkurrenz führt häufig zu höheren Preisen. Aus Sicht der deutschen Bundeswehr sei der Zusammenschluss dem Bericht zufolge jedoch vorteilhaft, um das Vorhaben zügig umzusetzen und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach einer Vergabe an einen einzelnen Bewerber zu vermeiden.

DÜSSELDORF - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/AFP/INA FASSBENDER

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