Fünf Tipps für Vermieter

Alt- oder Neubau
Wer eine Wohnung zu dem Zweck erwirbt, sie nachher zu vermieten, sollte eher zu einer Neubau- als zu einer Altbauwohnung greifen. Erstere sind nicht an den Richtwertmietzins gebunden. Werden dann auch noch Lage und Ausstattung des Hauses sowie der Wohnung in den Kaufüberlegungen berücksichtigt, steigern diverse Annehmlichkeiten und Zuckerln (Garagenplatz, Balkon, Sicherheitstüre etc.) die Miete.
Herzeigbar
Es sollte selbstverständlich sein, dass sich die Immobilie in einem guten und repräsentativen Zustand befindet. Dazu gehören frisch ausgemalte Wände, eine saubere Küche, frisch versiegelte Parkettböden und vor allem gründlich gereinigte Räume. Je unmöblierter, desto besser. Schließlich wird nicht jeder potenzielle Mieter Ihren Geschmack teilen. Fotos für die Annonce nicht mit dem Handy, sondern im Idealfall von einem Profi schießen lassen, der Ihr Objekt durch richtige Blickwinkel und optimale Beleuchtung noch attraktiver macht.
Aufgesplittet
Bei der Formulierung des Mietvertrags sollte darauf geachtet werden, dass der Mieter monatlich keinen Pauschalbetrag berappt, sondern Miete und Betriebskosten gesondert aufgeschlüsselt werden. Erhöhen sich bei einem Pauschalangebot mit den Jahren die Betriebskosten, verringern sich gleichzeitig sukzessive die Mieteinnahmen.
Schlüsselübergabe
Solange der Vermieter den Wohnungsschlüssel nicht aus der Hand gibt, hat er die Verfügungsgewalt über das Objekt. Bekommt der Mieter den Schlüssel, darf er die Wohnung nämlich schon nutzen, auch wenn er noch gar keine Miete zahlt. Tut er das weiterhin nicht, könnte er es sich noch weitere sechs bis zwölf Monate in der neuen Bleibe gemütlich machen - so lange dauert nämlich im Schnitt ein Delogierungsverfahren.
Rechtsberatung
Erhaltungspflichten sollten bereits im Mietvertrag detailliert geregelt werden, damit es später keine Unklarheiten gibt. Wer allerdings selbst unwichtige Kleinigkeiten exakt festschreiben will, läuft Gefahr, keinen Mieter zu finden. Darum sollte für das Ausformulieren des Mietvertrags stets ein Anwalt konsultiert werden.