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Die Rechte im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): die Rechtsgebiete
Das Allgemeines bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die wichtigste Gesetzeswerk des Zivilrechts in Österreich.©Elke Mayr
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Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, allgemeine Bestimmungen des bürgerlichen Rechts wie dem Eigentums- und Besitzrecht, Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertrags- und Schadenersatzrecht.

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Was steht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch?

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit im Gegensatz zum öffentlichen Recht. Es ist auch die wichtigste Grundlage für das Zivilrechts in Österreich. Es wurde in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich verfasst, im Jahr 1811 vom österreichischen Kaiser Franz I. kundgemacht und seit 1812 gültig. Es ist damit das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechts. Die Vorbereitungen dafür reichen in die Zeit Maria-Theresias, Erzherzogin von Österreich und Königin von Ungarn und Böhmen, zurück. Vorläufer dieser Privatrechtskodifikation gab es im Jahr 1797 für die Provinz Galizien. Das bürgerliche Gesetzbuch ist vom Naturrecht geprägt, wonach nur jene Bestimmungen aufgenommen wurden, die als logisch gelten.

Drei Teilnovellen: EheGesetz, Konsumentschutzgesetz und Personenrecht

Das ABGB wurde erst in den Jahren 1914 bis 1916 durch drei Teilnovellen modifiziert. Das Eherecht des ABGB wurde durch das EheGesetz 1938 ersetzt, wodurch erstmals die Scheidung auch für Katholiken möglich ist. Eine weitere größere Reform gab es in den 1970er Jahren, die die Gleichberechtigung von unehelichen Kindern im Familienrecht brachte. Weitere Novellierung gab es beim Konsumentenschutz und im Personenrecht (Sachwalterschaft) (siehe Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, Artikel: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

ABGB - PERSONENRECHTE

Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte

Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, veröffentlicht erstmals 1811

Die Personenrechte beziehen sich auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse und begründen sich in den Familien-Verhältnissen und dienen dem Schutz des einzelnen Menschen. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch steht seit dem Jahr 1811: „Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte“ Zu den Personenrechten zählen das Privatrecht, das Eherecht und das Familienrecht. Das ABGB - Personenrechte dient unter anderem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Zu den Persönlichkeitsrechten zählt etwa das Recht am eigenen Bild.

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Was zählt zum Familienrecht

Das Familienrecht zählt zu den Personenrechten des ABGB. Die Funktion des Familienrechts ist es, bei nicht funktionierenden Familien einzugreifen und Konflikte zu lösen. Es ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet mit moralischen, ethischen und religiösen Fragen verbunden. Es beschäftigt sich vor allem mit den Rechtsbeziehungen, die sich daraus ergeben, wenn zwei Menschen eine Ehe eingehen oder wieder auflösen. Das rechtliche Fundament dafür bildet das Eherecht. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus Verwandtschaften ergeben sind im Kindschaftsrecht festgeschrieben.

Eherecht Österreich

Für zwei Menschen, die miteinander eine Ehe eingehen, gilt das Ehegesetz. Für beide Seiten gibt es gleichermaßen Rechte und Pflichten. Es gibt allgemeine und finanzielle Pflichten wie einen gemeinsamen Haushalt gründen, die Pflicht zur Treue (Pflicht eine Zerrüttung der Ehe zu vermeiden), der gegenseitige Beistand und anständig miteinander umzugehen. Wird den ehelichen Pflichten nicht nachkommt, beziehungsweise werden die Rechte verletzt, etwa wer den Ehepartner misshandelt, streitsüchtig ist oder zum Ehebrecher wird, ermöglicht das Eherecht wegen Zerrüttung der Ehe die Scheidung.

Diese große Bedeutung wird auch beim Güterstand deutlich, denn im österreichischen Eherecht gilt Gütertrennung, sofern sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung treffen.

Was ist im Güterrecht geregelt?

Die Ehe dient auch dazu, die Partner finanziell abzusichern. Das Güterrecht ist ein wichtiger Unterbereich des Ehe- und Familienrecht. Im Ehegüterrecht sind die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten geregelt. Im Ehegüterrecht gilt in Österreich die Gütertrennung, in einem Ehevertrag kann jedoch eine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Bei der Gütertrennung bleiben die Eheleute jeweils Eigentümer ihres Vermögens, das sie in die Ehe eingebracht haben oder auch während der Ehe erworben wurde. Dies bedeutet auch, dass Sie ihr eigenes Gut verwalten und auch nur für die eigenen Schulden aufzukommen haben.

  • Eheliches Gebrauchsvermögen
    Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören alle beweglichen und unbeweglichen Dinge, die während der Ehe zum Gebrauch und zur Nutzung mit Ihrem Ehepartner verwendet werden. Dazu zählen neben dem Hausrat auch die gemeinsam bewohnte Wohnung oder das Haus, ein Zweitwohnung, das gemeinsame Auto, Luxusgüter, Haustiere, Rechte.

  • Eheliche ErsparnisseZu den ehelichen Ersparnissen gehören Wertanlagen, welche während der Ehe angesammelt werden und die üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind. Dies sind Sparbücher, Konten, Lebensversicherungen, Aktienanlagen, Bausparverträge, Wertpapiere, Fonds, Immobilien, Edelsteine, Geldmünzen, Goldbarren, Wert- und Kunstsammlungen.

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Bei einer strittigen Scheidung muss derjenige, der sich scheiden lassen will, einen Scheidungsgrund nennen.

© Elke Mayr

Gründe für eine strittige Scheidung

Bei der streitigen Scheidung muss eine schwere Eheverfehlung durch einen Ehepartner vorliegen, wodurch eine Zerrüttung der Ehe begründet ist. Die eheliche Lebensgemeinschaft kann deshalb nicht mehr hergestellt werden, sodass die Ehe gilt als beendet, nachdem der Ehepartner aus einem der Gründe für eine schwere Eheverfehlung eine Scheidungsklage einreicht.

Schwere Eheverfehlungen

  • Ehebruch

  • Physische Gewalt

  • Alkoholismus

  • Andauernde Beleidigungen und Beschimpfungen

  • Beharrliches Schweigen ohne Grund

  • Böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft durch Auszug

  • Desinteresse des Ehepartners an der Familie

  • Mangelnde Rücksichtnahme

  • Unterhaltspflichtverletzung gegenüber des Partners und den Kindern

  • Verschweigen des eigenen Einkommens

Wie verläuft die Scheidung in Österreich?

Der Ablauf des Verfahrens hängt von der Art der Scheidung ab. Bei einer sogenannten strittige Scheidung wird die Ehe in einem Zivilprozess geschieden. Der scheidungswillige Ehepartner muss einen Scheidungsgrund nennen. Diese rechtliche Form der Scheidung ist aufwendiger und teurer als eine einvernehmliche Scheidung. Für eine solche ist es nur nötig, beim zuständigen Gericht einen Scheidungsantrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung einzureichen.

Was bedeutet Mediation Österreich?

Eine Mediation ist in den letzten Jahren im Familienrecht eine beliebte Ergänzung zum gerichtlichen Verfahren geworden. Dabei versuchen die beiden Streitparteien, begleitet von einem ausgebildeten Mediator, eine Lösung zu finden, etwa um die Scheidung gut und rasch über die Bühne zu bringen und so zu einer Vereinbarung zu kommen. Ziel der Mediation ist es Problem zu lösen, ist aber keine Eheberatung. Die meisten Mediatoren kosten zwischen 100 und 250 Euro pro Stunde. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 80 und 500 Euro.

Was versteht man unter Unterhalt?

Unterhalt ist ein Rechtsbegriff, der die vertragliche Verpflichtung bezeichnet, was eine Person zu leisten hat, um für den Lebensbedarf eines anderen aufzukommen. Unterhalt kann geleistet werden durch Geld (Alimente) und durch Sachen (eine Wohnung bereitstellen, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) erbracht werden. Zum Unterhalt kann jemand entweder durch eine Scheidung gegenüber seinem Ex-Ehepartner verpflichtet werden oder wird dazu verpflichtet diesen gegenüber seinem Kind oder Kindern oder auch gegenüber seinen Eltern zu leisten.

  • Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern

  • Wenn Eltern getrennt leben, kann es für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, richtig teuer werden. Wie viel man zahlt, hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom eigenen Vermögen, von der Ausbildung oder der Arbeitsfähigkeit, vom Bedarf des Kindes und anderen Faktoren. Der Unterhaltsanspruch ist jedoch mit dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt (auch Luxusgrenze oder Playboygrenze genannt). Einen Unterhaltsrechner für Kinder finden Sie hier.

  • Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung
    Je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt, kann der geschiedene Ehepartner gegebenenfalls Anspruch auf Unterhaltszahlung gegenüber dem anderen Ehepartner haben. Die gesetzlichen Unterhaltsansprüche unterscheiden sich auch davon abhängen, ob sich einer der Ehegatten der Kindererziehung widmet oder widmete. Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier. Einen Unterhaltsrechner für Ehegatten finden Sie unter diesem Link.

  • Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern. Sind Eltern oder Großeltern nicht im Stande, sich selbst zu erhalten, haben diese einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern. Trotzdem sind Kinder im Vergleich zu den Eltern nur eingeschränkt unterhaltspflichtig. Wenn die Eltern ihre eigene Unterhaltspflicht gröblich vernachlässigt haben, können sie umgekehrt auch von ihren Kindern keinen Unterhalt verlangen. Auch sonst müssen die Eltern zunächst einmal ihr eigenes Vermögen heranziehen. Die Höhe des Unterhalts von Kindern gegenüber Eltern wird üblicherweise mit dem Richtwert von 22 Prozent des Nettoeinkommens des Kindes angesetzt. Das Einkommen des Elternteils ist jedoch angemessen zu berücksichtigen, sodass bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen des Kindes, ein Elternteil, der über Einkünfte in der Höhe der Mindestpension verfügt, keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind haben wird. Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen des Kindes ist der Unterhaltsanspruch des Elternteils aber selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Elternteil über Einkommen verfügt, das die Höhe der Mindestpension übersteigt. Ein Unterhaltsanspruch besteht sogar dann, wenn die Eltern an der mangelnden Selbsterhaltungsfähigkeit selbst schuld sind, weil sie keine ausreichende Altersvorsorge getroffen haben.

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Bei unehelicher Kinder erhält zunächst die Mutter die alleinige Obsorge, bei ehelichen automatisch beide.

© Elke Mayr

Wer erhält in der Regel das Sorgerecht?

Das Sorgerecht regelt das Recht zwischen Eltern und Kindern oder die Obsorge einer anderen Person, wie das für ein Pflegekind. Mit der Geburt eines ehelichen Kindes wird beide Elternteile automatisch das Sorgerecht übertragen. Bei unehelichen Kindern erhält zunächst die Mutter die alleinige Obsorge. Das gemeinsame Sorgerecht erhalten Väter sobald deren Vaterschaft bewiesen wurde. Weiterführende Informationen zum Thema Obsorge und Kinderrechte finden Sie in dieser Broschüre des Justizministeriums.

SACHENRECHTE - dingliche Rechte

Im Sachenrecht werden die Rechte an Sachen geregelt. Dingliche Rechte meint die Rechte einer Person über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken. Dazu gehören beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Gesetzlich sind unter dem gesetzlichen Überbegriff dingliche Rechte wie Besitz definiert und sind Eigentums- und Pfand- oder etwa Erbrechte niedergeschrieben.

Wie ist Besitz definiert?

Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Dies kann eine bewegliche oder unbewegliche Sache sein. Es ist unerheblich, ob ein Recht zum Besitz besteht. Auch der Dieb einer Sache ist Besitzer. Besitz ist aber nur an einer Sache möglich. So ist etwa der Inhaber eines Patents nicht dessen Besitzer.

Was versteht man unter Eigentumsrecht?

Zu den dinglichen Sachrechten zählt beispielsweise das Eigentumsrecht. Im österreichischen Privatrecht ist das Eigentum durch die Eigentumsklage und die Eigentumsfreiheitsklage geschützt. Denn über Eigentum darf nicht willkürlich verfügt werden. Im Gegensatz zum Eigentum ist der Besitz bloß eine Sachherrschaft über eine Sache.

Was ist ein Pfandrecht?

Das Pfandrechte gewährt Gläubigern das Recht eine Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners einzubringen. Ein Pfandrecht im Grundbuch dient zur Besicherung des Immobilienkredits. Die Eintragung kostet jedoch rund 1,2 Prozent des zu sichernden Kreditbetrags.

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Das Erbrecht bedeutet das Recht des Erblassers nach dessen Tod über sein Eigentum verfügen zu lassen.

© Elke Mayr

Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht zählt wie das Eigentumsrecht oder das Pfandrecht zu den dinglichen Sachrechten. Es bedeutet das Recht des Erblassers nach seinem Tod über sein Eigentum verfügen zu lassen und erlaubt es Begünstigten einer solchen Verfügung zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Wie wird das Erbe in Österreich aufgeteilt?

Die Erbschaftsfolge der Verwandten des Verstorbenen erfolgt im österreichischen Erbrecht linear, in sogenannten Parentelen. Demnach ist die zweite Linie nur erbberechtigt, wenn niemand aus der ersten erbt. Die nähere Verwandtschaft wird demnach bevorzugt. Dabei gilt das Prinzip „jung vor alt“, innerhalb der Parentelen gilt allerdings das umgekehrte Prinzip „alt vor jung“.

  • 1. Parentel: direkte Nachkommen des Verstorben (Kinder, Enkelkinder, Urenkel). Erst wenn in der 1. Parentel niemand mehr vorhanden ist, kommt die 2. Parentel zum Zug.

  • 2. Parentel: Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also die Geschwister des Verstorbenen, Neffen und Nichten. Wenn auch in der 2. Parentel niemand vorhanden ist, weil beide Elternteile des Verstorbenen nicht mehr leben und auch keine Geschwister vorhanden sind, wird die 3. Parentel herangezogen.

  • 3. Parentel: Das sind die Großelternpaare mütterlicher- und väterlicherseits des Verstorbenen und deren Nachkommen, also die Onkeln und Tanten des Verstorbenen, Cousins und Cousinen.

  • 4. Parentel: Dazu zählen die Urgroßelternpaare des Verstorbenen, nicht aber deren Nachkommen.

Wie ist die Erbfolge wenn ein Ehepartner stirbt?

Der Ehepartner des Verstorbenen hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Ehegatten erben ein Drittel des Vermögens des Verstorbenen, wenn der Verstorbene Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder (1. Parentel) hat. Gibt es keine anderen Nachkommen, Geschwister haben kein Erbrecht, erbt der Ehepartner oder der eingetragene Partner die gesamte Verlassenschaft, sofern im Testament keine anderen Begünstigten aufgeführt sind. Erbansprüche treten bei Eheschließung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Mindestdauer der Ehe, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden, gibt es daher nicht.

Neben dem Erbteil erhält der Ehepartner noch vor der Testamentseröffnung das sogenannte "Vorausvermächtnis". Das sind die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen wie Haushaltsgeräte, Geschirr, Möbel und Teppiche). Wenn die eheliche Wohnung dem Verstorbenen gehört hat, hat der überlebende Ehepartner auch das Recht, zunächst noch weiter in der Wohnung zu wohnen. Auch der Lebensgefährte hat das gesetzliche Vorausvermächtnis, sofern er/sie mit dem Verstorbenen zumindest drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dieses Recht endet jedoch ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen.

Erbschaft: Wie ist der Pflichtteil geregelt?

  • Durch das Pflichtteilsrecht wird die Freiheit, sein Vermögen nach Belieben zu vererben, eingeschränkt. Somit können bestimmte nahe Angehörige durch ein Testament nicht völlig übergangen werden. Gibt es kein gültiges Testament oder einen Erbvertrag, wird das Vermögen nach der gesetzliche Erbfolge aufgeteilt.

  • Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte oder eingetragene Partner und die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) des Verstorbenen. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. Lebensgefährten, Eltern und Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Ist ein Erblasser nicht verheiratet, erhalten die Kinder die gesamte Verlassenschaft, der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Lebt der Ehepartner noch erhält dieser einen Pflichtteil in der Höhe eines 1/6 der Verlassenschaft. Der Pflichtteil der Kinder beträgt 2/6.

  • Der Pflichtteil ist in erster Linie in Geld zu leisten, kann aber auch in Form anderer Zuwendung gedeckt werden. Alles, was der Pflichtteilsberechtigte vom Verstorbenen zu Lebzeiten als Schenkung oder von Todes wegen (Vermächtnis, Erbvertrag, Schenkung auf den Todesfall) erhalten hat, ist bei der Pflichtteilsdeckung zu berücksichtigen.

Ist es in Österreich möglich, enterbt zu werden?

Will ein Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten enterben, ist das in Österreich zwar möglich, es müssen jedoch gesetzlich genau festgesetzte Gründe für die Enterbung vorliegen, die auch nachweisbar und überprüfbar sein müssen.

Gründe für eine Enterbung

  1. Strafbare Handlungen gegen den Erblasser

  2. Vernachlässigung familiärer Pflichten. Dazu zählen die Unterlassung der Hilfestellung eines älteren Familienmitgliedes oder wenn der letzte Willens des Erblassers absichtlich ignoriert wird. Dazu zählt auch die Fälschung oder Manipulation eines Testamentes.

  3. Fehlende oder mangelnde Pflege und Unterstützung

  4. Enterbung in “guter Absicht” . So soll der Nachlass davor geschützt werden, in die Hände eines Erbberechtigten zu fallen, der einen verschwenderischen Lebensstil pflegt. Auch eine Drogensucht fällt darunter oder ein Enterben wegen Schulden.

SACHENRECHTE - persönliche Rechte

Rechte, die zu einer Sache nur gegen gewisse Personen unmittelbar aus einem Gesetze, oder aus einer verbindlichen Handlung entstehen, werden als persönliche Sachenrechte bezeichnet.

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Im Vertragsrecht werden Rechte und Pflichten in Verträgen, wie einem Kaufvertrag, geregelt.

© Elke Mayr

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht werden Rechte und Pflichten in Verträgen geregelt. "Immer, wenn Sie lesen, "Haben Sie die ABGB gelesen, schließen Sie einen Vertrag ab", so Felix Zopf, in seiner Vorlesung "Einführung in das Vertragsrecht" (siehe Video). Selbst wer Lebensmittel einkauft, geht einen Vertrag ein. Auch dem Kauf von Lizenzen liegt einem Vertrag zugrunde. "Verträge kommen im Alltagsleben sehr oft vor, auch wenn uns nicht immer bewusst ist, dass wir gerade einen Vertrag abgeschlossen haben", so Zopf. Verträge sind das Fundament der Wirtschaft, denn nur besteht Rechtssicherheit im Austausch von Leistungen.

Die Grundbegriffe des österreichischen Vertragsrechts einfach erklärt.

Welche Arten von Verträgen gibt es in Österreich?

  • Verträge für Arbeitsleistungen
    Dienstvertrag
    Arbeitsverträge
    Werkvertrag oder freier Dienstvertrag
    Verträge zu Nutzung von Flächen und Räumen

  • Mietvertrag
    Pachtvertrag

  • Verträge zum Austausch von Gütern
    Kaufvertrag
    Schenkungsvertrag
    Lizenzvertrag
    Leihvertrag
    Darlehensvertrag
    Sachdarlehensvertrag
    Gelddarlehensvertrag

  • Sonstige Verträge
    Ehevertrag
    Erbvertrag
    Versicherungsvertrag
    Kontovertrag

Wann bekommt man Schadenersatz?

Zum Vertragsrecht gehört auch das Kapitel Schadenersatz. Schadenersatz kann geltend gemacht werden, sofern der Schaden durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vom Schädiger verursacht wurde. Nach einzelnen Sonderhaftungsbestimmungen kommt es aber auf ein Verschulden nicht an (z.B. Produkthaftungsgesetz oder Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz). Für Schäden, die durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen entstanden sind, wird nicht gehaftet.

3. Teil: Gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte

Weitere Informationen zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch finden Sie auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

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