Wie Frauen mehr Kontrolle übernehmen sollen

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Symbolbild Aufsichtsrätinnen
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Ende Juni ist die Quote für weibliche Aufsichtsräte in börsennotierten Gesellschaften auf 40 Prozent angehoben worden. Für manche Anwältinnen ein guter Schritt, um Gremien diverser zu besetzen, für andere zählt Qualifikation mehr.

Für Frauen ein kleiner, aber doch wichtiger Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung: Seit 30. Juni gilt nach dem adaptierten EU-Reglement „Women on Boards“ für börsennotierte Unternehmen eine 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat. Bislang mussten es nur 30 Prozent Frauen sein. Mit dem aktuellen Durchschnitt von 31,7 Prozent wurde der bisherige Quotenwert auch erreicht. Die neue Latte liegt aber deutlich über diesem Wert – für viele Unternehmen bedeutet das, dass bereits jetzt zusätzliche Schritte notwendig sind, um das künftige Niveau zu erreichen.

Bisher war es für viele Unternehmen vergleichsweise einfach, der gesetzlichen Quotenpflicht zu entgehen, da diese nur für Aufsichtsräte mit mindestens sechs Kapitalvertretern galt. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen blieben unter dieser Schwelle. Mit dem neuen Gesetz ändert sich jedoch auch ­dieser Rahmen deutlich: Alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats unterliegen nunmehr der Quotenpflicht. Damit ist der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Handlungsdruck erhöht worden, den Frauenanteil in Führungs- und Kontrollgremien zu verbessern.

Pro Quote

Die neuen Regeln sorgen auch unter den heimischen Juristinnen für Gesprächsstoff. Francine Brogyányi, Partnerin und Head of Health & Life Science Group und Mitglied des Management Committees bei Dorda, sieht darin eine Verbesserung der Gleichberechtigung von Frauen: „Es ist ein Erfolg, weil Quoten nachweislich wirken. Ohne verbindliche Vorgaben wäre der Frauenanteil in Aufsichtsräten nicht dort, wo er heute ist. Gleichzeitig ist die Quote kein Selbstzweck, sondern ein Instrument.“ Entscheidend wird jedenfalls sein, ob Frauen dadurch auch an realem Einfluss gewinnen und der Schritt in die Vorstandsebene gelingt. Viele Rechtsanwältinnen sehen die neue Regelung jedoch nur als Etappensieg. Das Ziel für sie ist weiterhin, die Parität in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Von Dorda sitzt jedenfalls die auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierte Partnerin Tatjana Katalan im Aufsichtsrat der BIK Breitbandinitiative Kärnten GmbH. Brogyányi selbst war lange im Aufsichtsrat der Casinos Aus­tria AG und sitzt derzeit im Beirat von Fund F, einer Start-­up-Investment-Plattform, die bewusst auf divers ausgerichtete Teams achtet, und im Beirat von Cape10, dem von Siegfried Meryn ini­tiierten modernen Sozial- und Gesundheitszentrum im zehnten Wiener ­Gemeindebezirk, das auch nicht ver­sicherten Menschen eine Gesundheitsversorgung möglich macht.

Doch Brogyányi wäre durchaus bereit, noch weitere Aufsichtsratsmandate zu übernehmen, „weil mir das unheimlich Spaß macht. Ich bin überzeugt, dass die Kombination aus operativer Führungserfahrung im Management einer Großkanzlei und meiner Expertise als Rechtsanwältin in einem Aufsichtsrat einen ­besonderen Mehrwert bietet.“

Auch Ute Toifl, Partnerin bei Ecolaw, sieht die 40-Prozent-Quote nur als Schritt in die richtige Richtung. „Wer echte Gleichstellung will, denkt an 50 Prozent“, fordert sie für die Zukunft. Sie ist Vorsitzende des Aufsichtsrats der Sozialorganisation Neunerhaus und hat den Frauenanteil in dem Gremium mit drei weiteren weiblichen Mitgliedern auf 38,5 Prozent erhöht. Toifl ist durch ihr persönliches Netzwerk in den Aufsichtsrat der Sozialorganisation gekommen. Der damalige Geschäftsführer des Neunerhauses fragte sie vor rund 20 Jahren, ob sie den Verein rechtlich unterstützen wollte. Toifl hat die Organisation viele Jahre als Pro-Bono-Fall, also unentgeltlich, betreut. Kurz darauf wurde sie gefragt, ob sie nicht Lust hätte, im Aufsichtsrat tätig zu sein.

Das neue Gesetz trat zwar mit 30. Juni in Kraft, die Quote muss aber erst für Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026 angewendet werden. Damit wird die Wirkung auf das Jahr 2027 verschoben. Zudem gilt die Frauenquote nur für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Bei Vorständen wurde die angedachte Geschlechterquote in letzter Minute nicht umgesetzt.

Ecolaw-Partnerin Toifl: „Das ist ­schade und schwer nachvollziehbar. Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass Quoten durchaus Bewegung hin zu mehr Diversität bringen. Und das ist ­begrüßenswert. Schließlich zeigen zahlreiche Studien, dass sich ein höherer Frauenanteil in Aufsichtsräten positiv auf Unternehmenserfolg auswirkt.“

Contra Quote

Ob eine Quote der richtige Weg ist, zu mehr Gleichberechtigung von Frauen zu gelangen, wird intensiv und emotional diskutiert. Maria Doralt, Partnerin in der Corporate-Praxis bei DLA Piper Österreich, meint zu der Frage, ob Quoten ihre Berechtigung haben: „Jein. Schöner ist es, sinnvolle Diversität ohne Quote zu schaffen.“

Sie ist die Einzige in der Sozietät, die Aufsichtsratsmandate bekleidet. „Vielleicht hängt das mit meiner Ausbildung zusammen. Ich war vor der Anwaltei im Investmentbanking und auch auf Secondments in Inhouse-Funktionen bei RBI und ÖIAG. Ich treffe gerne selbst Entscheidungen.“ Seit Jahren nimmt sie regelmäßig, wenn auch selektiv, Aufsichtsratspositionen an. Sie war zum Beispiel Aufsichtsrätin in der börsennotierten CA Immo und bei einem privaten Familienunternehmen. „Seit Jahren bin ich Aufsichtsrätin der OeKB CSD. Dort haben wir übrigens einen hohen Frauenanteil, ganz ohne Quote“, meint sie trocken. Ihre Kanzleikollegin Elisabeth Stichmann, Partnerin und Leiterin der Corporate-Praxis bei DLA Piper Österreich, empfindet die 40-Prozent-Quote nicht positiv für die Sache der Frauen: „Ich sehe eine Quotenregelung nicht als Erfolg für die Gleichberechtigung.“ Echte Gleichberechtigung sieht für sie anders aus und kann durch verpflichtende Quotenregelungen nicht erreicht werden.

Eine Quote kann für sie lediglich zur Visibilität von Frauen in Spitzenpositionen beitragen. „Ich sage aber bewusst ‚kann‘, weil auch Frau nicht gleich Frau ist“, meint Stichmann selbstbewusst. Die Diskussion um eine verpflichtende Frauenquote empfinden manche Rechtsanwältinnen als nachteilig, weil sie geeignet ist, qualifizierte Frauen als „Quotenfrau“ herabzusetzen und mit diesem Attribut Frauen zu schaden.

Angelika Pallwein-Prettner, Partnerin im Arbeitsrechtsteam der Kanzlei Binder Grösswang, ist ebenfalls keine große Befürworterin der Quotenregelung: „Wesentlicher als die Anhebung einer Quote, die ohnehin nur für die verhältnismäßig wenigen österreichischen börsennotierten Unternehmen gilt, ist es, qualifizierten und ambitionierten Frauen faktisch zu ermöglichen, Führungsrollen zu übernehmen und damit die vorhandenen Talente und Qualifikationen zu zeigen.“

Rechtsanwält:innen im Aufsichtsrat?

Unabhängig von der Diskussion um Quotenregelungen eignen sich Rechtsanwältinnen aufgrund ihres Fachwissens natürlich besonders für ein Mandat im Aufsichtsrat. Aus Gründen des Interessenkonflikts sollten sie aber nicht auch als Beraterinnen für das Unternehmen tätig sein. Bei Baker McKenzie Wien gibt es daher keine Rechtsanwältin, die in einem Aufsichtsrat sitzt. Claudia Fochtmann-Tischler, Partnerin bei Baker McKenzie Wien mit Schwerpunkt M&A, erklärt: „Eine Übernahme von Aufsichtsratsmandaten durch aktive Anwältinnen ist aus haftungs- und konfliktrechtlichen Gesichtspunkten auch nicht wirklich gewünscht und generell in der Praxis selten. Was wir aber sehr wohl sehen und auch aktiv begleiten, ist die zunehmende Einbindung von Rechtsanwältinnen in die Vorbereitung und Unterstützung solcher Funktionen.“ Darunter falle die Beratung im Zusammenhang mit der Struktu­rierung der Governance und laufende Beratung von Aufsichtsräten: „In diesem Ausmaß tragen wir sehr stark zur Professionalisierung dieser Rollen bei“, meint Fochtmann-Tischler.

Leerer Stuhl

Zur Umsetzung der neuen Women-on-Boards-Regel gibt es einen ausgeklügelten Sanktionsmechanismus. Wird die Mindestquote nicht eingehalten, bleibt der Sitz unbesetzt – das wird auch als „leerer Stuhl“ bezeichnet. Das ist rechtspolitisch durchaus wirksam, weil es den Aufsichtsrat unmittelbar in seiner Funktionsfähigkeit trifft. Binder-Grösswang-Partnerin Pallwein-Prettner erklärt: „Wirkt ein unwirksam bestelltes Aufsichtsratsmitglied dennoch an der Beschlussfassung im Aufsichtsrat mit, kann dies zu unwirksamen Beschlüssen des Aufsichtsrats führen.“

Eine nicht fristgerechte Umsetzung der neuen Quotenregelung kann den Aufsichtsrat mit seinen wesentlichen Kontrollfunktionen lahmlegen. In der Praxis wird dies dazu führen, dass sich Gesellschaften sehr frühzeitig und ernsthaft mit der Besetzung auseinandersetzen müssen, allein schon aus der funktionalen Notwendigkeit. „Genau dort liegt aus meiner Sicht der eigentliche Mehrwert der Quote“, meint Eva-Maria Segur-Cabanac, Partnerin bei Baker McKenzie Wien.

Klar ist, dass der Aufsichtsrat nicht nur hinsichtlich des Geschlechts, sondern auch kompetenzmäßig entsprechend besetzt sein muss. Rechtsanwältinnen können dabei weit über ihre klassischen Rechts-, Wirtschafts- oder Compliance-Qualifikationen hinaus viel Erfahrung mitbringen. Schließlich beraten sie laufend Unternehmen und bekommen so einen umfassenden Einblick.

Dennoch bleibt der Kreis von Rechtsanwältinnen in Aufsichtsratsfunktionen begrenzt. Dorda-Partnerin Brogyányi: „Es gibt eine große Zahl hoch qualifizierter Frauen, die für Aufsichtsratsfunktionen hervorragend geeignet wären, aber noch zu selten in Betracht gezogen werden. Wer eine fundierte Shortlist sucht, sollte breiter suchen oder tatsächlich mich kontaktieren. Ich kenne für nahezu jede Branche exzellente Kandidatinnen, die fachlich wie persönlich ein klarer Gewinn für jedes Unternehmen wären.“

Der Artikel ist im aktuellen trend.female erschienen. Hier geht's zum E-Paper.

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