
Private Zukunftsvorsorge, steuerlich gefördert, ist das neue Pensionsleitmodell in Europa. Österreich setzt mit dem General-Pensionskassenvertrag zunächst auf eine Stärkung der betrieblichen Säule. Doch das ist erst der Auftakt für mehr.
Es war ein mutiger Vorstoß von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) im trend: Sie wolle jenen, die privat vorsorgen, eine entsprechende Unterstützung geben. Der Vorschlag für die dritte Pensionssäule: Nach Ablauf einer Mindestbehaltefrist sollen Kursgewinne bei Aktien von der KESt (aktuell 27,5 Prozent) ausgenommen werden. Von den Neos kommt postwendend Unterstützung: „Die Abschaffung der KESt nach einer Behaltefrist liegt ganz in unserer DNA. Sie ist längst überfällig und ein wichtiger Hebel für eine attraktivere private Altersvorsorge“, meint Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer.
Die SPÖ sprang jedoch sofort auf die Bremse: „Der Vorschlag einer KESt-Befreiung kostet sehr viel Geld und bringt nur sehr wenigen einen Vorteil. Wir haben diese Frage in den Koalitionsverhandlungen diskutiert und sind zum Ergebnis gekommen: Das machen wir nicht. Daran hat sich für uns nichts geändert“, lautet die Position in der Parteizentrale. Bis 2011 gab es jedenfalls eine KESt-Befreiung nach einer Behaltefrist von einem Jahr, was langfristiges Investieren gegenüber kurzfristiger Spekulation bevorzugen sollte. Dann wurde sie von der SPÖ-ÖVP-Koalition unter Bundeskanzler Werner Faymann abgeschafft. Und daran, so sind sich Politinsider einig, dürfte sich so rasch nichts ändern (...)
Lesen Sie den ganzen Artikel in der trend.EDITION vom 14. August 2026.