Hemmt Strafrecht die Investitionen?

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Der WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄTSREPORT 2024 der Anwaltskanzlei petsche pollak dokumentiert Unbehagen in Bezug auf die Ermittlungspraxis und die immer komplexere Legistik. Ein Problem auch für den Standort.

Ende des Jahres 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass die bisher praktizierte Beschlagnahme und Auswertung von Handys ohne richterlichen Beschluss die Privatsphäre und die Datenschutz-Interessen der Betroffenen verletze. Ein Jahr hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Regelung zu reparieren. Ansonsten tritt sie am 1. Jänner 2025 außer Kraft.

Manager und Strafverteidiger kritisierten in den letzten Jahren immer lauter, dass besonders die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in glamourösen Fällen Unmengen von Smartphone-Daten ausliest, die über den Akt dann oft an die Öffentlichkeit gelangen. Sie werten das VfGH-Erkenntnis als Schritt in die richtige Richtung. Auch die auf Wirtschaftsstrafverfahren spezialisierte Anwaltskanzlei petsche pollak sieht das so.

Simone Petsche und Andreas Pollak veröffentlichen dieser Tage ihren "Wirtschaftskriminalitätsreport 2024", der nun in seiner zweiten Ausgabe vorliegt. Darin geht es um die Wahrnehmung der Unternehmen in Bezug auf das Wirtschaftsstrafrecht, die Ermittlungspraxis, die lange Verfahrensdauer oder die immer komplexeren, teils praxisfremden Regelwerke. Das Linzer Market-Institut hat dazu auch eine Umfrage unter 186 heimischen Topführungskräften durchgeführt. Zudem fanden sogenannte Sounding Boards mit Manager:innen statt, um das Bild abzurunden.

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