
Peter Csoklich, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien
©APA / DSC / DSC DORALT SEIST CSOKLICH RECHTSANWÄLTE GMBH / ARMIN MURATOVICDer Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Peter Csoklich, kann dem Entwurf der Regierung zur Bundesstaatsanwaltschaft wenig Positives abgewinnen.
Es seien zwar gegenüber dem bisherigen Diskussionsstand über die Bundesstaatsanwaltschaft in dem nun vorliegenden Entwurf einige Verbesserungen vorgenommmen worden wie etwa die Vertretung der Rechtsanwaltschaft in der Auswahlkommission, räumt Peter Csoklich, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer auf Anfrage des trend ein. Aber die Kritikpunkte überwiegen für ihn. So stößt sich Csoklich an dem Kollegialorgan: „Ich bleibe dabei, dass die Schaffung eines Kollegialorgans nicht angemessen erscheint: die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht, sondern letztlich Behörde – Behörden sollten monokratisch organisiert sein; nur bei einer monokratischen Behörde ist auch eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung möglich.“
Außerdem ist für ihn die Öffnung für Personen, die nicht Richter oder Staatsanwälte sind, zum Bundesstaatsanwalt nicht weitgehend genug: „Aufgrund des Erfordernisses, dass zumindest eine zehnjährige Berufserfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt erforderlich ist, werden zwar nicht nominell, aber faktisch andere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Universitätsprofessoren ausgeschlossen. Unsere Einschätzung nach wäre aber – insbesondere bei dem vorgesehenen Kollegialorgan – die Einbeziehung anderer Personen mit vergleichbarer Erfahrung im Strafrecht wünschenswert“, so Csoklich.
Sind Mehrkosten zu rechtfertigen?
Außerdem kritisiert er die Bestelldauer auf sechs Jahre für zu kurz. Csoklich: „Zur Sicherung der Unabhängigkeit sollte die Funktionsperiode länger sein.“ Schließlich rechnet der Wiener Anwaltskammer auch mit Mehrkosten durch die Umorganisation des Weisenrates. „Ob diese vermutlichen Mehrkosten wirklich die Umorganisation und den Gewinn an Rechtsstaatlichkeit gegenüber der bisherigen Institution rechtfertigen, ist fraglich.“
