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Am Tag des Auffindens des Leichnams des ehemaligen Sektionschefs war sie beim EU-Rat und habe durch eine SMS eines Journalisten davon erfahren. Unmittelbar danach habe sie dann eine Kabinettsmitarbeiterin darüber informiert, erklärte Zadić: "Die endgültige Bestätigung kam dann um die Mittagszeit." Sie sei damals verwundert gewesen, dass medial rasch von einem Suizid zu lesen war, auch, dass der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei seiner Verhandlung wegen Falschaussage im U-Ausschuss von Suizid gesprochen habe, habe sie verblüfft.
"Im Kabinett war es schon ein sehr starker Schock für alle. Sehr viele haben ihn gekannt oder eng mit ihm zusammengearbeitet", schilderte die ehemalige Justizministerin. Danach habe es naturgemäß sehr viele Spekulationen gegeben. Für sie sei "bis heute ehrlicherweise nicht klar, ob es ein Unfall oder ein Suizid war". Geklärt worden sei lediglich das fehlende Fremdverschulden.
Die Suspendierung Pilnaceks sei damals wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und nach der Beschlagnahmung des Mobiltelefons des ehemaligen Sektionschefs erfolgt. Diese wurde von der für das Dienstrecht zuständigen Präsidialsektion empfohlen. "Sie wurde mit mir besprochen und ist dann auch erfolgt. Alles andere wäre ein politischer Eingriff gewesen", betonte Zadić. Die vorläufige Suspendierung sei dann auch durch die Instanzen gegangen, und es wurde bestätigt, "dass es ein adäquater Schritt war".
Für sie sei das Relevanteste des sogenannten Kreutner-Berichts gewesen, dass es "sehr wohl" versuchte Einflussnahme gegeben habe. Sie habe dann in ihrer Amtszeit einiges geändert. Etwa habe sie die überbordenden Berichtspflichten eingedämmt, auch die Drei-Tages-Pflicht (Berichtspflicht einer geplanten Maßnahme wie z.B. einer Hausdurchsuchung drei Tage vor ihrer Durchführung an die Oberbehörden, Anm.) sei aufgehoben worden. Zudem habe sie die Weisung erteilt, dass Freundschaften im Akt ersichtlich zu machen sind. Unter ihrer Ägide sei auch die Medienarbeit neu organisiert worden.
Dass es bei Gerichtsmedizinern einen Mangel gebe, sah Zadić auch so. Diese seien aber aus ihrer Sicht eine "Querschnittsmaterie von Wissenschaft, Justiz, Inneres und Gesundheit". Hier sei es "immer schwer", eine Einigung zu finden. In ihrer Amtszeit habe sie viele Gespräche mit dem Wissenschaftsministerium geführt. Es sei aber immer eine Frage von Ressourceneinsatz.
Vor ihrem Amtsantritt sei es dezidierter Wunsch des damaligen Kanzlers Kurz gewesen, dass Pilnacek bleibt, sagte Zadić. Sie habe ihr Ressort aber so geführt, wie sie es für richtig befand, betonte Zadić. Unter anderem sei es ihr wichtig gewesen, die bis dahin von Pilnacek geleitete Doppelsektion Legistik und Einzelstrafsachen aufzutrennen - "diese Trennung war ein ganz wichtiger Schritt für die Justiz". Als sie Pilnacek davon erzählt habe, habe dieser das bereits geahnt und die Entscheidung sehr ruhig aufgenommen. Schließlich sei Pilnacek auch Leiter der Sektion Legistik geworden.
Verfahrensrichterin Christa Edwards wollte von Zadić wissen, ob an Gerüchten, dass Pilnaceks Suspendierung vor dessen Tod kurz vor der Rücknahme gestanden habe, etwas dran gewesen sei. "Das wäre reine Spekulation", meinte sie. Suspendiert worden sei er, weil es den Verdacht auf Weitergabe von Informationen eine Hausdurchsuchung betreffend gab. Als im November 2023 das sogenannte "Pilnacek-Tape" auftauchte, sei das "ein Schock" gewesen. Natürlich habe es Gerüchte von Einflussnahmeversuchen gegeben - aber dies explizit zu hören, das sei schon etwas anderes gewesen. Sie habe daher eine Kommission zur Aufklärung eingesetzt. Damit hätte man einen "Schlussstrich" ziehen wollen.
In die Amtszeit von Zadić fallen die Entmachtung des umstrittenen Beamten durch die Teilung dessen Strafrechtssektion, die Suspendierung Pilnaceks sowie die Ermittlungen nach dem Auffinden dessen Leiche in einem Seitenarm der Donau im Oktober 2023. Zudem setzte sie nach Auftauchen einer Tonaufnahme, auf der Pilnacek über ÖVP-Interventionen sprach, eine Kommission ein, um mögliche politische Einflussnahmen auf die Justiz unter Pilnacek zu untersuchen.
Am Nachmittag geladen war dann ein Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Der Oberstaatsanwalt schilderte in seinem Eingangsstatement, wie es zu den Ermittlungen der WKStA gegen zwei Polizeibeamte gekommen war. Dabei ging es um die Frage, ob es bei den Amtshandlungen rund um das Auffinden der Leiche zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten der Beamten gekommen sei. Etwa im Zusammenhang mit der Übergabe der Gegenstände Pilnaceks an dessen Witwe. Zwar hätten die beiden ihre Befugnisse aus Sicht der WKStA wissentlich missbraucht, dabei jedoch ohne "rechtsschädigenden Vorsatz" gehandelt, weshalb die Ermittlungen im Mai 2025 eingestellt wurden, schilderte die Auskunftsperson. Auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigte als zuständige Fachaufsicht diese Einschätzung.
Fortgesetzt wird der U-Ausschuss am morgigen Donnerstag mit der Befragung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und des stellvertretenden Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl.