Regierung dürfte bei Sozialhilfereform vor Einigung stehen

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Sozialministerin Schumann (SPÖ) legte Entwurf vor
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Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung dürfte bei der lange verhandelten Neuregelung der Sozialhilfe vor einer Einigung stehen. Am Donnerstag soll Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die neun Soziallandesräte treffen, um über die Reform zu sprechen. Am Abend könnte das Ergebnis der "Sozialhilfe NEU" dann der Öffentlichkeit präsentiert werden. Danach wird der Entwurf wohl in Begutachtung gehen.

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Grundsätzliches Ziel der Reform ist es, die Sozialhilfe bundesweit einheitlicher zu regeln. Ein Knackpunkt sind die Sätze pro Kind, da hier aktuell die Unterschiede je nach Bundesland sehr groß sind. Geht man von den bisher kolportierten Modellen aus, so dürfte es jedenfalls eine Anpassung in Richtung der gestaffelten Systeme in Ober- und Niederösterreich geben.

Diese Staffelung bei den Kindersätzen ("degressive Sätze") war insbesondere seitens der ÖVP gefordert worden; mediale Diskussionen um hohe Sozialleistungen bei sehr kinderreichen Familien waren einer der Ausgangspunkte für die nun vorliegenden Reformbestrebungen.

Laut den bisher durchgesickerten Informationen dürfte es für das erste Kind in einer Familie 307 Euro geben. Ab dem fünften Kind soll es laut den medial berichteten Modellen dann pro Kind nur mehr knapp unter 150 Euro geben. Inwieweit es vom zweiten bis vierten Kind Spielräume geben könnte, schien bis zuletzt etwas unklar.

Eine deutliche Änderung sehen die Pläne für alle erwerbsfähigen Antragsteller vor. Hier soll es laut den bisher durchgesickerten Plänen für Nicht-Österreicherinnen und -Österreicher, die noch nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, zunächst nur 860 Euro pro Kopf geben (was rund 70 Prozent des Normalsatzes entspräche). Wenn Sprach- und Wertekurse absolviert wurden, soll es einen Zuschlag geben.

Die volle Sozialhilfe von 1.230 Euro soll aber erst dann gewährt werden, wenn Betroffene bei der Jobsuche ein "Bemühen" zeigen. Laut den Berichten soll es für Migrantinnen und Migranten eine generelle Wartefrist von vier bis fünf Monaten geben - Details schienen jedoch diesbezüglich zuletzt noch offen.

Um das Gesetz durch den Nationalrat zu bringen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027. Als heikel gelten die Wünsche der Bundesländer, die ja für die Umsetzung der im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) vorgegebenen Regeln zuständig sind. Vor allem die FPÖ-Soziallandesräte aus der Steiermark und aus Salzburg haben sich beschwert, dass sie bei dem Treffen mit der Ministerin am Donnerstag wohl vor vollendete Tatsachen gesetzt würden und nicht früher eingebunden worden sind.

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