Milde Kapitalregeln könnten Schweizer UBS Millionen sparen

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Weichenstellung am Donnerstag
 © AFP, FABRICE COFFRINI, Apa, APA/APA/AFP/FABRICE COFFRINI
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Die Großbank UBS kann bei den geplanten schärferen Eigenkapitalregeln auf eine erhebliche finanzielle Entlastung hoffen. Sollte das Schweizer Parlament den verstärkten Einsatz von sogenannten AT1-Anleihen erlauben, könnte das Institut Investoren zufolge jährlich Hunderte Millionen Dollar sparen. Eine Weichenstellung findet am Donnerstag statt, wenn die kleine Kammer des Parlaments (Ständerat) über die Vorlage berät.

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Die Schweizer Regierung fordert eigentlich, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen muss. Dagegen wehrt sich die Großbank, weil sie weniger Geld für Wachstum und Ausschüttungen an die Aktionäre zur Verfügung hätte, und erhält Unterstützung aus der Politik: Ein vorberatender Ausschuss des Ständerats schlug kürzlich vor, dass die UBS zur Hälfte die günstigeren AT1-Anleihen zur Aufpolsterung der Bilanz einsetzen darf. "Der Vorschlag, 50 Prozent Kernkapital und 50 Prozent AT1-Anleihen zu nutzen, ist ein Sieg für die UBS", erklärte Filippo Alloatti, Anleihenexperte bei Federated Hermes.

Die Regierung in Bern will mit einem Maßnahmenpaket verhindern, dass es nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und deren anschließender Übernahme durch die UBS zu einer erneuten Banken-Schieflage kommt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der UBS zu erhalten, legte die Wirtschaftskommission des Ständerats Ende August einen wesentlich sanfteren Gegenvorschlag vor. Damit müsste die UBS zwar immer noch rund 13 Milliarden Dollar an frischen Mitteln aufnehmen. Doch dieses Geld könnte sie weitgehend über günstigere AT1-Anleihen statt über CET1 beschaffen. "Damit wäre der Vorschlag für die Bank deutlich einfacher umzusetzen und kostengünstiger als der ursprüngliche Entwurf des Bundesrats", erklärt Luca Evangelisti, Fondsmanager bei Jupiter.

Der UBS geht jedoch auch dieser Vorschlag zu weit, sie befürchtet beträchtliche Zusatzkosten. Ein Sprecher erklärte aber auch, dass die Vorschläge des Ausschusses zusätzliche Klarheit bezüglich der Funktionsweise der AT1-Anleihen schaffen und die Instrumente noch stärker mit den Standards der EU und des Vereinigten Königreichs in Einklang bringen würden.

Um die Risiken für den Staat zu senken, sieht der Kommissionsentwurf strengere Regeln vor als bei den gegenwärtig eingesetzten AT1-Anleihen: Fällt die harte Kernkapitalquote unter die Vorgabe von derzeit knapp elf Prozent, müsste die UBS Zins- und Dividendenzahlungen aussetzen und Boni kürzen. Erholt sich das Institut innerhalb von sechs Monaten nicht, müsste es frisches Kapital aufnehmen oder AT1-Anleihen in Aktien umwandeln. Kritiker, zu denen auch die Schweizerische Nationalbank gehört, sind aber nicht überzeugt, dass die AT1 in der Praxis funktionieren und in einer Krise rechtzeitig Verluste tragen könnten.

Alle Einzelheiten sind zwar noch nicht klar, zudem dürfte es bis zu einer möglichen Platzierung erster solcher Anleihen noch Monate oder gar Jahre dauern. Evangelisti rechnet aber damit, dass die Anleger zwar einen Aufschlag zu den gegenwärtig gehandelten AT1-Anleihen mit einem Schwellenwert von sieben Prozent verlangen werden. Dieser dürfte aber moderat ausfallen. Dafür spreche auch die verhaltene Kursreaktion bei den bestehenden Instrumenten nach der Ankündigung, erklärte er.

Alloatti schätzt, dass der Aufpreis bei einer zehnjährigen Anleihe 25 bis 50 Basispunkte beträgt, wenn die Bank ein solches Instrument erstmals am Markt platziert. Eine daraus resultierende Rendite von insgesamt gut sieben Prozent wäre für die UBS aber immer noch wesentlich günstiger als die Kosten von CET1. Die Eigenkapitalkosten werden Alloatti zufolge auf rund neun bis zehn Prozent geschätzt. Mit der Zeit rechnet der Experte dann sogar mit einem geringeren Aufpreis. "Ich bin lange genug am Markt, um zu wissen, dass die Investoren erst einmal kritisieren und dann trotzdem kaufen."

Der Vorschlag des Ausschusses hat gute Chancen, von den Abgeordneten der kleinen Kammer am 17. September angenommen zu werden. In der großen Kammer (Nationalrat) könnte er allerdings auf größeren Widerstand stoßen.

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