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Mayer betonte im Zusammenhang mit Derad, dass die DSN die Sicherheitsüberprüfungen im Auftrag der Bedarfsträger durchführe. So liege es in der gesetzlichen Aufgabe und Verpflichtung des Verfassungsschutzes, bei vorliegenden Hinweisen die antragstellende Behörde, im konkreten Fall das Justizministerium, über Bedenken basierend auf Erkenntnissen zu informieren. "Die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise obliegt folglich dem Antragsteller selbst", so Mayer.
Aus Sicherheitskreisen hieß es indes, dass es der Muslimbruderschaft weniger um Anschläge, als um eine "Unterwanderung" der Gesellschaft gehe. Dies betreffe etwa Kinder- und Jugendorganisationen, Moscheenverbände und NGOs. Nicht zuletzt aufgrund der Debatte um das Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 seien diese Aktivitäten im Steigen begriffen. Der oft auch damit verbundene "systematische Vorwurf der Islamfeindlichkeit" entziehe einer seriösen Diskussion mitunter den Boden.
Die Bedrohung durch die Strategie der Muslimbruderschaft sei erst in den vergangenen Jahren so richtig deutlich geworden, gibt man auch bei den Sicherheitsbehörden zu. Es handle sich zudem um keine homogene Bewegung, auch der Name werde selten bis gar nicht verwendet. Vielmehr, so heißt es bei den Sicherheitsbehörden, würden sich damit verbundene Gruppierungen zuerst als liberale und weltoffene Akteure ausgeben und Vereine gründen, um so Strukturen in der Gesellschaft erst einmal zu verankern.