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Den Erhebungen der Behörde zufolge teilen sich Foodora (vormals Mjam) mit 50 bis 60 Prozent und Lieferando mit etwa 40 bis 50 Prozent den heimischen Markt weitgehend auf. Foodora dominiere vor allem in Wien, während Lieferando im Rest Österreichs führe. Der 2023 in Wien gestartete Anbieter Wolt expandiere zwar schrittweise, der Markt weise jedoch erhebliche Eintrittsbarrieren auf. Für die Gastronomie sind die Dienste ein zentraler Vertriebskanal geworden: Befragte Wiener Betriebe erzielten im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Online-Plattformen. "Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken. "Wir haben Ermittlungen wegen dem Verdacht von Marktmachtmissbrauch eingeleitet", erklärte BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.
Im Rahmen der im März 2023 gestarteten Untersuchung, bei der neben den Plattformen rund 2.500 Gastronomiebetriebe in Wien befragt wurden, stieß die Behörde auf mehrere problematische Verhaltensweisen. So gebe es Exklusivitätsvereinbarungen, bei denen Restaurants für bessere Vertragskonditionen auf konkurrierenden Plattformen pausieren müssten - das Ausmaß an Rabattaktionen sei bei Foodora zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt stark gestiegen. Zudem kämen enge Bestpreisklauseln vor, die es Lokalen untersagten, Speisen auf eigenen Online-Kanälen günstiger anzubieten. Hier hinterfrage die BWB die wirtschaftliche Notwendigkeit.
Gastronomen berichteten außerdem über einseitige Vertragsänderungen sowie Strafgebühren von bis zu 10,00 Euro für Verzögerungen bei der Zubereitung. Weil rund ein Drittel der Betriebe über mangelnde Erreichbarkeit klagte, hat die BWB ihre Ergebnisse auch an die Regulierungsbehörde KommAustria zur Prüfung nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) übermittelt.
Die Branchenuntersuchung endet damit nicht mit bloßen Empfehlungen, sondern mit der Aufnahme formeller Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Diese Ermittlungen ermöglichen der BWB eine umfassende Aufklärung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts. Sie können zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Kartellgericht, aber auch zur Einstellung führen. Es gelte die Unschuldsvermutung, betont die BWB.