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Betriebspension: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ändern soll

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Forderungen die betriebliche Vorsorge einem größeren Kreis von Begünstigten zukommen zu lassen, werden lauter.

©Elke Mayr
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Betriebspensionen erhalten derzeit nur wenige Menschen. Das soll sich ändern fordern die Pensionskassen und so steht es im Regierungsprogramm. Was auf Unternehmen zukommen könnte.

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Die Betriebspension in Österreich in Zahlen

In Österreich zählen jene, die eine Betriebspension erhalten, zu einer verschwindend kleinen Minderheit. Nur rund 120.000 Menschen beziehen in Österreich eine Betriebspension. Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist jedoch zumindest bereits auf über eine Million gestiegen. Das Zubrot in der Pension macht ordentlich was aus. Im Schnitt beträgt die Betriebspension pro Monat rund 450 Euro, 14-mal ausbezahlt.

Doch Pensionskassen fordern seit längerem Betriebspensionen auf einen wesentlich größeren Personenkreis auszudehnen. "Die demografische Entwicklung steht vor einem Kipppunkt: Die Babyboomer gehen in Pension und das Verhältnis Aktive zu Pensionisten geht noch stärker zulasten der Aktiven", argumentiert Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen Österreichs und Vertreter der betrieblichen Säule verweist darauf, dass im Regierungsprogramm 2020 - 2024 dazu bereits der Willen bekundet wurde, die finanziellen Anreize und die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Welche Firmen zahlen typischerweise eine Betriebspension?

Es sind meist die große und auch international tätig Firmen, die in Österreich bestimmten Mitarbeitern eine Betriebspension gewähren. Kleine Betriebe können sich eine Betriebspension oft nicht leisten. Denn wird eine solche den so Begünstigten einmal gewährt, muss eine solche auch bis zum Vertragsende vom Unternehmen einbezahlt werden, auch wenn die Geschäfte nicht gut laufen. „Jeder Beitrag kostet dem Unternehmen Geld“, sagt Michaela Plank, Geschäftsleitung des Strategieunternehmens und Pensionskassenspezialisten Mercer Austria.

Wer sind die Begünstigten einer Betriebspension?

Es sind meistens die Leistungsträger eines Unternehmens, also das Management, die zu Begünstigten, die eine Betriebspension erhalten, zählen. Ziel ist es, mit dieser Zusatzleistung erstklassig ausgebildete Mitarbeiter zu gewinnen und in weiterer Folge langfristig im Unternehmen zu halten.

So setzen Unternehmen Firmenpension als Mitarbeiterbindungsinstrument am besten ein

Die Pensionszusage kann so gestaltet werden, dass Mitarbeiter bei vorzeitiger Selbstkündigung lediglich einen Anspruch in Höhe des sogenannten Unverfallbarkeitsbetrages hat. Dieser Betrag entspricht nur einem Bruchteil der tatsächlichen Leistung. Aus diesem Grund stellt die Pensionszusage ein probates Mitarbeiterbindungsinstrument dar.

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k.A

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Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebspension?

Einen automatischen Anspruch auf eine Firmenpension gibt es nicht. Rein rechtlich kann jeder Mitarbeiter eine Firmenpension beziehen, sofern das Unternehmen einer solchen zustimmt. Die Zusage einer Betriebspension wird entweder in Einzelarbeitsverträgen, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag geregelt. Als Teil des Vergütungsmodells kann diese bis zu 80 Prozent des letzten Aktivbezugs ausmachen.

Unter welchen Bedingungen dürfen Arbeitgeber eine Zusatzpension gewähren?

Es darf bereits eine Betriebspension eingeführt werden, wenn im Unternehmen für einen Arbeitnehmer eine Pensionskassenregelung gibt. Beitragsgrundlage ist ein fiktives "Arbeitgeber-Jahresgehalt" – das Maximum aus entweder 200 Prozent der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage oder 150 Prozent der Bemessungsgrundlage des bestverdienenden Arbeitnehmers mit einer Pensionskassenlösung. Voraussetzung ist auch ein gleiches Beitrags- und Leistungsrecht wie bei Arbeitnehmern.

Die steuerlichen Vorteile einer Firmenpension für Unternehmen

  • Der Arbeitgeber kann bis zu zehn Prozent der Lohn- und Gehaltssumme entweder in eine Pensionskasse und/oder in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Diese Einzahlungen werden als Betriebsausgabe anerkannt und reduzieren den steuerlichen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitgebers.

  • Die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer befreit.

  • Unternehmen müssen für Firmenpension allerdings keine Lohnnebenkosten und SV-Beiträge zahlen´. Beiträge in die Betriebspension einzuzahlen, ist daher steuerlich für Unternehmen wesentlich günstiger als eine Gehaltserhöhung.

  • Eigenleistungen von Mitarbeitern sind bis zu 1.000 Euro pro Jahr prämien- und steuerbegünstigt. Erst wenn Mitarbeiter die Pension ausbezahlt bekommen, ist die Betriebspension lohnsteuerpflichtig.

Unterschied beitrags- und leistungsorientiertes Modell

Beim beitragsorientierten Modell sind die Beiträge des Arbeitgebers mit 10,25 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der berechtigten Mitarbeiter begrenzt. Diese Grenze ist eine Durchschnittsgrenze, die Beiträge einzelner Mitarbeiter können somit auch darüber liegen. In diesem Prozentsatz ist die ebenfalls absetzbare Versicherungssteuer von 2,5 Prozent enthalten. Höhere Beiträge sind möglich, wirken aber nicht steuersenkend.

Beim leistungsorientierten Modell gibt es eine steuerliche Sonderregelung, durch die mehr als 10,25 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar sind: Die Pensionszusage darf 80 Prozent des letzten laufenden Bezuges nicht übersteigen. Alle zur Finanzierung dieser Zusage notwendigen Beiträge sind Betriebsausgaben. Für Beiträge an die Pensionskasse entstehen dem Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten. Dadurch kosten Betriebspensionen weniger als z. B. eine vergleichbare Gehaltserhöhung.

Beispielrechnung: Lohnerhöhung versus Firmenpension

Bei einer Lohnerhöhung von 10.000 Euro, ergibt das für den Arbeitnehmer brutto knapp 7.700 Euro an Gehaltserhöhung, rund 1.390 Euro davon sind als Sozialversicherungsbeiträgen durch den Dienstnehmer abzuführen, die Lohnsteuer beträgt 2.600 Euro.
Wird in eine Firmenpension 10.000 Euro eingezahlt, bleibt das brutto und netto gleich, da keinerlei Abzüge fällig werden.

Das steht im Regierungsprogramm, um die private Pensionsvorsorge zu forcieren

Die Regierung will bis zum Jahr 2024 „Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge“ schaffen, so steht es im Regierungsprogramm. Ziel der Regierung ist es die Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken. So soll ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge auch entsprechende Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge schaffen. Zakostelsky, Obmann der Pensions- und Vorsorgekassen fordert die„steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen, die privat in die Vorsorge einzahlen. Er regt in diesem Zusammenhang an die „grünen Veranlagung“ die "grüne" Veranlagung staatliche zu fördern, was auch im Sinne der EU-Taxonomie und ihr ESG-Fokus wäre.

So soll die Zahl der Begünstigen für eine lebenslange Betriebspension um eine Million Arbeitnehmer steigen

Um die Zahl der Begünstigten, die in eine betriebliche oder überbetriebliche Pensionskasse einzahlen, deutlich zu erhöhen, haben die Pensionskassen mehrere Forderungen.

1. Forderung: Geld von Abfertigung neue soll in betriebliche Pensionskasse übertragbar sein

Ziel der Pensionskassen ist es, die Zahl der Betriebspensions-Berechtigten binnen fünf Jahren auf zwei Millionen Menschen verdoppeln. Erreicht werden soll das damit, dass es künftig möglich ist, die aus der "Abfertigung neu" in den Abfertigungskassen angesparten Beträge steuerfrei in eine Pensionskasse bzw. an Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge zu übertragen. Damit sollen auch für jene, die bei keiner Pensionskasse sind, mit einer Art "Generalpensionskassenvertrag" nach standardisierten Bedingungen möglich sein, eine Betriebspension zu erhalten. Dieser Kassenvertrag würde die kapitalgedeckte Pensionsvorsorge vorantreiben, ist Zakostelsky überzeugt. Denn Anspruchsberechtigte könnten so eine lebenslange Zusatzpension erhalten.

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Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen fordert die Möglichkeit der steuerbegünstigte Übertragung der Beiträge aus der "Abfertigung neu" in eine betriebliche Pensionskasse und damit die Umwandlung in eine lebenslange Rente.

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„Abfertigungs neu“ nach Transfer nur noch als lebenslange Rente

Wie viele, die eine "Abfertigung neu" am Ende diese Transfer in eine betriebliche Altersvorsorge transferieren lassen ist fraglich. Derzeit lassen sich viele die Abfertigung in Cash ausbezahlen. Wird das Geld jedoch in eine betriebliche Altersvorsorge transferiert, darf die daraus resultierende Rente nur noch als monatlich Rente ausgeschüttet werden. Die in die Abfertigung neu einbezahlten Beträge sind staatlich garantiert. Bei einem Wechsel in die betriebliche Vorsorge ist die Kapitalgarantie weg und das Depot des Begünstigten ist zur Gänze der Börsenentwicklung ausgesetzt.

2. Forderung Boni steuerfrei in Betriebspension einzahlen

Gerade Gutverdienern ist ihre hohe Pensionslücke sehr wohl bewusst, sofern sie über keine Zusatzpension oder andere zusätzlichen Einkünfte neben der Rente verfügen. Experten setzen sich daher für die Möglichkeit, Boni - diese werden derzeit gleich hoch wie das Gehalt besteuert - stattdessen steuerfrei in eine Betriebspension umwandeln zu können. Sie fordern daher die Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Entgeltumwandlung für eine steuerschonende Betriebspension zu schaffen.

3. Forderung: Eigenbeiträge von Mitarbeitern vom Bruttogehalt abzuziehen

Derzeit werden Eigenbeiträge, die Mitarbeiter, die eine Firmenpension erhalten, vom Nettobetrag abgezogen. „Das ist aber für viele nicht attraktiv“, argumentiert Mercer-Chefin Plank und plädiert dafür, Mitarbeiter, die von ihrem Gehalt in die Betriebspension einzahlen, diese vom noch nicht besteuerten Bruttobetrag leisten sollen.

4. Forderung: Prämienmodell für Geringverdiener

Die Pensionskassen fordern auch ein Prämienmodell für Geringverdiener. Für Geringverdiener, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit nicht greift, soll es ergänzend dazu ein Prämienmodell geben, mit der derzeit die private Altersvorsorge gefördert wird. Orientieren könnte man sich laut Pensionskassen beispielsweise an der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung als Obergrenze, aber auch andere Parameter seien möglich. Kosten für den Finanzminister entstünden langfristig nicht. Es handle sich um kein Steuergeschenk, die steuerliche Absetzbarkeit sei ein Steueraufschub. Die aus den Beiträgen resultierende Pension werde wie international üblich voll versteuert.

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