Globale Lieferketten: COVID-19 treibt Regulierung voran

Im Zuge der COVID19-Krise sind die globalen Lieferketten der Unternehmen und deren Missstände in das allgemeine Interesse gerückt. Nun zeichnet sich eine weitere Regulierung der Ketten ab. Stephan Denk, Partner, und Iris Hammerschmid, Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer, zum aktuellen Stand.

Iris Hammerschmid, Stephan Denk (Freshfields Bruckhaus Deringer)

Iris Hammerschmid, Stephan Denk (Freshfields Bruckhaus Deringer)

Die COVID-19 Krise stellt hohe Anforderungen an Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung ihrer globalen Lieferketten. Lieferengpässe, Nachfragerückgänge und Lieferkettenunterbrechungen sind typische Probleme, mit denen Unternehmen derzeit konfrontiert sind.

Dabei steht auch verstärkt die Bewahrung von menschenrechtlichen Standards im Zentrum des Diskurses. Beim vor Kurzem abgehaltenen OECD Forum zu COVID-19 und unternehmerischer Verantwortung wurde betont, dass Unternehmen, die ihre Lieferketten schon gut vor der Krise kannten und eine entsprechende Prüfung der Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) durchführten, Vorteile bei der Bewältigung der Krise haben. Ebenso wurde deutlich, dass gerade die derzeitige Krise neue Möglichkeiten und eine erhöhte Dringlichkeit für entsprechende Gesetzesinitiativen aufzeigt.

Soft Law zu Hard Law

Begonnen hat die Entwicklung von Standards für globale Liefer- und Wertschöpfungsketten mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011. Dieses rechtlich nicht bindende Soft Law Instrument verlangt unter anderem die Durchführung einer Due Diligence Prüfung unter Einbeziehung der Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Seit der Einführung der UN-Leitprinzipien ist eine Welle von nationalen Gesetzesinitiativen zu beobachten, welche die UN-Leitprinzipien in Hard Law umsetzen. Während sich anfängliche gesetzliche Umsetzungen auf Transparenzpflichten beschränkten, gehen neuere Gesetze wie das fortschrittliche französische Sorgfaltspflichtengesetz aus dem Jahr 2017 weiter und verlangen aktive Compliance Pflichten und die Vornahme einer menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Due Diligence, die auch die Lieferkette umfasst. In anderen europäischen Ländern, wie in Deutschland oder der Schweiz, wurden in den letzten Jahren intensive Debatten über die Einführung von verbindlichen Standards für die Lieferketten geführt.

COVID-19 beschleunigt EU-Lieferkettenregulierung

Während es auf EU-Ebene bislang eine Richtlinie zur Offenlegung von Menschenrechtsstandards (neben etwa Umwelt- und Sozialstandards) und die ab Anfang 2021 vollständig anwendbare Konfliktmineralienverordnung für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold gibt, scheint die derzeitige COVID-19 Krise die Entwicklung zu einer generellen EU-Regulierung von Lieferketten zu beschleunigen. EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte vor Kurzem an, dass die EU-Kommission Anfang 2021 einen Vorschlag zur verbindlichen Regelung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorlegen werde. Nach Angaben des Kommissars werde die geplante Gesetzgebung voraussichtlich sektorübergreifend sein und die gesamte Lieferkette abdecken. Sie werde Unternehmen aller Größen einschließen, aber gewisse Ausnahmen für KMUs vorsehen. Wesentliche Details wie Haftungsregelungen müssen noch geklärt werden und es werde bald eine öffentliche Konsultation beginnen.

Diese Ankündigung folgt einer aktuellen Studie der Europäischen Kommission zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, wonach 70 Prozent der befragten Unternehmen sagten, dass eine EU-weite Regelung zur Einführung einer allgemeinen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Due Diligence Vorteile für Unternehmen, wie Rechtssicherheit und ein „Level Playing Field“, bringen könnte. Die Studie kam aber auch zum Ergebnis, dass derzeit nur jedes dritte EU-Unternehmen eine Prüfung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit allen möglichen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Auswirkungen durchführt.

Auch rief kürzlich eine Gruppe von 101 global tätigen institutionellen Investoren Regierungen dazu auf, entsprechende verpflichtende Sorgfaltsstandards einzuführen.

Ausarbeitung von Compliance Systemen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist es für Unternehmen wichtig, rechtzeitig entsprechende menschenrechtliche Compliance Systeme zu entwickeln. Zur Standortbestimmung ist zunächst die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse empfehlenswert. Essentiell erscheint eine adäquate Adressierung und Priorisierung der Risiken in den – oft komplexen - Lieferketten. Auch im Rahmen von Transaktionen sollte verstärkt die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in der Lieferkette geprüft werden. Bei der Ausarbeitung von Compliance Systemen können auch Instrumente, die im Zusammenhang mit Anti-Korruption oder Wirtschaftssanktionen eingeführt wurden, nützlich sein. Die rechtzeitige Vorbereitung auf Hard Law Entwicklungen kann entsprechende Wettbewerbsvorteile bringen, gleichzeitig können gerichtliche und außergerichtliche Verfahren und sonstige Risiken verhindert werden.

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