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Altersteilzeit: Die Vor- und Nachteile [Österreich]

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Die Vor. und Nachteile eine Altersteilzeit-Beschäftigung

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Was bringt die staatlich geförderte Altersteilzeit (ATZ)? Ab welchem Alter ist die ATZ möglich, welche Modelle gibt es? Berchnungsbeispiele, Online-Rechner. Wie viel Förderung erhalten Unternehmen?

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Ab wann ist Altersteilzeit in Österreich möglich?

Arbeitnehmer können frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Altersteilzeit gehen. Für Männer ist das damit frühestens ab 60 Jahren. Bei Frauen ist ab 2024 die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters um je ein halbes Jahr pro Jahr zu berücksichtigen (detaillierte Informationen dazu im trend-Artikel zum Thema Pensionskonto)

Die Bemessungsgrundlage, wenn Zulagen und Prämien wegfallen

Mitarbeiter, die in Altersteilzeit gehen, verzichten nicht selten auf ihre leitende Funktion. Damit fallen oft Zulagen und Prämien weg. Lang war nicht klar, ob dieses Extrageld in der Altersteilzeitgeld zusteht oder nicht. Bei Mitarbeitern, die einen Provisionsbestandteil haben, reduziert sich diese, aufgrund der geringeren Arbeitszeit. Nun liegt die erste höchstgerichtliche Judikatur dazu vor.

Der Verwaltungsgerichtgshof hat in einem Urteil entschieden, dass das letzte Gehalt, auf das der Arbeitnehmer vor dem Wechsel in die Altersteilzeit Anspruch hat, als Berechnungsbasis für das Gehalt in die Altersteilzeit. Das Letztgehalt gilt inklusive sämtlicher Entgeltbestandteile, Überstundenentgelte und Zulagen, aber beinhaltet keine Aufwandsentschädigungen.

Biennalsprünge und Kollektivvertragserhöhungen während der Altersteilzeit müssen berücksichtigt werden.

Was bringt es Unternehmen Altersteilzeit zu vereinbaren?

"Die Möglichkeit der Altersteilzeit wird von Unternehmen gerne genutzt und von Arbeitgebern geschätzt und von denen der Vorschlag oft auch ausgeht", sagt Wolfgang Höfle von der TPA Steuerberatung. Der Vorteil für Unternehmen: Ein Teil des Gehalts, das sogenannte Altersteilzeitgeld, wird durch das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert. So erhalten Unternehmen, die ältere Mitarbeiter in Altersteilzeit schicken, bis zu 30 Prozent des bisherigen Gehalts gefördert. „Für die Unternehmen kann Altersteilzeit interessant sein, wenn es personelle Überkapazitäten gibt und man nach sanften Methoden des Personalabbaues sucht“, erläutert Höfle.

So funktioniert die Altersteilzeit

Bei der Altersteilzeit arbeiten älteren Mitarbeiter je nach Vereinbarung um bis zu 60 Prozent weniger und bekommen bis zu 80 Prozent des Lohns. Es handelt sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die für ältere Beschäftigte an das Unternehmen ausbezahlt wird. Voraussetzung ist der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung.

Beschäftigte haben trotz deutlich weniger Arbeit nur relativ geringe finanzielle Einbußen

Höhe der Gehaltseinbußen bei der Altersteilzeit

Das monatliche Einkommen während der Altersteilzeit beträgt 70, 75 oder 80 Prozent des bisherigen Gehalts oder Lohns – je nachdem, ob die Arbeitszeit um 60, 50 oder 40 Prozent reduziert wird. „In Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung müssen Beschäftigte trotz deutlich geringerer Arbeitsleistung nur relativ geringe Entgelteinbuße hinnehmen“, erläutert Steuerexperte Höfle.

Der Nettoverlust ist sogar noch geringer als der Brutto-Verlust.

In der Altersteilzeit wird je nachdem um wie viel Prozent die Arbeitszeit reduziert wird, wird die maximale Arbeitszeit beim kontinuierlichen Arbeitszeitmodell auf mindestens 9,24 und maximal 13,86 Stunden/Woche verringert .

In welcher Höhe werden in der ATZ die SV-Beiträge einbezahlt?

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in der selben Höhe wie vor Beginn der Altersteilzeitarbeit abgeführt. Eine allfällige Abfertigung alt ist auf Grundlage der Normalarbeitszeit zu berechnen.

Altersteilzeit für Männer und Frauen

Arbeitnehmer können Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor dem eigentlichen Regelpensionsantritt beantragen. Männer können daher ab dem 60.Geburtstag in Altersteilzeit gehen. Frauen können frühestens mit 57 Jahren in Altersteilzeit gehen.

  • Bei Frauen gilt je nach Geburtsdatum folgendes Mindestantrittsalter, z.B.

  • 2.6.1965 – 1.12.1965: 57 Jahre (Regelalterspension 62 statt derzeit 60)

  • 2.12.1965 – 1.6.1966: 57,5 Jahre (Regelalterspension 62,5 statt derzeit 60)

Kontinuierliches Arbeitszeit-Modell und Blockzeit-Modell


Beim kontinuierlichen Arbeitszeitmodell werden 90 Prozent der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeber-Beiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage gezahlt und 90 Prozent der Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung.

Bei der geblockten Altersteilzeit werden 50 Prozent der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeber-Beiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage und 50 Prozent der zusätzlichen Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt.

Es kann auch ein höherer Lohnausgleich als gesetzlich vorgeschrieben ist, vereinbart werden. Allerdings wird für die Berechnung der Ersatzleistung durch das AMS nur der gesetzlich vorgeschriebene und nicht der zusätzlich freiwillig bezahlte Betrag berücksichtigt.

Die Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitnehmer

VORTEILE:

  • Gleichbleibende Einzahlungen in die Sozialversicherung und Leistungen der SV

  • Keine Einbußen bei der Abfertigung

  • Urlaubsansprüche bleiben bestehen

  • bei einer Insolvenz zahlt der Insolvenz-Entgelt-Fonds das Teilzeitentgelt inklusive Lohnausgleich und Sonderzahlungen. Auch Ansprüche wie Abfertigung und Auszahlung des Resturlaubs bleiben bestehen. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übernimmt auch Zeitguthaben.

NACHTEILE

  • Mindestens 20 Prozent weniger Geld. Wegen der durch die ATZ meist sinkenden Steuerprogression fällt der Verlust jedoch netto meist niedriger aus.

  • Durch die Begrenzung der Höchstbeitragsgrundlage (5.850 Euro) kann dazu führen, dass das Gehalt/Lohn um mehr als 20 Prozent niedriger ausfällt. Der Teil des Einkommens, der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, bleibt nämlich sozialversicherungsbeitragsfrei. Der Arbeitgeber kann zwar einen höheren Lohnausgleich bezahlen, bekommt aber keine höhere Förderung.

Kann man während der Altersteilzeit gekündigt werden?

Ja. Die Möglichkeiten einen Mitarbeiter zu künfigen, bleiben trotz Altersteilzeit aufrecht. Eine solche Kündigung könnte jedoch wegen Sozialwidrigkeit oder Altersdiskriminierung angefochten werden. Diese muss jedoch binnen zwei Wochen nachdem die Kündigung ausgesprochen worden ist, angefochten werden. Danach ist eine Anfechtung nur möglich, wenn besondere Umstände geltend gemacht werden können.

Die Berechnung der Altersteilzeit – Berechnungsbeispiele

Bevor man eine Altersteilzeit beschließt und mit seinem Vorgesetzt darüber spricht, sollte man unbedingt eine Vorkalkulation machen, wie sie beispielsweise von der Arbeiterkammer mit dem Online-Rechner Altersteilzeitrechner angeboten wird. Wer beispielsweise vor Antritt der Alterspension 3.200 Euro netto verdient, kriegt im Schnitt um die 1.000 Euro netto weniger in der Altersteilzeit. Die Unterschiede, ob man die Arbeitszeit um 40 Prozent, um 50 Prozent oder 60 Prozent reduziert betragen in diesem Fall bis zu rund 190 Euro im Monat.

Wirkt sich Altersteilzeit auf die Pension aus?

Egal, ob man die volle Länge der Altersteilzeit von fünf Jahren ausschöpft oder sie weniger lange genießt, an der Höhe der Pension ändert das nichts.

Anspruch auf eine Teilpension haben all jene, die einen Anspruch auf eine Korridorpension, eine Form der vorgezogenen Alterspension, haben (siehe dazu trend-Artikel zum Thema).

Beim Altersteilzeitgeld bekommt die Arbeitgeberseite nur einen Teil des finanziellen Mehraufwands ersetzt. 90 Prozent bei der kontinuierlichen und 50 Prozent bei der geblockten Variante. Bei der Teilpension hingegen gleicht das AMS den Mehraufwand zur Gänze aus

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