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Unerlaubte Werbeanrufe, Lügen im Marketing & Co: Was tun gegen unlauteren Wettbewerb?

IN KOOPERATION MIT D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung
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Wer einmal mitten beim Abendessen von einem hartnäckigen Callcenter-Mitarbeiter zum Vertragsabschluss gedrängt wurde, kennt das Problem: Aggressive Verkaufsstrategien, dubiose Werbeversprechen oder dreiste Geschäftemacherei sind leider keine Seltenheit. Aber: Was viele nicht wissen – der Gesetzgeber schaut dabei nicht tatenlos zu.

Wenn der Markt zur Grauzone wird

Ob plötzlich zugeschickte Waren samt Rechnung, "garantiert biologische" Produkte ohne Zertifikat oder Sicherheitsprodukte, die mit Angstbewusstsein vermarktet werden – Unternehmen greifen mitunter tief in die Trickkiste, um ihre Produkte an den Mann zu bringen. Doch wie weit darf Marketing wirklich gehen?

Die Antwort liefert das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Seit 1984 regelt es, was erlaubt ist – und was nicht. Kurz gesagt: Wer andere Marktteilnehmer durch unlautere Methoden übervorteilt, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Doch was genau zählt als unlauter?

Zwischen Aggression und Irreführung

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen zwei Kategorien: aggressive und irreführende Geschäftspraktiken.

Aggressive Methoden – dazu zählen Nötigung, Belästigung oder unzulässige Beeinflussung – sind verboten, wenn sie die Entscheidungsfreiheit des Kunden massiv einschränken und ihn zu einem Kauf verleiten, den er sonst nicht getätigt hätte.

Irreführende Praktiken wiederum setzen auf Täuschung: falsche Angaben über Produkte oder auch betreffend die Person, die Eigenschaften oder Rechte eines Unternehmens .

Das UWG listet in einem eigenen Anhang sogar eine Art Black List auf: Praktiken, die unter allen Umständen unzulässig sind. Dazu zählen etwa:

  • Das Streuen von Lügen über Konkurrenten

  • Verzerrte vergleichende Werbung

  • Ausspionieren von Geschäftsgeheimnissen

  • Verwendung herabsetzender Slogans

Besonders häufig landen folgende Themen vor Gericht:

  • Vergleichende Werbung, wenn Konkurrenten unfair abgewertet werden

  • Herabsetzung eines Unternehmens, etwa durch falsche Behauptungen über andere Firmen

  • Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens, um bei Kunden eine Verwechslung mit anderen Firmen hervorzurufen.

  • Bestechung von Mitarbeitern eines Konkurrenzunternehmens, um Geschäftsentscheidungen zu manipulieren

  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiter des Unternehmens

Was tun, wenn's einen selbst trifft?

Wenn Sie von unfairen Praktiken betroffen sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Abmahnung durch Anwälte: In der Praxis wird oft zuerst ein schriftliches Abmahnschreiben verschickt, mit der Aufforderung zur sofortigen Unterlassung und Übernahme der Anwaltskosten.

  • Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde: Diese kann auch anonymen Hinweisen nachgehen und Verstöße untersuchen.

  • Klage: Unternehmer, Verbraucher, Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmer (Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Fachorganisationen der Wirtschaftskammer), Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreichs, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer, Ö. Gewerkschaftsbund (Verbandsklagenbefugnis kraft Gesetzes) und auch der Verein für Konsumenteninformation sind klagsberechtigt. Die Klagebegehren zielen auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Veröffentlichung des Urteils ab.

Fazit

Unlauterer Wettbewerb ist kein Kavaliersdelikt – er verzerrt Märkte, schädigt ehrliche Unternehmen und verunsichert Konsumenten. Wer sich wehrt, steht nicht allein: Das UWG bietet ein breites Instrumentarium, um gegen schwarze Schafe vorzugehen. Der erste Schritt? Hinsehen. Und handeln.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Regelungen des UWG, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Wer konkret betroffen ist, sollte juristischen Rat einholen.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Mail: service@ergo-versicherung.at
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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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