
Der Fall Sebastian Kurz ist nicht der einzige, in dem Politiker oder Manager banale Sachverhalte leugnen – und so eine Verurteilung riskieren.
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Die wohl „unnötigste“ Verurteilung eines (Spitzen-)Politikers, die es in Österreich je gab, ist zwar schon eineinhalb Monate her, verdient aber noch nähere Betrachtung. Das Gericht verurteilte den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen seiner Antwort auf die Frage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, ob er in die Bestellung des Aufsichtsrates der staatlichen ÖBAG „involviert“ gewesen sei, (nicht rechtskräftig) wegen falscher Beweisaussage.
Die Staatsanwaltschaft (WKStA) sah das Motiv, dass Herr Kurz angetreten sei, einen neuen politischen Stil ohne Postenschacher und Mauschelei zu etablieren. Und diesen Nimbus habe er gefährdet gesehen, hätte er freimütig zugegeben, sich in die Bestellung des Aufsichtsrates aktiv eingemischt zu haben.
Was wäre gewesen, hätte Herr Kurz so geantwortet: „Natürlich war ich in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates und von dessen Vorsitzendem involviert. Was glauben Sie denn? In der ÖBAG sind milliardenschwere Staatsbeteiligungen gebündelt. Mir ist schon bewusst, dass der formelle Eigentümervertreter dort der Finanzminister ist. Aber als Regierungschef habe ich mich natürlich eingemischt – allerdings mit einem meiner Vorschläge nicht durchgesetzt.“
Nichts an so einer (wahrheitskonformen) Aussage hätte irgendeinen Geruch von „Postenschacher“ an sich gehabt. Im Gegenteil: Herr Kurz hätte Führungskompetenz signalisiert.
Was also bewog ihn dazu, seinen Beitrag so kleinzureden? Man weiß es nicht.
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