Erneuerbaren-Ausbau: Diskussion um Gemeindekorruption

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Durch ihren Windpark lukriert die Gemeinde Höflein (NÖ) 600.000 Euro pro Jahr.

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Im Entwurf zum neuen Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) sollen auch Zahlungen von Ökostrom-Projektbetreibern an Standortgemeinden legalisiert werden. Bislang fehlt eine österreichweit einheitliche Regelung.

Erstmals soll unter dem Punkt „Energiewendebeteiligung“ für ganz Österreich rechtlich einheitlich festgelegt werden, dass Gemeinden „Entgelte für eine nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neu errichtete Photovoltaikanlage und Windkraftanlage erhalten“ können (§57).

Offensichtlich will der Gesetzgeber eine bislang im Graubereich der öffentlichen Verwaltung angesiedelte Praxis legalisieren. Um die fallweise ungeliebten Windkraft- oder PV-Projekte durchzubringen, hat sich ein regelrechter Bieterwettkampf unter Projektbetreibern entwickelt, berichten Insider. Gute Standorte sind bis zu einem mittleren fünfstelligen Eurobetrag an jährlichen Zahlungen an die Gemeinden wert, heißt es, und zwar zusätzlich zu rechtlich ohnehin einwandfreien Grundstücksablösen oder echten Aufwandsentschädigungen. Nicht selten haben dabei weniger finanzstarke private Betreiber das Nachsehen, wenn gleichzeitig große Landesenergieversorger mitbieten.

Weil Widmungen allerdings Rechtsakte sind, die naturgemäß nicht mit Geld abgegolten werden dürfen (verbotene Geschenkannahme und/oder Beeinflussung), greift man fallweise auf kunstvolle Umgehungsverträge zurück. Das Geld kommt dem Gemeindekindergarten zugute oder wird als Straßenbenützungsgebühr verbucht. Florian Stangel, Energierechtsexperte von NHP Rechtsanwälte und Berater vieler Projektbetreiber: „Es ist gut, dass die üblichen Zahlungen an die Gemeinden bei der Umsetzung von Erneuerbaren-Projekten jetzt auch ausdrücklich im Gesetz vorgesehen werden, denn bisher erinnerten derartige Geschäfte mitunter an Ablasshandel im rechtlichen Graubereich.“ 

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Florian Stangl, NHP Rechtsanwälte: „Bisher erinnerten derartige Geschäfte mitunter an Ablasshandel im rechtlichen Graubereich.“ (Foto: beigestellt)

Ob allerdings die Formulierungen im neuen EABG geeignet sind, die tickende legistische Zeitbombe zu entschärfen, ist fraglich. Nach Ansicht von Projektberaterin Tatjana Katalan, Energierechts- und Verwaltungsexpertin von Dorda Rechtsanwälte, bleiben gewisse Vereinbarungen fragwürdig: „Bei den bislang üblichen Zahlungen der Projektbetreiber an die Gemeinden haben wir immer ein Korruptionsthema, wenn es für das Projekt eine Widmung bedarf. Und genau dafür sind die jetzt neu vorgesehenen rechtlichen Grundlagen im EABG nicht brauchbar. Denn diese Bestimmung löst das Problem nicht, dass derartige Zahlungen immer nur reale Nachteile der Gemeinden ausgleichen dürfen. Eine gute Lösung wäre zum Beispiel eine Gemeindeabgabe, wie sie das Burgenland eingeführt hat.“

Dass die Absolution überhaupt so pauschal im EABG-Entwurf enthalten ist, dürfte dem Gemeindebund zuzurechnen sein. Er empfiehlt derartige Zahlungen seit längerem als echte Einnahmenquelle und will Freiräume erhalten. Als Paradebeispiel dient die Gemeinde Höflein in Niederösterreich, die Eigenangaben zufolge jährlich gleich 600.000 Euro für ihre 31 Windräder auf Gemeindegebiet (rechnerisch je 20.000 Euro) vereinnahmt, die teils in bar an jeden Gemeindehaushalt weitergeleitet werden. „Wir haben unsere Forderung nach den Entgeltzahlungen auch in einer Stellungnahme zum EABG deutlich artikuliert“, heißt es dann auch in einer schriftlichen Antwort des Gemeindebunds an den trend, „grundsätzlich geht’s uns darum, dass die bisher abgeschlossenen Verträge auch eine zusätzliche gesetzliche Absicherung und damit auch mehr Legitimation erhalten.“ Mit Musterverträgen will man nun die Grauzone umschiffen.

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Tatjana Katalan, Energierechts- und Verwaltungsexpertin von Dorda Rechtsanwälte: „Bei den bislang üblichen Zahlungen haben wir immer ein Korruptionsthema, wenn es für das Projekt eine Widmung bedarf.“ (Foto: beigestellt)

Die Kraftwerksbetreiber verteidigen jedenfalls die Zahlungen. Der Aufwand dafür fließt in die Gesamtkostenkalkulation für die staatlichen Unterstützungen ein (Marktprämie). Außerdem weht ihnen sonst mitunter heftiger Gegenwind ins Gesicht, rund die Hälfte der Windprojekte der vergangenen Jahre etwa wurde in lokalen Abstimmungen abgeschmettert. Für traditionelle Windkraftgegner hingegen könnte der Paragraph Wasser auf die Mühlen sein. Schon vor zwei Jahren hatte eine Rechtsstudie im Auftrag des Kärntner FPÖ-Mandatars Christian Ragger die Zulässigkeit derartiger Zahlungen auf Fälle eingeschränkt, die einen konkreten „Nachteilsausgleich“ dokumentieren können. Doch selbst diese falle weg, hieß es damals, wenn Gesetze wie das Kärntner Energiewendegesetz den Ausbau hoheitlich regeln. Möglicherweise könnte das beim neuen EABG genauso zu verstehen sein.

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