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Schweiz steuert auf Verwässerung von UBS-Kapitalregeln zu

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Regulierungspaket für die Großbank soll gelockert werden
 © APA/APA/AFP/FABRICE COFFRINI
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Die Schweizer Regierung bereitet Insidern zufolge eine Abschwächung eines geplanten, bis zu 24 Mrd. Dollar (21 Mrd. Euro) schweren Regulierungspakets für die Großbank UBS vor, sagten drei mit der Angelegenheit vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters. Die Regierung plant demnach, bei einem Teil der Regeln nachzugeben, die sie als sogenannte Verordnung erlassen kann, so zwei der Insider. Eine abschließende Entscheidung des Bundesrates sei aber noch nicht gefallen.

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Die Verordnung legt unter anderem fest, wie Vermögenswerte wie Software und latente Steueransprüche zu bewerten sind, und schlägt mit insgesamt rund 11 Mrd. Dollar zu Buche. Wie viel die Regierung der Bank erlassen will, sagten die Insider nicht. Festhalten wolle die Regierung dagegen an ihrem Vorschlag, dass die UBS ausländische Tochtergesellschaften vollständig mit Kapital unterlegen muss, so zwei der Insider. Diese Maßnahme auf Gesetzesebene kann vom Parlament noch angepasst werden.

Ausgelöst vom Kollaps der Credit Suisse und der Notübernahme durch die UBS hatte die Schweizer Regierung im Juni einen umfassenden Vorschlag vorgelegt, um künftige Krisen zu verhindern. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, müsste die UBS bis zu 24 Mrd. Dollar an zusätzlichem Kernkapital aufbringen. Weil sie Wettbewerbsnachteile befürchtet, kämpft die Bank für eine Abmilderung der Vorschläge. Kantone und Wirtschaftsverbände äußerten sich in einem Konsultationsverfahren kritisch zum Regierungsvorschlag. Zwei einflussreiche parlamentarische Ausschüsse forderten die Regierung zudem auf, mit den Schweizer Vorschriften nicht über internationale Standards hinauszugehen.

Nach der Auswertung dieser Rückmeldungen überarbeitete die Regierung ihren Vorschlag. Nun will sie die Verordnung und den endgültigen Gesetzesvorschlag gleichzeitig veröffentlichen, erklärte zwei der Personen. Dies dürfte Anfang des zweiten Quartals 2026 geschehen. Die Verordnung soll im Jänner 2027 in Kraft treten, das Gesetz frühestens 2028.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte: "Der Entscheidungsfindungsprozess in diesem Dossier ist nicht abgeschlossen und der Bundesrat hat auch noch nicht beschlossen. Inhaltlich können wir deshalb keinen Kommentar abgeben."

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