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Den Posten bekam schließlich ein ÖVP-Bürgermeister. Laut Wöginger habe ihn der Ortschef in seiner Abgeordneten-Sprechstunde aufgesucht und um Unterstützung bei seiner Bewerbung gebeten. Er will aber nur die Bewerbungsunterlagen des Mannes an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, "zur Prüfung" weitergeleitet haben. Ein Chatverlauf zeigt, dass Schmid zumindest versucht hat, auf ein ebenfalls angeklagtes Mitglied der Hearingkommission Einfluss zu nehmen. Die unterlegene Bewerberin wurde später gemäß einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen Diskriminierung entschädigt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Ortschef aus parteipolitischen Motiven bevorzugt wurde. Die neben Wöginger angeklagten Mitglieder der Hearing-Kommission sowie die Verteidiger vertraten im Prozess die Ansicht, dass Scharfs Präsentation einfach schwach gewesen sei. "Das ist eine Lüge", kommentierte sie dies vor Prozessbeginn.
Die Richterin ließ sie dann ausführlich schildern, was in den Jahren vor dem Hearing im Finanzamt ihre Aufgaben waren. Sie war zunächst Fachvorständin - quasi die Nummer zwei - und Stellvertreterin des Vorstands. "Wir waren ein Dreamteam." Ab Ende Mai bzw. Anfang Juni 2016 war sie de facto auch interimistische Leiterin des Finanzamts Braunau, weil der Vorstand vor seiner Pensionierung den Resturlaub aufbrauchte, berichtete sie. Ab Oktober war sie dann interimistische Leiterin "per Dekret" und nebenbei immer noch Fachvorständin, erklärte sie. "Ich habe immer alles zur Zufriedenheit erledigt". In dieser Zeit sei es auch zu einer Verbesserung der Leistungskennzahlen gekommen.
Dann bewarb sie sich offiziell um den Posten des Vorstands. Sie könne sich noch "sehr gut" an das Besetzungsverfahren erinnern. Vom Erstangeklagten - dem Vorsitzenden der Begutachtungskommission - habe sie sich vor dem Hearing nie ungerecht behandelt gefühlt. Aber im Mitarbeitergespräch habe er sie gefragt, ob sie sich als Vorständin bewerben werde. Als sie bejaht habe, habe er gesagt "Ach so, wer soll denn dann Deine Funktion übernehmen?" Ihr Fazit: "In dem Moment wusste ich, dass ich nicht erwünscht bin" und es sei ihr klar geworden, "dass da was läuft". Später habe sie auch über den "Flurfunk" gehört, dass es jemand anderen gebe, der offenbar den Job bekommen solle. Auf die Frage eines Verteidigers, dass sie bei den Punkten den anderen Bewerbern "hinterhergehinkt" sei, antwortete sie: "Das kann man ja alles steuern."
In der Hearingkommission sei der Erstangeklagte ihr gegenüber, sehr "forsch und angriffig" aufgetreten. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er sie mit seinen Fragen "rausprüfen" wollte. "Er musste mich schlecht aussehen lassen", sagte sie, weil ja offenbar jemand anderer vorgesehen gewesen sei als sie - wer das war, habe sie zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. Dass es Wögingers Wunsch gewesen sein soll, dass der Bürgermeister den Job bekommt, habe sie erst später durch Medienanfragen erfahren. "Da war das Rätsel gelöst." Ihre Präsentation im Hearing sei aus ihrer Sicht aber "perfekt" gewesen. Sie hat letztlich alle Kommissionsmitglieder wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.
Den Zweitangeklagten - Mitglied in der Kommission - habe sie davor nicht gekannt, schilderte die Zeugin. Wöginger kenne sie nur "aus den Medien", nicht persönlich, ergänzte sie auf eine Frage der Richterin. Sie selbst beschrieb sich als ÖVP-nahe. Sie habe bei der Kommunalwahl 2021 in Braunau auf einem hinteren Listenplatz "als Freundschaftsdienst" für den Bürgermeister kandidiert. "Aber ich war nicht ÖVP-Mitglied" und sie habe auch nie groß darüber gesprochen.
Scharf beantragte 8.500 Euro Schadenersatz und gut 11.000 Euro an Verdienstentgang. Das Finanzamt Österreich bezifferte die Gehaltsdifferenz auf Anfrage des Gerichts allerdings mit null. Die Verteidiger beantragten die Zurückweisung des Privatbeteiligtenanspruchs. Am Nachmittag will das Gericht jenen ÖVP-Bürgermeister hören, der den Führungsjob schließlich bekommen hat.