Wöginger-Prozess: "Nichts Unrechtes getan"

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Wöginger an der Sicherheitsschleuse
 © APA/APA/FOTOKERSCHI.AT/ WERNER KERSCHBAUMMAYR/FOTOKERSCHI.AT/ WERNER KERSCHBAU
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Im Prozess rund um die "Postenschacher"-Affäre war am Dienstag erstmals ÖVP-Klubobmann August Wöginger ausführlich am Wort. Ihm und zwei Finanzbeamten wird vorgeworfen, dass sie einen ÖVP-Bürgermeister bei einer Postenbesetzung bevorzugt hätten. Wöginger will aber nichts Unrechtes getan haben. Er habe die Bewerbung in seiner Sprechstunde als Abgeordneter erhalten und lediglich an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, "zur Prüfung" weitergeleitet.

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In der "Postenschacher"-Affäre geht es um die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, den ÖVP-Kommunalpolitiker wegen dessen Parteizugehörigkeit in den Chefsessel gehievt zu haben. Um sich ein besseres Bild von den Vorgängen zu machen, befragt der Schöffensenat im Landesgericht Linz die Angeklagten, die sich alle nicht schuldig bekennen, getrennt voneinander.

Der Erstangeklagte war Vorsitzender der Hearingkommission und soll den Bürgermeister aus eigener Parteinähe besser bewertet haben als eine andere Kandidatin. Er bestreitet das. Der Zweitangeklagte, ein Mitglied der Hearingkommission, soll dies auf Zuruf von Schmid gemacht haben, was Chats untermauern. Der Zweitangeklagte bestätigte zwar den Interventionsversuch Schmids, will diesem aber nicht nachgekommen sein. In Wöginger sieht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Quelle der Intervention, er wird daher als Bestimmungstäter geführt.

Wöginger sagte, der Bürgermeister sei zu ihm in seine Abgeordneten-Sprechstunde gekommen und habe ihn um Unterstützung bei seiner Bewerbung gebeten. Bei einem zufälligen Zusammentreffen mit Schmid habe er sinngemäß zu diesem gesagt: "Schaut euch das bitte einmal an. Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten." Aber "es war zu keinem Zeitpunkt meine Intention, ein unsachliches Ergebnis bei der Besetzung dieses Postens herbeizuführen".

Schmid hat ausgesagt, dass Wöginger zu ihm gemeint habe, ÖVP-Kreise aus Oberösterreich hätten bei ihm für den Bürgermeister interveniert und es sei ihm sehr wichtig gewesen, dass der Ortschef den Posten bekommt. Wöginger wies dies zurück: "Bei mir hat nie jemand von der ÖVP Oberösterreich nachgefragt wegen dieser Postenbesetzung", sagte er und betonte, er habe "nie signalisiert", dass ihm diese Personalie besonders wichtig sei.

Die WKStA stützt sich u.a. auf einen Chat zwischen Schmid und Wöginger vom 13. Februar 2017: Nachdem der Bürgermeister als Bester aus dem Hearing hervorgegangen war, informierte Schmid Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war. Er habe zuerst gar nicht gewusst, was Schmid meine, so Wöginger. Aus dem Wort "Bürgermeister" habe er dann geschlossen, um welche Sache es gehe "und mich bedankt und mich gefreut".

Die Ersatzrichterin versteht nicht, warum es notwendig sein soll, eine Kopie der Bewerbung bei Wöginger abzugeben, wo es doch allgemein bekannt sei, dass Bewerbungen immer innerhalb einer gewissen Frist an eine bestimmte, dafür zuständige Stelle gerichtet werden müssen. "Wozu brauche ich diese Parallelwelt?" - eine Frage, die sich auch die WKStA stellt. "Es ist die Tür für alle offen. Wer kommt, der wird gehört", antwortet Wöginger. "Das ist Teil der Abgeordnetentätigkeit, ohne dass man auf irgendjemanden Einfluss nimmt."

Schmid informierte nach dem Hearing auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war. Schelling bestellte den Bürgermeister mit nicht exakt datiertem Dienstauftrag zwischen 27. und 31. März 2017 zum Vorstand des Finanzamtes Braunau. Wie ein Sprecher der WKStA gegenüber dem "Standard" - und in der Folge gegenüber der APA - am Dienstag sagte, wird gegen den ehemaligen Minister nach wie vor gesondert ermittelt. Darüber hinaus laufe auch noch ein Verfahren in der "Causa Siegfried Wolf" gegen den Ex-Minister, schreibt die Zeitung.

Zu Beginn des Prozesses hatten alle drei Angeklagten eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen. Diese wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Linz aber gekippt. Er stehe nach wie vor voll und ganz zu seiner Verantwortungsübernahme, so Wöginger. Er habe damals gesagt, dass es ihm leid tue, "was meine Bitte um Prüfung der Bewerbung alles ausgelöst hat. Und das ist nach wie vor so. Ich würde es heute nicht mehr tun." Seine Mitangeklagten meinten sinngemäß, dass sie der Diversion nur zugestimmt hätten, um sich ein belastendes Verfahren zu ersparen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Für diesen Tag sind die unterlegene Bewerberin um den Job und der Bürgermeister als Zeugen geladen.

(v.l.) Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, anlässlich des Forts. Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, am Dienstag, 3. März 2026 in Linz.

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