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Wöginger soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister den Posten als Leiter des Finanzamts Braunau erhält. Die beiden Mitangeklagten sind in der Hearing-Kommission für die Postenvergabe gesessen und haben den Kommunalpolitiker hoch bewertet. Allen dreien wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, den beiden Finanzbeamten zudem falsche Beweisaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht, das sich mit der Besetzung befasst hatte.
Das Gericht befragt die Angeklagten getrennt voneinander. Vernommen wurde - etliche Stunden lang - der Erstangeklagte, ein 63-jähriger Finanzbeamter, der tief in der ÖVP verwurzelt ist und der Begutachtungskommission für die Postenbesetzung vorsaß. Vor Gericht bekannte er sich nicht schuldig. "Ich habe die Entscheidung (für die gute Bewertung des ÖVP-Bürgermeisters, Anm.) getroffen, weil sie richtig war und nicht, weil ich so ein überzeugter Schwarzer bin", sagte er. Wöginger habe nur flüchtig gekannt, schilderte er.
Zu Beginn des Prozesses im Herbst des Vorjahres haben alle drei Angeklagten eine Verantwortungsübernahme abgegeben. Das Gericht gewährte ihnen daher eine Diversion, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt wurde. "Ich wollte das Verfahren beenden, weil ich nervlich schon sehr am Ende war", rechtfertigte sich der Angeklagte, als ihn die Vorsitzende am Donnerstag drauf ansprach. "Also, das was in der Anklage steht, stimmt nicht und Sie haben trotzdem damals die Verantwortung übernommen?", so die Richterin. "Ja", räumte der Angeklagte ein.
Thema war auch die Parteinähe des Angeklagten. In seiner Gegenäußerung zur Anklageschrift steht, "dass er Mitglied der ÖVP ist und Rückhalt durch die Partei verspürte, ist (....) unbestritten". Auf die Frage der Richterin, ob er Rückhalt durch die Partei verspürt habe, antwortete er allerdings: "Nein" - und auf den Widerspruch hingewiesen: "Ich habe (bei der Gegenäußerung, Anm.) nicht die mögliche Tragweite jeden Wortes untersucht."
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe er seine Nähe zur ÖVP nie verborgen, sondern im Zusammenhang mit Besetzungen gegenüber einer Zeugin geäußert: "Die Partei steht hinter mir.". Das sei "eine wirklich blöde Aussage 2004 oder 2005 bei einer Besprechung zu einem mir nicht mehr erinnerlichen Personalthema" gewesen. "Da habe ich die Nerven verloren, keine Ahnung was mich da geritten hat. Im nächsten Moment wollte ich mir die Zunge abbeißen". Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit " habe er das auch kein zweites Mal gesagt, meinte er. Es gibt aber eine Zeugenaussage "unter Wahrheitspflicht", wonach er das immer wieder geäußert habe. Eine - ebenfalls unter Wahrheitspflicht getätigte - Zeugenaussage, dass er schon vor dem Hearing im Finanzamt herumerzählt habe, dass der Bürgermeister Finanzamtsvorstand werden soll, stritt er ebenfalls ab, "das ist Blödsinn".
Der Bürgermeister hatte sich zuvor auch für den Vorstandsposten im Finanzamt Freistadt beworben, den Job aber nicht bekommen. Das Gericht ging der Frage nach, warum eine Beamtin, die in der Kommission für Freistadt den Bürgermeister als einzige nicht als bestgeeignet bewertet und als einzige kein Naheverhältnis zur ÖVP hatte, bei der Personalie für Braunau plötzlich nicht mehr in der Personalkommission mit dabei war. Er wisse nicht, warum das so war, so der Angeklagte. Mit Lob für die Leistung der später unterlegenen Bewerberin blieb er sparsam: Aber sie habe als interimistische Leiterin des Finanzamts Braunau, dem bis dahin "schlechtesten Amt in ganz Österreich" einige Verbesserungen herbeigeführt, räumte er ein. Aber ihre Präsentation im Hearing sei "ein Desaster" gewesen.
Rund sieben Stunden stand der Erstangeklagte am Donnerstag Rede und Antwort. Seine Einvernahme ist aber noch nicht abgeschlossen und soll am Freitag fortgesetzt werden. Danach kommt der Zweitangeklagte an die Reihe, Wöginger erst am 3. März. Dann starten die Zeugenbefragungen, so der derzeitige Plan - beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.