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OLG kippt Diversion für ÖVP-Klubobmann Wöginger

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August Wöginger
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Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger in seinem Amtsmissbrauchs-Prozess gekippt. Das OLG Linz hat einer entsprechenden Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stattgegeben, da "die speziellen Voraussetzungen für eine Diversion im Fall des Missbrauchs der Amtsgewalt nicht vorliegen", hieß es. Wöginger muss nun wieder vor Gericht. Die ÖVP stehe weiter hinter ihm, so Generalsekretär Nico Marchetti.

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Bei einem Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt sei eine Diversion generell nur "in gerade atypisch leichten Fällen zulässig", führte das OLG weiter aus. In dem "Postenschacher-Fall" von Wöginger und zwei mitangeklagten Finanzbeamten erfülle "allein schon der rein vermögensrechtliche Nachteil der nicht zum Zug gekommenen, bestgeeigneten Bewerberin, der bis zu ihrem Übertritt in den Ruhestand die Bezugsdifferenz von mehreren tausend Euro als Schadenersatz von der Republik Österreich zu ersetzen war, nicht mehr das Kriterium einer bloß unbedeutenden Schädigung".

Zudem habe die Bestellung der nicht bestgeeigneten Führungskraft das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen und deren Arbeit "erheblich beeinträchtigt", hieß es weiter in der Begründung. Daher sah der zuständige Senat am OLG Linz "insgesamt keinen Raum für die Annahme bloß geringfügiger oder sonst unbedeutender Schädigung an Rechten". Das Strafverfahren gegen die drei Angeklagten sei daher fortzusetzen.

Er sei weiterhin davon überzeugt, dass das Verhalten seines Mandanten nicht strafbar sei, sagte Wögingers Anwalt Michael Rohregger gegenüber ORF und APA. Die Annahme des Diversionsangebots durch Wöginger sei nicht mit einem Schuldeingeständnis verbunden, er gehe daher von einem Freispruch aus. Kritik übte der Anwalt daran, dass der ÖVP-Klubobmann im Rechtsmittelverfahren nicht angehört worden sei. Das sei aus seiner Sicht nicht mit der Verfassung vereinbar, so Rohregger.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt. Sie wirft ihnen "Postenschacher" vor. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Die mitangeklagten Finanzbeamten saßen in der Bestellungskommission.

Der erwartete Mega-Prozess blieb aber vorerst aus - die drei Angeklagten, die die Vorwürfe zuvor bestritten hatten, erklärten eine "Verantwortungsübernahme" und erbaten sich Diversion. Mit der Zahlung von fünfstelligen Geldbußen - 44.000 Euro für Wöginger, 17.000 bzw. 22.000 Euro für die beiden anderen - wurde das Verfahren eingestellt.

Die Vertreter der WKStA waren im Gerichtssaal zwar mit der Diversion einverstanden, wiewohl sie einen "absoluten Grenzfall" sahen. Auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien musste die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dann aber Beschwerde dagegen einlegen. Darüber hatte ein Senat des OLG zu entscheiden. Dieser hat der Beschwerde offenbar Folge gegeben, womit das Verfahren demnächst weitergehen dürfte.

"Wir sind von der Aufhebung der Diversion überrascht", reagierte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti. "Klubobmann August Wöginger hat die Verantwortung übernommen, allerdings ist er und sind wir überzeugt, dass er keine strafrechtlich relevante Handlung begangen hat." Die ÖVP stehe voll zu Wöginger und sei "überzeugt, dass er als unbescholtener Mann aus dem Prozess kommen wird".

Was politische Konsequenzen betrifft, hätte sie eine andere Entscheidung getroffen als Wöginger, meinte hingegen Grünen-Chefin Leonore Gewessler. Solche hatte es für den ÖVP-Klubobmann bisher nicht gegeben. Dass Wöginger erneut vor Gericht muss, zeige außerdem, "dass der Freispruch-Jubel der ÖVP politisch wie faktisch unangebracht war." Gewessler hat nun "größtes Vertrauen, dass dieser Prozess mit Sorgfalt geführt wird."

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