Kritik an Plänen zu Bundesstaatsanwaltschaft reißt nicht ab

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Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft sorgt weiter für Kritik
 © HANS KLAUS TECHT, Themenbild, Apa
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Die Kritik am Gesetzesentwurf zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft hält an. Im Begutachtungsverfahren melden weitere Stimmen aus der Justiz und von Expertenseite ernsthafte Bedenken an. Das Oberlandesgericht Innsbruck kritisiert, dass das Ziel einer Entpolitisierung der Weisungsspitze "mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht, sondern geradezu konterkariert" werde. Indes wächst auch die bereits große Zahl der kritischen Stellungnahmen aus der Staatsanwaltschaft weiter.

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Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Weisungsspitze der Justiz läuft noch bis 31. August. Insgesamt 23 Institutionen haben sich bisher geäußert, die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen fällt kritisch aus. Deutliche Kritik meldeten bisher etwa die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Oberstaatsanwaltschaften (OStA) Graz, Innsbruck und Linz, die Staatsanwälte-Vereinigung, die GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck sowie die Staatsanwaltschaften St. Pölten und Wels an.

Einer der zentralen Punkte der Kritik ist das Ernennungsverfahren. Durch eine mögliche parteipolitisch motivierte Auswahl der Bundesstaatsanwältinnen und Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat werde die Anscheinsproblematik verstärkt, kritisiert das OLG Innsbruck. "Bei Gesamtbetrachtung aller Bestimmungen entsteht der Eindruck, dass es bei der Konstruktion der Bundesstaatsanwaltschaft gerade nicht darum geht, politischen Einfluss zurückzudrängen, sondern vielmehr die Intention erkennbar ist, noch mehr als bisher politischen Einfluss auf die Weisungsspitze ausüben zu können", heißt es in der Stellungnahme. Verfassungsrechtlich falle "die Aufhebung der Gewaltenteilung" negativ ins Auge, wird auch auf europarechtliche Bedenken hingewiesen.

Eine Intensivierung bzw. Verschärfung der Anscheinsproblematik, die mit der Reform eigentlich beseitigt werden soll, befürchten auch die GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Staatsanwälte-Vereinigung. Auch mehrere universitäre Experten warnen in Stellungnahmen vor einer Verstärkung des Einflusses der Parteipolitik auf die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Empfohlen wird eine grundlegende Überarbeitung und eine Neukonzeption des Reformvorhabens oder ganz von der Umsetzung des vorgeschlagenen Entwurfs abgeraten.

Differenziert fällt die Stellungnahme von Transparency International aus. Die Einbindung des Nationalrates in das Ernennungsverfahren sei demokratiepolitisch grundsätzlich "vertretbar", dürfe aber nicht dazu führen, dass die fachlich begründete Auswahlentscheidung einer unabhängigen Kommission zum Gegenstand parteipolitischer Verhandlungen wird oder die Bestellung ohne sachliche Gründe verzögert werden kann. Gefordert werden daher Nachschärfungen beim Ernennungsverfahren durch gesetzlich klar geregelte Ablehnungsgründe, eine umfassende und öffentliche Begründungspflicht und ein qualifiziertes Quorum für eine Ablehnung. Plädiert wird weiters für eine längere einmalige Funktionsperiode von zehn Jahren statt der geplanten sechs sowie eine Staffelung, damit die Amtszeiten der Dreierspitze nicht gleichzeitig ablaufen. Abgelehnt wird die geplante Eingliederung der Generalprokuratur in die neue Bundesstaatsanwaltschaft.

Interessant auch die Stellungnahme des Finanzministeriums. Festgehalten wird in der Stellungnahme, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Budget für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Bedeckung habe im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel im Doppelbudget 2027/28 sowie innerhalb der Auszahlungsobergrenzen des Bundesfinanzrahmens zu erfolgen, heißt es. Zudem wird angemerkt, dass die Personalkosten "insgesamt sehr hoch erscheinen".

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