Kritik an Anwälten nach Vorgehen gegen Grasser-Richterin

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
11 min
Sporrer gegen "Angriffe auf das Fundament unserer Demokratie"
 © HANS KLAUS TECHT, Apa
©HANS KLAUS TECHT, Apa
  1. home
  2. Aktuell
  3. Nachrichtenfeed
Nach dem Versuch, mit mutmaßlich gefälschten Unterlagen gegen BUWOG-Richterin Marion Hohenecker diskreditierend vorzugehen, zeigt sich Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) tief besorgt. "Die aktuelle Berichterstattung zeichnet ein äußerst gefährliches Bild für unseren Rechtsstaat. Wir erleben derzeit gezielte und systematische Angriffe auf die persönliche und berufliche Integrität unserer Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte", erklärte Sporrer.

von

Es werde zunehmend versucht, die unabhängige Rechtsprechung abseits der Gerichtssäle durch Diffamierungskampagnen und unlautere Methoden zu beeinflussen oder nachträglich zu untergraben, konstatierte Sporrer am Mittwoch auf APA-Anfrage. "Der Schutz der unabhängigen Rechtsprechung und die uneingeschränkte Rückendeckung für all jene, die unseren Rechtsstaat täglich verteidigen, haben für mich oberste Priorität", betonte die Ministerin. Klar sei: "Die Wahrung unseres Rechtsstaates ist ein gemeinsamer Auftrag für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Rechtsanwaltschaft. Wir dürfen derartige Angriffe auf das Fundament unserer Demokratie keinesfalls tolerieren."

Indes prüft das Justizministerium (BMJ) im Zusammenhang mit der Causa derzeit etwaige dienstrechtliche Konsequenzen. Das wurde der APA bestätigt. Mit Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ), der die Anzeige gegen Hohenecker eingebracht hatte, und einem pensionierten Sektionschef im Justizministerium, der als so genannte Hilfskraft für Böhmdorfer werkte, waren frühere höchste Ressort-Spitzen in das Agieren gegen Hohenecker eingebunden.

Zur Frage, ob auch die Wiener Anwaltskammer mögliche disziplinarrechtliche Schritte gegen die Grasser-Anwälte prüft, teilte diese auf APA-Anfrage mit, selbstverständlich werde jede Anzeige oder Beschwerde gegen Rechtsanwältinnen oder -anwälte geprüft und gegebenenfalls auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Disziplinarrat der Kammer sei aber nur für die Beurteilung von Verstößen gegen das Standesrecht zuständig: "Die Zivil- und strafrechtliche Beurteilung obliegt den Gerichten."

Seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) hieß es am Mittwochabend: "Die rote Linie, die für die anwaltliche Tätigkeit gilt, ist das Gesetz." Es sei kein Anschlag auf den Rechtsstaat, wenn von allen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht wird, ganz im Gegenteil, es sei Aufgabe der Rechtsanwaltschaft, dies zu tun.

Anwälte seien dazu verpflichtet, die ihnen anvertrauten Interessen ihrer Mandanten "bestmöglich im Rahmen der Gesetze zu vertreten", hieß es in einer ÖRAK-Stellungnahme. Auch verurteilte Straftäter hätten Anspruch auf bestmögliche Vertretung. Wenn nach einem abgeschlossenen Strafverfahren Beweismittel hervorkämen, die einen Wiederaufnahmegrund darstellen können, seien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, diese Beweismittel den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen, wenn das im Interesse ihres Klienten ist: "In weiterer Folge ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, diese zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen."

Die Richtervereinigung und die Staatsanwälte-Vereinigung hatten zuvor das Vorgehen der Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Grasser-Richterin aufs Schärfste kritisiert. Diese wollten offenbar eine Wiederaufnahme des BUWOG-Verfahrens erreichen und hatten daher Hohenecker wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angezeigt. Basis der Anzeige waren Behauptungen eines 60-Jährigen, der ihnen vormachte, er könne die Parteilichkeit und Bestechlichkeit Hoheneckers nachweisen. Vorgelegte Mail-Ausdrucke, die er als scheinbare Belege den Anwälten übergab, stellten sich als gefälscht heraus. Der 60-Jährige muss mit einer Anklage wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs rechnen.

Während die Anwälte ihr Agieren in einer ausführlichen Presseerklärung verteidigten, sah die Richtervereinigung damit "rote Linien mehr als überschritten". Auch die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zeigte sich tief besorgt. "Als Standesvertretung appellieren wir mit Nachdruck, den fundamentalen Unterschied zwischen berechtigter, sachlicher Kritik und gezielten Einschüchterungskampagnen zu wahren", meinte Vizepräsidentin Anna-Maria Wukovits. Die Unabhängigkeit der Justiz sei eine tragende Säule des Rechtsstaats, sagte Wukovits gegenüber der APA: "Sie darf nicht durch koordinierte persönliche Angriffe auf einzelne Personen ausgehöhlt werden. Wer sich an derartigen Aktionen beteiligt, nimmt bewusst in Kauf, das Ansehen der Justiz nachhaltig zu beschädigen, insbesondere wenn dies über Vertreterinnen und Vertreter von anerkannten Rechtsberufen erfolgt, auf die naturgemäß ein höherer Maßstab anzulegen ist. Ein derartiges Vorgehen ist inakzeptabel und wird aufs Schärfste verurteilt."

"Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats", erklärte Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, im Gespräch mit der APA. Richterinnen und Richter seien grundsätzlich verstärkt Angriffen ausgesetzt, auch in Form von Litigation-PR, meinte Forsthuber. Manche Anwälte hätten auch in der Vergangenheit "Medien instrumentalisiert, um Stimmung für ihre Mandanten zu machen und sind sogar nicht davor zurück geschreckt, ins Privatleben von Entscheidungsträgern und Sachverständigen einzudringen."

Hohenecker habe das BUWOG-Verfahren "mit besonderer Akribie und ohne jeden Anschein von Befangenheit geführt", betonte Forsthuber, der auch Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Urteile überprüft und die Schuldsprüche bestätigt. Dann sei ein mutmaßlicher Betrüger und Urkundenfälscher zu den Grasser-Anwälten gegangen und hätte behauptet, er könne mit Mails die Befangenheit der Richterin belegen: "Anstatt dass alle Alarmglocken schrillen und man den sofort vor die Tür setzt, mochte man das offenbar glauben."

Forsthuber warf den Anwälten vor, den 60-Jährigen nicht "kritisch durchleuchtet" zu haben: "Das war ein Obdachloser, der ein Geldmotiv hatte." Stattdessen habe man die Richterin angezeigt.

Der Präsident der Richtervereinigung, Georg Kanduth, nannte die Vorgänge "zutiefst beunruhigend". Sollten sich die im Raum stehenden Vorwürfe bestätigen, "wäre damit eine neue Eskalationsstufe bei Angriffen auf die Gerichtsbarkeit und die persönliche und berufliche Integrität von Richterinnen und Richtern erreicht. Der Versuch, eine Richterin durch erfundene Korruptionsvorwürfe zu diskreditieren, um ein rechtskräftiges Urteil zu erschüttern, wäre ein Angriff auf eine tragende Säule unseres Rechtsstaats", meinte Kanduth.

"Vertrauen in die Institutionen - also auch in die Justiz - ist ein Grundpfeiler unseres liberal-demokratischen Systems. Wir fordern einen Schulterschluss zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen und damit zum Schutz des Rechtsstaats", meinte Martin Ulrich, Vorsitzender der GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die gewerkschaftliche Standesvertretung verwehre sich entschieden gegen jede Form unangemessener Druckausübung und fordere alle Institutionen auf, solchen Tendenzen klar und unmissverständlich entgegenzutreten.

Erstmals zu Wort meldeten sich in dieser Sache am Mittwoch die Rechtsvertreter von Karl-Heinz Grasser. In einer ausführlichen, mehrseitigen Presseerklärung betonten Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer, der mutmaßliche Beweismittel-Fälscher sei "in Gesprächen glaubhaft und eloquent und mit erstaunlichem Detailwissen" aufgetreten und hätte "seine Sicht der Dinge dargelegt und den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen und die Echtheit der sukzessive zur Verfügung gestellten E-Mails stets und wiederholt versichert." Der 60-Jährige habe den Eindruck erweckt, "dass seine Behauptungen und Vorwürfe allesamt stimmen."

Die Verteidigung habe in weiterer Folge "diverse Hilfskräfte beigezogen und über Monate hinweg, auch unter Beiziehung eines EDV-Sachverständigen bestmöglich - freilich ohne die Möglichkeiten, die einer Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung stehen - versucht, die Glaubwürdigkeit der Aussagen sowie der sodann in weiterer Folge Schritt für Schritt zur Verfügung gestellten E-Mails zu verifizieren." Am Ende sei es aus Verteidiger-Sicht "die berufliche Pflicht" gewesen, "die Strafverfolgungsbehörden mit diesem Sachverhalt zu befassen."

In der Anzeige gegen Hohenecker habe man ausdrücklich und ausführlich dargelegt, "dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass man es in concreto allenfalls mit einem Betrüger zu tun hat und somit ein schwerwiegender Betrugsfall vorliegt."

Zu keiner Zeit habe man auf den 60-Jährigen auch nur ansatzweise "eingewirkt, irgendwelche Unwahrheiten zu behaupten, geschweige denn gefälschte Emails zu rekonstruieren", betonen die Grasser-Verteidiger in ihrer gemeinsamen Presseerklärung. Was die Zahlungsflüsse betrifft - der mutmaßliche Beweismittelfälscher behauptet, er habe rund 22.500 Euro bekommen - halten die Anwälte fest, der Mann habe "wiederholt einen Auslagenersatz für seine Barauslagen eingefordert". Die Höhe der von ihm genannten Summe wird bestritten. Dessen Behauptung, er wäre von den Anwälten unter Druck gesetzt worden, sei "frei erfunden", heißt es in der Presseerklärung.

"Mit aller Deutlichkeit" weisen die Anwälte den Vorwurf zurück, man habe der Justiz "einen Schaden zufügen" wollen: "Es ist vielmehr die ureigenste Berufspflicht von Rechtsanwälten und Verteidigern, einseitig und unumwunden die Interessen des Mandanten zu vertreten und entsprechende Verdachtsfälle zur Anzeige zu bringen. Dieser Berufspflicht ist man, mit aller Vorsicht und größtmöglicher Diskretion, nachgekommen."

Über die Autoren

Logo
trend. Newsletter

Die wichtigsten Wirtschaftsthemen des Tages