Ein Jahr bedingt für Schimanek in Prozess nach Verbotsgesetz

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Schuldspruch für René Schimanek am Landesgericht Krems
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Mit einem Jahr bedingt hat am Mittwoch ein Prozess nach dem Verbotsgesetz gegen René Schimanek, den früheren Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), am Landesgericht Krems geendet. Die Anklage stand in Zusammenhang mit der Todesanzeige für seinen Vater Hans-Jörg Schimanek senior, auf der das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" und das "Irminsul"-Symbol zu sehen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Schimanek wurde angelastet, die Veröffentlichung der Parte für den ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrat auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veranlasst zu haben. Der 56-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen für einen Schuldspruch nach Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absätze eins und zwei). Bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft erhielt Schimanek die Mindeststrafe, mildernd wirkte sich sein bisher ordentlicher Lebenswandel aus. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Nach Vorwürfen hatte der 56-Jährige im Februar 2025 um Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz gebeten, war aber freiheitlicher Stadtrat in Langenlois geblieben. Nach dem Prozess kündigte Schimanek vor Medienvertretern an, sein Mandat zurückzulegen und aus der FPÖ auszutreten, um Schaden von der Partei abzuwenden.

Der 56-Jährige habe das Wissen um die Bedeutung des im Nationalsozialismus verwendeten Symbols und Spruchs, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Für rechtsextreme Kreise sei damit die "Verherrlichung und Glorifizierung der NS-Zeit" verbunden.

Schimanek sagte, er habe die Parte "im Auftrag" seines Vaters erstellt, der Wünsche geäußert hatte. Das "Irminsul"-Symbol stehe für einen Lebensbaum. Sein Vater habe damit "in keinster Weise" eine Verbindung zur NS-Zeit hergestellt. "Mein Anspruch war, eine würdige Traueranzeige für meinen Vater zu gestalten", betonte der 56-Jährige. Er habe sich - auch in Hinblick auf seine politische Tätigkeit - "viele Gedanken" um die Gestaltung der Parte gemacht und sei "nicht ansatzweise darauf gekommen", dass es sich um ein verbotenes Symbol handle. Das Zitat sei ein "würdiger Spruch", um das Leben und die Leistungen seines Vaters entsprechend darzustellen.

Die Staatsanwältin sah im Schlussvortrag "schon außerordentlich viele Zufälle" und verwies auf den familiären Background, sichergestellte NS-Devotionalien an einem früheren Wohnsitz des Angeklagten und ein Mail aus dem Jahr 2010, in der Schimanek eine Dokumentation über Adolf Hitler als Geschichtsverfälschung bezeichnet und die er mit dem "üblichen Gruß" unterzeichnet habe. Es erscheine "in Summe der Zufall zu groß, dass all diese Dinge aus purer Unwissenheit oder Pech passiert sind". In Zusammenschau habe es der Angeklagte zumindest ernstlich für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass er Kenner anspreche und in ihrer Gesinnung bestärke, meinte die Staatsanwältin.

Die Staatsanwaltschaft Krems wollte das Verfahren ursprünglich einstellen, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft wurde aber Anklage erhoben, hielt Verteidiger Werner Tomanek fest. Sein Mandant habe im Auftrag des Verstorbenen gehandelt. "Auch in Krems wurde die Sippenhaftung abgeschafft", betonte der Jurist weiters und ersuchte um einen Freispruch. Nach dem Schuldspruch zeigte sich Tomanek vor Journalisten nach wie vor überzeugt, dass weder Zitat noch Symbol vom Verbotsgesetz umfasst seien. Das Urteil sei nach einem Moniturverfahren gefallen und "mängelfrei", mit Blick auf die verhängte Mindeststrafe habe er seinem Mandanten daher empfohlen, das Urteil anzunehmen.

Das Urteil nehme man zur Kenntnis, reagierte die FPÖ Niederösterreich in einer Aussendung und verwies darauf, dass Schimanek seine Ämter zurücklege. Die Grünen sahen in dem Schuldspruch eine "politische Bankrotterklärung" für Nationalratspräsident Rosenkranz. Er müsse sich "die Frage gefallen lassen, welche politischen Konsequenzen es hat, wenn man jemanden mit einem derartigen Hintergrund zu seinem engsten Mitarbeiter macht und ihn trotz aller Vorwürfe verteidigt", teilte Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, in einer Aussendung mit. "Gerade an der Spitze des Parlaments darf es keine Grauzonen gegenüber Rechtsextremismus und Neonazismus geben."

Ermittlungen nach einer Hausdurchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek hauptgemeldet war, wurden dagegen eingestellt. Diesbezüglich konnte kein Eigentümer der sichergestellten NS-Devotionalien festgestellt werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung der Gegenstände beantragt, diesbezüglich erging am Mittwoch noch keine Entscheidung. Die Razzia hatte im Zuge von Erhebungen gegen die militante Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" stattgefunden.

In Bezug auf die "Sächsischen Separatisten" stehen acht Männer seit Jänner unter anderem wegen Terrorismusverdachts in Dresden vor Gericht, darunter auch zwei Neffen von René Schimanek. Die Angeklagten sollen der deutschen Bundesanwaltschaft zufolge zu der Neonazi-Gruppe gehören. Im Dunstkreis der "Sächsischen Separatisten" fand am 9. Februar auch ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Wien statt. Der Angeklagte erhielt wegen sichergestellten NS-Devotionalien in seiner Wohnung 18 Monate bedingt.

René Schimanek am Mittwoch, 11. März 2026, anl. eines Prozesses nach dem Verbotsgesetz (wegen Todesanzeige für seinen verstorbenen Vater) am Landesgericht Krems.

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