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Am Nachmittag war nochmals der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, an der Reihe. Der Kronzeuge war schon am Montag den ganzen Nachmittag Rede und Antwort gestanden und hatte Wöginger mit seiner Aussage belastet. Wöginger und den beiden Mitangeklagten wird vorgeworfen, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau verschafft zu haben. Schmids Befragung am Dienstag lieferte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Wögingers Anwalt Michael Rohregger bemühte sich stundenlang herauszuarbeiten, dass Schmid vieles rekonstruieren und sich nicht erinnern würde, zahlreiche Wortwechsel mit Richterin und Oberstaatsanwaltschaft inklusive.
Als erste Zeugin war am Dienstag eine Finanzbeamtin im Ruhestand an der Reihe. Frau G. war Mitglied in vielen Begutachtungskommissionen, allerdings nicht in der zum Finanzamt Braunau. Sehr wohl war sie aber in jener gesessen, in der es um den Vorstand des Finanzamts Freistadt gegangen ist - hier hatte sich der ÖVP-Bürgermeister und spätere Erstgereihte im Braunau-Hearing auch beworben, war aber nicht zum Zug gekommen.
Die Zeugin hatte den Kommunalpolitiker damals deutlich schlechter bewertet als die anderen - ÖVP-nahen - Kommissionsmitglieder. Diese hätten ihre positivere Einschätzung mit seiner Führungserfahrung als Bürgermeister begründet. Sie konnte diese Argumentation aber nicht nachvollziehen: "Es ist aus meiner Sicht eine völlig andere Tätigkeit." Die anderen hätten schließlich ihre Punkte reduziert und an ihre Meinung etwas angepasst.
Warum sie wenig später in der Kommission für die Vorstandsbesetzung in Braunau plötzlich nicht mehr vertreten war, könne sie sich nicht erklären, so die Zeugin. "Es hat mich gewundert, weil es ja Usus war", dass sie in ihrer Funktion dorthin berufen wurde. Zwar sei sie davor zwei oder drei Wochen auf Urlaub gewesen. Das wäre aber kein Hindernis gewesen. "Am Tag der Sitzung war ich im Dienst. Sie hat gerade ein paar Türen weiter stattgefunden." Als Bester ging damals der ÖVP-Bürgermeister daraus hervor.
Der Kommunalpolitiker soll im Vorfeld Wöginger um Hilfe bei seiner Bewerbung gebeten haben. Der selbst nicht angeklagte Ortschef gibt das zu und sprach vor Gericht von einem Fehler. Wöginger will das "Bürgeranliegen" lediglich zur Prüfung an Schmid weitergeleitet, aber keinen Einfluss genommen haben. Schmid sprach hingegen sehr wohl von einem parteipolitischen Wunsch, den er zu erfüllen hatte. Er schilderte, er habe sich an den Zweitangeklagten, ein Mitglied der Hearingkommission, gewandt und gebeten, sich "darum zu kümmern". Dieser bestätigte die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben.
Ebenfalls angeklagt ist der damalige Vorsitzende der Hearingkommission. Er soll den Bürgermeister aus eigener Parteinähe bevorzugt haben. Von ihm ist mehrfach der Satz "Die Partei steht hinter mir" überliefert. Das habe sie im dienstlichen Kontext wahrgenommen, bestätigte Zeugin G. am Dienstag auf eine entsprechende Frage der Richterin. "Der Satz ist im Lauf der Jahre öfter gefallen", und zwar "zur Unterstützung der Argumentation, wenn es sonst keine Argumente gab". Das habe auch Personalfragen betroffen, sei aber ihres Wissens nach nicht in Hearings vorgekommen.
Der Prozess wird am 17. März mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Ein Urteil ist für 21. April geplant.
Zeuge Thomas Schmid anlässlich der Fortsetzung des Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Montag, 9. März 2026 in Linz.