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Rechtsformen für Firmen: Die Vor- und Nachteile

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung AG
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7 min
Welche Rechtsformen es in Österreich für die Firmengründung gibt: Die Vor- und Nachteile
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Einzelunternehmen, GmbH, gründungsprivilegierte GmbH, Kommanditgesellschaft oder Offene Gesellschaft? Die Wahl der Rechtsform will wohl überlegt sein. Georg Lugert, Partneranwalt D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung, erklärt die Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen.

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Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich zuerst die Frage stellen, welche Rechtsform sich dafür am besten eignet. Denn ob Einzelunternehmen, GmbH, Kommanditgesellschaft oder Offene Gesellschaft, jede dieser Rechtsformen zieht unterschiedliche zivilrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich.

Die beliebtesten Rechtsformen für Firmengründungen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Gründungsprivilegierte GmbH

  • Einzelunternehmen

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • Offene Gesellschaft (OG)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

Von welchen Rahmenbedingungen die Wahl der Rechtsform abhängt

Für welche Rechtsform man sich bei einer Firmengründung entscheidet, hängt vor allem

  • von der Größe des Unternehmens,

  • von der Anzahl der Tochtergesellschaften,

  • von den gewerberechtlichen Voraussetzungen,

  • Haftungsfragen,

  • der Finanzierung und

  • von der Steuerbelastung ab.

Die Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform.

Die Vorteile eines Einzelunternehmens

  • Rasche und einfache Gründung samt Gewerbeanmeldung

  • Niedrige Gründungskosten: Es fallen nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an.

  • Unkomplizierte steuerliche Handhabung durch eine einfache Einnahmen-Ausgabe-Rechnung - sofern der Jahresumsatz 700.000 Euro nicht übersteigt.

  • Der Inhaber eines Einzelunternehmens führt das Unternehmen alleine.

  • Der Einzelunternehmer ist in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) pflichtversichert.

Die Nachteile

  • Der Inhaber muss das Unternehmenskapital alleine aufbringen und

  • trägt auch das Risiko alleine. Der Einzelunternehmer haftet für Schulden, die er für das Unternehmen macht, unbeschränkt und persönlich, das bedeutet auch mit seinem Privatvermögen.

Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

So wird eine GmbH gegründet

Diese Gesellschaftsform ist nach dem Einzelunternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie kann von mehreren Personen, aber auch von einer einzelnen Person gegründet werden und ist somit eine Alternative zum Einzelunternehmen. Die Gründung einer GmbH setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der schriftlich in der speziellen Form eines Notariatsaktes erfolgen muss. Die Gesellschaft selbst entsteht letztlich erst mit der Eintragung im Firmenbuch.

Vorteile einer GmbH

  • Das Risiko ist auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter beschränkt.

  • Die rechtliche Bindung zwischen mehreren Gesellschaftern einer GmbH ist weniger stark ausgeprägt als bei den Personengesellschaften (OG, KG).

Nachteile einer GmbH

  • Eine GmbH ist im Gegensatz zum Einzelunternehmen zu strengen Rechnungslegungsvorschriften (doppelte Buchführung) verpflichtet.

  • Die Kosten für die Gründung und den Betrieb einer GmbH sind höher als für ein Einzelunternehmen. Um eine GmbH gründen zu können, ist dagegen ein Mindestkapital in Höhe von 35.000 Euro erforderlich, wobei allerdings bei einer Bareinlage nur die Hälfte einbezahlt werden muss.

Was bringt eine gründungsprivilegierte GmbH?

Stammkapital beträgt 10.000 Euro

Wer den für eine GmbH nötige Mindestkapital von 35.000 Euro nicht aufbringt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte „Gründungsprivilegierung“ zu nutzen. Das bedeutet, dass Neugründungen mit einer Kapitalausstattung von 10.000 Euro und einer bar einzuzahlenden Einlage von nur 5.000 Euro möglich sind. Allerdings besteht die Vorgabe, spätestens nach Ablauf der Gründungsprivilegierung (10 Jahre) die Einlage wie bei einer regulären GmbH aufzustocken.

GmbHs eignen sich besonders für KMUs

GmbHs eignen sich generell besonders für Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern, die zum Teil oder alle an der Geschäftsführung beteiligt sein können und damit vor allem für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Vorteile und Nachteile einer Offene Gesellschaft (OG)

Voraussetzungen für die Gründung einer OG

Für diese nur verhältnismäßig seltener gewählte Rechtsform sind mindestens zwei Personen nötig, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen.

Vorteile einer OG

  • Dieser Vertrag ist an keine Form gebunden.

  • Die Gründung ist rasch und in einfacher Form der Gründung möglich.

  • Die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sind meist persönlich und weisen eine große Flexibilität auf.

Nachteil: unbeschränkte Haftung

  • Ein erheblicher Nachteil einer Offenen Gesellschaft ist, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten – im Gegensatz zur GmbH - persönlich und unbeschränkt haften. D.A.S. Partneranwalt Lugert: "Sie haften demnach mit ihrem gesamten Privatvermögen."

  • Es besteht ein größeres Konfliktpotential, wenn eine Mehrzahl an Gesellschaftern beteiligt ist.

Die Vorteile und Nachteile einer Kommanditgesellschaft (KG)

Nachteile

  • Eine Kommanditgesellschaft ist eine Spezialform der Offenen Gesellschaft, bei der ein oder mehrere Gesellschafter nur beschränkt haften (Kommanditist).

  • Die Kommanditgesellschaft benötigt mindestens einen Komplementär, der – wie bei der OG – persönlich und uneingeschränkt haftet und die Geschäfte führt.

  • Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Die Vorteile einer KG

  • Die beschränkte Haftung des Kommanditisten entspricht jener eines Gesellschafters einer GmbH.

  • Die Stellung des Kommanditisten ist flexibel gestaltbar. Diese kann auf eine reine Kapitalbeteiligung beschränkt sein, aber auch eine Mitarbeit im Unternehmen ist möglich (beispielsweise in Form eines echten Dienstverhältnisses).

  • Dennoch höhere Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung der Komplementäre.

GmbH & Co KG: Eine beliebte Form von KGs

Am gebräuchlichsten ist die GmbH & Co KG, eine spezielle Ausprägung der KG. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Neben den österreichischen Gesellschaftsformen können aufgrund der Liberalisierung im Zuge der EuGH-Rechtsprechung auch ausländische Gesellschaftsformen (insbesondere Kapitalgesellschaften) in Österreich tätig werden.

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Was ein Anwalt oder Steuerberater bei der Wahl der Rechtsform bringt

Letztlich stellt die Wahl der Rechtsform meist einen Kompromiss dar. Vor der Unternehmensgründung sollte man sich jedoch umfassend mit der Thematik auseinanderzusetzen und am besten mit Experten wie Rechtsanwälte und Steuerberater die geeignete Rechtsform finden.

Rechtsform sollte regelmäßig auf den Prüfstand

Eine einmal gefundene Rechtsform muss jedoch nicht auf Dauer das Richtige sein. So vielfältig die Gründe für die konkrete Auswahl zunächst waren, so können sich diese früher oder später durch die Entwicklung eines Unternehmens wie neu hinzugekommene Gesellschafter, eine Vergrößerung oder steuerliche Konsequenzen ändern und damit auch die Anforderung an die Rechtsform.

Weitere Informationen zum Thema Unternehmensgründung und Umgründung erhalten Sie unter:
Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt
Dr.-Karl-Renner-Promenade 10
3100 St. Pölten
Tel: 02742/70707-0
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Infos unter ergo-versicherung.at

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