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Rechtsformen - Unterschied GmbH, Einzelfirma, OG und KG

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung
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Unterschied GmbH, Einzelfirma, OG und KG: Was Gründer wissen sollten
Welche Rechtsform für die eigene Firma am besten ist, will gut überlegt sein.©Elke Mayr
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Welche Rechtsform am günstigsten ist, was für oder gegen eine GmbH oder Einzelfirma spricht, was eine Firmengründung kostet, wann die Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) ratsam ist. Warum eine mögliche Liquidation des Unternehmens schon bei der Gründung einkalkuliert werden sollte. Die D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG gibt Auskunft.

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Wer die Gründung eines eigenen Unternehmens in Erwägung zieht, ist gut beraten, vorher genau zu überlegen, in welche rechtliche Form er diese gießen möchte. Davon kann viel abhängen: Etwa, ob man mit seinem Privatvermögen haftet, ob eine doppelte Buchhaltung zwingend vorgeschrieben ist oder welche Unternehmensform einfach wieder aufzulösen ist und welche mit hohem Aufwand verbunden ist.

Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich deshalb genau informieren, welche Unternehmensform für ihn am besten ist. Günther Kriechbaum, Steuer- und Unternehmensberater und D.A.S. Partneranwalt, klärt über die wichtigsten Vor- und Nachteile einer GmbH, einer Einzelfirma und von eingetragenen Gesellschaften (OG und KG) auf. Zu den verbreitetsten Unternehmenstypen zählen die vielen kleinen Einzelunternehmen, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragenen Gesellschaften (OG, KG).

Einzelunternehmen: Einfach und billig zu gründen

Beim Einzelunternehmen ist die Gründung einfach und günstig. Der Nachteil: Der Unternehmer haftet unbeschränkt und persönlich für alle Schulden, die der Betrieb mit sich bringt. Das Unternehmen beginnt mit dem ersten Geschäft bzw. der Aufnahme des Betriebes. Ein formeller Gründungsakt ist nicht notwendig. Wenn es einen Partner gibt, ist jedoch die OG (Offene Gesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) die einfachste und kostengünstigste Gesellschaftsform.

Die wichtigsten Informationen über die Rechtsform GmbH

Wie viel bei der Gründung einer GmbH einzuzahlen ist


Die Gesellschafter einer GmbH müssen bei der Gründung das dafür nötige Stammkapital zumindest zur Hälfte einzahlen. Es gibt auch eine Einmann-GmbH. Das Stammkapital beträgt 35.000 Euro. Wird das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch genommen, beträgt es zumindest 10.000 Euro. Innerhalb von zehn Jahren muss es jedenfalls auf mindestens 35.000 Euro aufgestockt werden.

Keine Haftung für Schulden oder Risiken

Die Gesellschafter haften grundsätzlich bei einer GmbH weder für Schulden noch für Risiken der Gesellschaft. Ein mögliches Haftungsrisiko ist deshalb eines der wichtigsten Argumente, für eine GmbH. Ebenfalls für eine GmbH spricht die Möglichkeit, ein Dienstverhältnis für einen nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (jedenfalls bei Beteiligung bis 25 Prozent am Stammkapital) zu begründen.

Wann eine GmbH sinnvoll ist

Steuerlich ist die GmbH meist erst bei höheren Gewinnen interessant, da sowohl die Körperschaftsteuer in Höhe von 24 Prozent (ab 2024: 23 Prozent) anfällt, als auch bei der Ausschüttung der Gewinne die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Die Steuern betragen damit insgesamt rund 45 Prozent vom Gewinn. Hier kann man allerdings durch die Gestaltung eines Bezuges für einen Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerlast optimieren.

Welche Gebühren bei der Gründung einer GmbH anfallen


Die Gründung einer GmbH erfolgt grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes. Dieser kostet im Schnitt rund 2.000 Euro. Bei gründungsprivilegierten GmbHs ist es jedoch deutlich weniger. Dazu kommen noch Gebühren für die Eintragung und Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung. Wird erstmalig ein Unternehmen gegründet, kann man sich die Gebühren ersparen, wenn man vor dem Gang zum Notar eine sogenannte NEUFÖG-Beratung bei der Wirtschaftskammer in Anspruch nimmt. Für die Ein-Mann-GmbH ist eine sogenannte „vereinfachte Gründung“ möglich. Eine solche ist erheblich günstiger und kann über die Bank oder online abgewickelt werden.

Aufwand für die Liquidation einer GmbH ist hoch


Wie die Gründung ist auch die Auflösung einer GmbH nicht so einfach wie bei einem Einzelunternehmen. Eine GmbH kann aus gesetzlichen Gründen aufgelöst werden oder wenn es vertraglich vereinbart wurde. Dazu bedarf es zunächst grundsätzlich eines Gesellschafterbeschlusses. Eine GmbH endet nicht mit einer formlosen Auflösung, sondern muss formell liquidiert und im Firmenbuch gelöscht werden.

Welchen Aufwand eine Liquidation darstellt


Zweck einer Firmen-Liquidation ist die Abwicklung der Geschäfte und die Verwertung des Vermögens der GmbH. Zu Beginn der Liquidation muss eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt werden. Der Liquidator (meist, der frühere Geschäftsführer), ist verpflichtet, sämtliche Gläubiger zu informieren, deren Forderungen zu prüfen und die Schulden – wenn möglich - zu begleichen.

Wann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss


Die Verteilung des Liquidationserlöses nach Befriedigung aller Gläubiger richtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Verhältnis der Stammeinlagen. Stellt sich während des Liquidationsverfahrens heraus, dass die GmbH zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Welche Risiken eine Offene Gesellschaft (OG) birgt

Wenn zwei oder mehrere Personen relativ gleichberechtigt gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, empfiehlt sich die Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG). Allerdings nur, wenn diese auch bereit sind, die Haftung für Betriebsrisiken mit ihrem gesamten privaten Vermögen in Kauf zu nehmen. Die Gesellschafter einer OG sind grundsätzlich zur Geschäftsführung berechtigt und GSVG-pflichtversichert.

Wann eine Kommanditgesellschaft (KG) empfehlenswert ist

Wenn sich ein Gesellschafter beteiligt, der nur als Geldgeber fungiert und dieser nur bis zur Höhe seiner Einlage haften will, ist eine Kommanditgesellschaft (KG) empfehlenswert.

Kommanditisten können sozialversicherungspflichtig sein
Kommanditisten können, wenn sie mitarbeiten und unternehmerisches Risiko tragen, als neue Selbständige GSVG-pflichtversichert sein. Das kann verhindert werden, indem man sich in der KG nicht betätigt bzw. sich mit dem Gewinnanteil zufrieden gibt und für Verluste über die Einlage hinaus nicht haftet. Ein Arbeitsgesellschafter, der aktiv im Unternehmen tätig ist und nur eine geringe Beteiligung, also keinen nennenswerten Einfluss hat, steht einem Dienstnehmer gleich und ist ASVG-pflichtversichert.

Was ein stiller Gesellschafter ist

Als stiller Gesellschafter beteiligt man sich am Unternehmen eines anderen mit einer Vermögenseinlage, tritt nach außen hin aber nicht in Erscheinung. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt, nicht aber an der Firmensubstanz bzw. am Firmenwert.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:

Wirtschaftstreuhandkanzlei
Dr. Günther Kriechbaum
Steuerberatung GmbH
Lehmanngasse 7
1230 Wien
Tel.: +43 (0) 1 / 865 21 21 / 0
Mail: office@steuerplusrecht.at
www.steuerplusrecht.at

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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