So gründen Sie eine Internet-GmbH

Jungen Unternehmen wird das Gründen leicht gemacht. Sie können über das Internet eine GmbH gründen. TPA erklärt Schritt für Schritt, wie das geht und wann es trotzdem besser sein kann, eine klassische GmbH zu gründen.

Thema: Steuertipps
So gründen Sie eine Internet-GmbH

Statt zum Notar und eine Firma gründen, einfach zur Bank und online anmelden.

Junge Unternehmen sollen sich weniger mit Verwaltungskram herumschlagen und weniger einzahlen müssen, wenn sie eine GmbH gründen wollen – das ist das Ziel der 2018 eingeführten Möglichkeit eine Ein-Personen-GmbH online zu gründen.
Christian Oberkleiner, Steuerexperte von TPA, sagt Ihnen, wie Sie eine solche „Internet-GmbH“ gründen und wann es trotzdem besser sein kann, eine GmbH nach dem klassischen Muster zu gründen.

Firma ohne Notar gründen
Günstiger ist eine solche GmbH zunächst schon einmal, weil für die sogenannte Errichtungserklärung kein Notar mehr erforderlich ist. Diese Erklärung und auch die nötige Anmeldung im Firmenbuch können unkompliziert auf dem Computer oder sogar am Handy erfolgen. Es reicht das dazu nötige Formular des Unternehmerportalservice auszufüllen. All das ist kostenlos.

Erklärung muss standardisiert erfolgen
Vorausgesetzt die Gesellschaft besteht nur aus einem einzigen Gesellschafter, der auch zugleich der Geschäftsführer ist. Und die Errichtungserklärung muss standardisiert sein. Wer erstmals eine GmbH gründet, kann das Gründerprivileg in Anspruch nehmen und ist so nur zu einer Stammeinlage von 10.000 Euro verpflichtet, statt der üblichen 35.000 Euro. Von den 10.000 Euro sind 5.000 davon in bar einzuzahlen.

Schritt für Schritt zur Ein-Personen-GmbH:
- Ein Bankkonto eröffnen und Stammeinlage einzahlen.
- Der Gründer muss von der Bank anhand eines Lichtbildausweises eindeutig identifiziert werden.
- Das Institut muss eine Musterunterschrift vom Gründer einholen.
- Die Bank muss die Unterlagen elektronisch an das Firmenbuchgericht übermitteln.
- Im nächsten Schritt meldet sich der Gründer beim Unternehmensserviceportal (USP) an und gibt die erforderliche Daten ein. Anschließend wird daraus automatisch eine Errichtungserklärung und Firmenbuchanmeldung generiert.

Online oder beim Gründerservice vor Ort
Gründer haben für das Anmeldeprozedere aber nach wie vor eine Wahlmöglichkeit, was den Ablauf betrifft. Sie können entweder den gesamten Gründungsprozess elektronisch durchführen oder einzelne Schritte vor Ort bei der zuständigen Stelle wie dem Gründerservice der Wirtschaftskammer erledigen und den Rest elektronisch abschließen.

Was die Erklärung beinhalten muss
Die so erstellte standardisierte Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft muss lediglich die Bestellung des Geschäftsführers und den erforderlichen Mindestinhalt enthalten.

Wann man auf eine Internet-GmbH besser verzichtet
„Soll später eine Errichtungserklärung geändert werden, muss diese in Form eines Notariatsakts erfolgen“, so Oberkleiner. Und rät Gründern deshalb: „Wenn Sie beispielsweise schon von Anfang an spätere Beteiligungen, etwa von Familienmitgliedern, denken, verzichten Sie am besten gleich auf die Internet-GmbH und lassen sich von einem fachkundigen Notar beraten.“

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