Mercosur-Abkommen als Chance für europäische IT-Unternehmen

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Gastkommentar: Das am Samstag auf EU-Ebene abgesegnete Mercosur-Abkommen bringt erhebliche Veränderungen für den freien Handel mit IT-Produkten und IT-Dienstleistungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, analysiert der Rechtsanwalt Lukas Feiler.

Das am Freitag vom Rat der Europäischen Union beschlossene Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Meist stehen dabei Landwirtschaft, Umweltstandards oder der Automobilsektor im Mittelpunkt. Weniger beachtet wird jedoch ein Bereich, der für Europas Wirtschaft zunehmend zentral ist: IT-Produkte und digitale Dienstleistungen. Gerade hier könnte das Abkommen spürbare Auswirkungen haben – auch für Konsument:innen und mittelständische Unternehmen.

Besserer Zugang für IT-Dienstleistungen

Besonders relevant ist das Abkommen für IT-Dienstleistungen, wie Softwareentwicklung oder IT-Beratung. Das Abkommen sieht vor, Marktzugangsbarrieren abzubauen und ausländische Dienstleister grundsätzlich gleich zu behandeln wie inländische Anbieter.

Für ein europäisches Softwareunternehmen bedeutet das, dass IT-Dienstleistungen künftig einfacher an Kunden in den Mercosur-Staaten angeboten werden können, ohne dass zwingend eine lokale Tochtergesellschaft gegründet werden muss.

Auch für den digitalen Alltag bringt das Abkommen Veränderung: Auf elektronische Übertragungen – also etwa das Herunterladen von Software oder die Nutzung von Cloud-Anwendungen – dürfen demnach keine Zölle erhoben werden. Dies schafft Planungssicherheit für Unternehmen, die ihre Leistungen vollständig digital erbringen.

Digitale Dienstleistungen werden sonstigen Dienstleistungen grundsätzlich gleichgestellt und elektronisch abgeschlossene Verträge sowie fortgeschrittene elektronische Signaturen gegenseitig anerkannt. Dies soll zu einer Stärkung des Online-Handels beitragen und die einfache Abwicklung von grenzüberschreitenden Verträgen fördern.

Betreibt beispielsweise ein österreichischer Anbieter seine Cloud-Lösung in einem europäischen Rechenzentrum und ermöglicht Mercosur-Kunden den Online-Zugriff hierauf, hätten die Mercosur-Staaten früher versuchen können, solche Leistungen als importierte Ware zu behandeln oder zusätzliche Abgaben zu verlangen. Das Abkommen vermeiden diese Rechtsunsicherheit nunmehr.

Entsendung von IT-Fachkräften

IT-Projekte benötigen oft persönliche Präsenz – zumindest zeitweise. Das Abkommen erleichtert daher die temporäre Entsendung von Fachkräften, etwa für Projektstarts, Schulungen oder Systemimplementierungen.

So kann ein europäisches IT-Beratungsunternehmen Entwickler oder Projektleiter für mehrere Wochen nach Brasilien entsenden (oder umgekehrt), ohne langwierige Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Für Kunden bedeutet das eine schnellere Umsetzung, für Anbieter einen klaren Wettbewerbsvorteil und wertvollen Austausch von Know-How.

Ein weiterer Aspekt betrifft öffentliche Ausschreibungen für IT-Projekte im öffentlichen Sektor – etwa digitale Aktenverwaltungssysteme, Systeme zur Verkehrssteuerung oder Gesundheits-IT. Das Abkommen öffnet diesen wirtschaftlich bedeutenden Markt schrittweise auch für europäische Unternehmen. Dies schafft zusätzlichen Wettbewerb und senkt langfristig die Kosten für die öffentliche Hand.

Kein Abbau europäischer Standards

Wichtig ist jedoch, was das Abkommen nicht ändert: Europäische Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsstandards bleiben uneingeschränkt bestehen. Ein IT-Produkt aus einem Mercosur-Staat muss daher weiterhin die strengen EU-Vorgaben erfüllen. Dies gilt insbesondere für den AI Act, die DSGVO und den neuen Cyber Resilience Act, der die Sicherheit von IT- und Softwareprodukten regelt.

Fazit

Für die IT-Branche ist das EU-Mercosur-Abkommen weniger eine Revolution als eine praktische Erleichterung. Niedrigere Zölle, klarere Regeln für digitale Dienstleistungen und weniger Bürokratie beim Markteintritt eröffnen europäischen Unternehmen neue Wachstumsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleibt der regulatorische Schutz der EU erhalten.

Ob diese Chancen tatsächlich genutzt werden, hängt letztlich davon ab, ob Unternehmen – große wie kleine – bereit sind, den südamerikanischen Markt strategisch zu erschließen. Das Abkommen schafft dafür vor allem eines: rechtliche und wirtschaftliche Berechenbarkeit.

Zur Person

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Zur Person

Lukas Feiler ist Partner und Leiter der Praxisgruppe Commercial bei Baker McKenzie Wien.

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