
Ohne Digitalisierung und Telemedizin werden wir uns das Gesundheitssystem bald nicht mehr leisten können, sagt Rechtsanwalt Martin Schiefer. Dafür muss auch das Vergaberecht neu gedacht werden.
Bis Ende Juni soll das Konzept für die Reform des Gesundheitswesens stehen. Worauf kommt es dabei an?
Es fehlt an Effizienz und strategischer Steuerung, da gibt es den größten Nachholbedarf. Es mangelt nicht an Konzepten, sondern an Umsetzung. Viele sinnvolle Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Das System ist träge, obwohl ausreichend Mittel vorhanden wären. Jetzt geht es darum, ins Tun zu kommen.
Die Ausgaben für Gesundheit steigen und steigen, zuletzt auf fast 58 Milliarden Euro. Trotzdem wird die Unzufriedenheit immer größer. Wie kann das sein?
Das Problem ist nicht die Höhe der Ausgaben, sondern deren Verwendung, also die mangelnde Effizienz. Das System ist viel zu zersplittert. Und es ist in der Vergangenheit leider versäumt worden, entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen. Was wir brauchen, ist neues Denken. Das ganze Gesundheitssystem muss neu gedacht werden. Stattdessen streiten wir um Kompetenzen, was wenig zur Lösung beiträgt, sondern eher zum Vertrauensverlust der Menschen in die Gesundheitspolitik.
Vor allem die Spitäler sind wegen der hohen Kosten in den Fokus der Diskussion geraten, gleichzeitig kämpft jede Gemeinde um „ihr“ Krankenhaus. Wie kann da eine Lösung aussehen?
Die zentrale Frage lautet, wie sich knappe Ressourcen im stationären Gesundheitswesen effizienter einsetzen lassen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Eine Antwort darauf heißt Digitalisierung und Telemedizin. Wenn wir darauf verzichten, werden wir uns unser Gesundheitssystem bald nicht mehr leisten können.
Wie kann das konkret aussehen?
Viele Patient:innen kommen ins Spital, obwohl sie woanders besser versorgt werden könnten. Gleichzeitig sind
gerade im stationären Bereich Prozesse häufig noch fragmentiert, Kommunikationswege lang und Fachpersonal überlastet. Hier kann zum Beispiel Telemedizin ansetzen: als Instrument der Patientenlenkung, als Hebel zur Optimierung von Abläufen, zur besseren Ressourcennutzung und Entscheidungsfindung. Digitale Anwendungen könnten Diagnostik, Therapie und Monitoring deutlich verbessern und gleichzeitig Ärzte sowie Spitäler entlasten. Ich bin überzeugt: Nicht nur die Telemedizin, sondern die Digitalisierung insgesamt wird zur zentralen Infrastrukturkomponente moderner Krankenhäuser. Wer die Effizienz steigern will, kommt an digitalen Versorgungsmodellen nicht vorbei.
Ist es nicht etwas blauäugig, zu hoffen, dass die Technik alle Probleme löst?
Die eigentliche Transformation liegt nicht in der Technologie selbst, sondern in der Neugestaltung von Prozessen. Krankenhäuser, die diesen Wandel aktiv gestalten, können nicht nur wirtschaftlich profitieren, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig verbessern.
Welche Rolle kann und sollte die öffentliche Hand dabei spielen?
Die öffentliche Hand müsste viel stärker als Innovationstreiber auftreten – aktuell bleibt dieses Potenzial weitgehend ungenutzt. Wir benötigen in jeder Institution eine Innovationsabteilung und echte Vernetzer zwischen Digital und Analog.
Wie kann das verbessert werden?
Das Vergaberecht kann und muss ein Innovationstreiber in diesem Bereich sein. Ein zentraler Hebel dafür ist ein neues Denken in der öffentlichen Vergabe – weg vom reinen Preisfokus, hin zu Qualität und Innovation.
Wie kann ein solches Vergaberecht in der Praxis aussehen?
Das Ziel und der Rahmen müssen definiert werden, um dann gemeinsam mit Unternehmen die ideale Lösung zu entwickeln. Also weg vom Aufstellen seitenlanger Leistungsverzeichnisse auf Basis fixer, vorgegebener Lösungen, hin zu agilen, funktionalen Ausschreibungen. Denn Innovation entsteht dort am schnellsten, wo medizinische Expertise und industrielle Umsetzungskraft zusammenkommen. Für das Gesundheitswesen bedeutet das einen Paradigmenwechsel: weg von isolierten Strukturen, hin zu vernetzten Ökosystemen.
Was bremst diese Entwicklung?
Vor allem unsere Denkweise. Während Konsumenten längst digitale Gesundheitslösungen nutzen, tut sich das System schwer. Wir denken zu komplex, sind zu vorsichtig und oft zu wenig mutig. Und leider denken wir noch viel zu oft in Gegensätzen – Auftraggeber gegen Auftragnehmer, Unternehmen gegeneinander statt miteinander. Dabei müssen wir in Zukunft viel stärker auf Partner- und Risikogemeinschaften setzen, die gemeinsam Lösungen entwickeln. Gegeneinander werden wir die Probleme nicht lösen können.
Bleibt das heikle Thema Datenschutz, was bei persönlichen Gesundheitsdaten eine besondere Rolle spielt.
Datenschutz ist essenziell, aber er darf nicht als Blockadeargument dienen. Oft ist der Verweis auf den Datenschutz nur eine Schutzbehauptung. Auch hier gilt: Man muss das Thema ernst nehmen, aber auch neu denken. Denn Gesundheitsdaten sind zentral für Forschung und Qualitätssicherung. Die Pharmaunternehmen brauchen Daten aus der klinischen Praxis, die Spitäler haben diese. Es spricht doch nichts dagegen, den Unternehmen diese Daten selbstverständlich anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Dann können Medikamente schneller und billiger entwickelt werden, Therapien treffsicherer und Heilungschancen erhöht werden.
Wie kann das in der rechtlichen Praxis umgesetzt werden?
Ein sinnvoller Weg wäre, dass Patientinnen und Patienten ihre Daten „spenden“ können, also freiwillig für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Das ließe sich auch juristisch sauber argumentieren, denn der Datenschutz kann ja nicht einschränken, dass Menschen frei über ihre persönlichen Daten verfügen können. Eine solche Lösung wäre relativ einfach umzusetzen.
Ihr persönliches Fazit?
Wir haben die finanziellen Mittel und die Ideen. Was fehlt, ist der Mut zur Umsetzung. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird der Reformdruck weiter steigen – und mit ihm die Unzufriedenheit.
Wer die Effizienz der Spitälersteigern will, kommt an digitalen Versorgungsmodellen nicht vorbei.