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Gesundheit: Vergaberecht muss Innovationstreiber sein

In Kooperation mit Schiefer Rechtsanwälte.
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Gerade in diesem Bereich bietet das Vergaberecht die Chance, die notwendige Digitalisierung voranzutreiben. Man muss es nur sinnvoll nutzen, sagt Vergabeanwalt Martin Schiefer.

trend.: Zu wenig Pflegepersonal, überlastete Ärzte, steigende Kosten: Was ist notwendig, um das Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen?

Martin Schiefer: Ein wichtiges Instrument ist die weitere Digitalisierung. Mit der elektronischen Patientenakte ELGA war Österreich Vorreiter in Europa, hat diesen Vorsprung aber inzwischen wieder verloren. Die Digitalisierung kann nicht nur Vorteile bringen für Patientinnen und Patienten, sondern auch die Effizienz des ­gesamten Systems erhöhen, weil Daten besser genutzt werden.

Woran denken Sie konkret?

Ein gutes Beispiel sind digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DIGA. Das sind digitale Helfer in Form von Apps, die Patientinnen und Patienten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten helfen und so wichtige Instrumente der Prävention und auch einer erfolgreichen Nachbehandlung sein können.

Welche Rolle kann das Vergaberecht dabei spielen?

Es kann ein mächtiger Hebel sein, um Dinge in die richtige Richtung voranzutreiben. Man muss es nur neu denken. Dazu gehört im Gesundheitsbereich, von detaillierten und fixfertigen Leistungsverzeichnissen wegzukommen und sich hin zu flexiblen, funktionalen Ausschreibungen zu bewegen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Der Auftraggeber gibt ein Ziel und einen Rahmen vor und ­entwickelt dann gemeinsam mit Unternehmen passende Lösungen. So funktioniert das ja auch bei Architektur-Ausschreibungen, da steht das genaue Ergebnis auch nicht schon am Anfang fest. Durch das ­Ankurbeln eines solchen Ideenwettbewerbs könnte das Vergaberecht zu einem Innovationstreiber für den ­Gesundheitsbereich werden – und das ist auch notwendig, sonst werden wir die Probleme im Gesundheitswesen nicht lösen können.

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Klingt gut, aber kann das auch funktionieren?

Selbstverständlich, während der Coronapandemie haben wir genau das gemacht, nämlich schnell und flexibel gemeinsam Lösungen entwickelt. Und es gibt dabei noch einen anderen Aspekt: Über gut gemachte Ausschreibungen lassen sich auch innovative Start-ups an Bord holen. Denn Auftragsvergabe bedeutet ja auch, Partnern über Verträge Sicherheit zu geben. Und genau das ist in diesem Bereich notwendig, nämlich Ideen von jungen Unternehmen wertzuschätzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Produkt auch absetzen zu können. Hier kann das Vergaberecht Innovationstreiber sein, weil man Entwicklungspartnerschaften auf tragfähige Grundlagen stellen kann.

Blockiert der Datenschutz diese Entwicklung?

Leider ja, obwohl das oft nur eine Schutzbehauptung ist. Selbstverständlich sind Daten von Patientinnen und Patienten besonders sensibel. Man muss das Thema ernst nehmen, aber auch neu denken. Ein Ansatz ist, dass Patientinnen und Patienten ihre Daten „spenden“ können, also freiwillig für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Der Datenschutz kann ja nicht einschränken, dass Menschen frei über ihre persönlichen Daten verfügen. Welcher Patient mit einem Herzschrittmacher kann dagegen sein, dass seine Daten an eine Ärztin übermittelt werden und diese rechtzeitig reagieren kann? Das lässt sich auch juristisch sauber argumentieren.

§5 - Pssst...Was Dir Niemand Über Das Vergaberecht & Deine Karriere Sagt

Warum sind Veränderungen im Gesundheitssystem so schwierig?

Ich unterstütze seit 20 Jahren Auftraggeber aus diesem Bereich, habe also entsprechend Erfahrungen. Da es viele Stakeholder gibt mit unterschiedlichen Interessen, sind Veränderungen schwierig. Aber sie werden kommen müssen, weil wir uns ein ineffizientes Gesundheitssystem mit rasant steigenden Kosten auf Dauer nicht leisten können.

MARTIN SCHIEFER ist Gründer der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte mit rund 50 Mitarbeitenden an insgesamt sieben Standorten in Österreich.

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