
Im Alltag, sei es im privaten Bereich oder in der Geschäftswelt, kann es Situationen geben, in denen der Rat eines Anwalts unerlässlich wird. Ob es um die Erstellung von Verträgen oder um die oft unvermeidlichen Rechtsstreitigkeiten geht – juristische Unterstützung kann in vielen Fällen entscheidend sein.
Ein wichtiger Aspekt, den man dabei nicht aus den Augen verlieren sollte, sind die Kosten für die Rechtsvertretung. Diese können erheblich variieren und haben oft Einfluss darauf, ob man sich auf einen Rechtsstreit einlässt oder nicht. Die Frage, ob man die Kosten selbst tragen muss oder ob sie von Dritten übernommen werden, kann letztlich darüber entscheiden, ob man den Schritt in den Gerichtssaal wagt.
Wie werden die Kosten für Rechtsanwälte abgerechnet?
Die Abrechnung der Leistungen von Rechtsanwälten erfolgt entweder auf Basis einer Honorarvereinbarung oder nach gesetzlichen Tarifen. Wenn eine Honorarvereinbarung besteht, kann diese als Stundenhonorar oder Pauschalhonorar gestaltet werden. Gibt es keine solche Vereinbarung, erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Vorgaben des Rechtsanwaltstarifgesetzes, des Notariatstarifgesetzes oder der Allgemeinen Honorar-Kriterien.
Pauschalhonorar
Das Pauschalhonorar ist ein fester Preis für eine bestimmte Leistung. Der Vorteil dabei ist, dass man von Anfang an genau weiß, welche Kosten auf einen zukommen. Allerdings ist diese Variante nicht immer möglich, da der Umfang und die Dauer der Angelegenheit oft schwer abzuschätzen sind.
Stundenhonorar
Die Abrechnung erfolgt hier nach einem festgelegten Stundensatz. Das bedeutet, dass man für jede Stunde, die der Rechtsanwalt an einem Fall arbeitet, zahlen muss. Die Höhe des Stundensatzes variiert, je nachdem, wie erfahren oder spezialisiert der Rechtsvertreter ist.
Wie werden die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ermittelt?
Die Berechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz erfolgt anhand von vier Kriterien: der Bemessungsgrundlage, der Art der Leistung, der Dauer der Leistung und möglichen Zuschlägen.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage wird oft als Streitwert bezeichnet. Bei Geldforderungen wird der Betrag zur Berechnung des Rechtsanwaltshonorars herangezogen. Gibt es keine Geldforderung, erfolgt die Bemessung nach bestimmten Bewertungen im Rechtsanwaltstarifgesetz oder den Allgemeinen Honorarkriterien. Beispielsweise liegt die Bemessungsgrundlage für Besitzstörungsklagen nach dem RATG bei € 800,-(Stand Juli 2025). Allgemein gilt: Je höher der Streitwert, desto höher das Rechtsanwaltshonorar.
Art der Leistung
Das Rechtsanwaltstarifgesetz unterscheidet verschiedene Leistungsarten, die als Tarifposten bezeichnet werden. Normale Klagen fallen unter Tarifpost 3A, Berufungen unter Tarifpost 3B, Briefe werden je nach Inhalt entweder unter Tarifpost 5 oder Tarifpost 6 abgerechnet.
Berechnung der Dauer
Für Telefonate von weniger als 10 Minuten gibt es einen speziellen Tarif. Ansonsten wird für jede angefangene halbe Stunde abgerechnet. Bei Verhandlungen wird für die erste Stunde der volle Tarifansatz berechnet, für jede weitere Stunde die Hälfte.
Zuschläge
Einheitssatz
Der Einheitssatz ist ein Zuschlag zu den Kosten bestimmter anwaltlicher Leistungen. Vor der Einbringung einer Klage sind oft Gespräche und Informationsbeschaffungen nötig. Solche Nebenleistungen können mit dem Einheitssatz verrechnet werden. Dieser beträgt 60 Prozent bis zu einem Streitwert von € 10.170,-, bei höheren Streitwerten 50 Prozent (Stand Juli 2025).
Wichtig zu wissen: Entscheidet ein Gericht in einem Verfahren über die Kosten, werden die Nebenleistungen in Form des Einheitssatzes zugesprochen.
Streitgenossenzuschlag
Wenn der Rechtsanwalt mehrere Personen in einem Verfahren vertritt oder auf der Gegenseite mehrere Personen stehen, kann ein prozentualer Zuschlag für diesen Mehraufwand berechnet werden. Beispielsweise kann bei zwei Klägern ein Streitgenossenzuschlag von 10 Prozent verlangt werden.
Allgemeine Honorarkriterien (AHK) und Notariatstarifgesetz
Für die Vertretung und Verteidigung in Strafverfahren, Verwaltungsstrafverfahren und Disziplinarverfahren kommen die Allgemeinen Honorarkriterien zur Anwendung, da diese im Rechtsanwaltstarifgesetz nicht geregelt sind. Dabei wird zwischen verschiedenen Gerichtsarten unterschieden, und es kann ein Erfolgszuschlag zum Honorar berechnet werden, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit ein Erfolg erzielt wird, wie etwa ein Freispruch.
Das Notariatstarifgesetz wird in der Regel bei der Abrechnung von Vertragserrichtungen oder beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten herangezogen.
Muss man die Rechtsanwaltskosten immer selbst tragen?
Was gilt im Zivilprozess?
Im Zivilprozess gilt das Erfolgsprinzip. Das bedeutet, dass die Partei, die im Prozess vollständig gewinnt, die Kosten vom Verlierer erstattet bekommt. Das Gericht legt fest, wie viel und in welchem Umfang die Kosten ersetzt werden. Gewinnt man nur teilweise, erhält man auch nur einen Teil der Kosten zurück – sozusagen eine Teilerstattung für den Teilerfolg.
Was gilt im Strafverfahren?
Im Strafverfahren besteht die Möglichkeit, vom Bund einen Teil der Verteidigungskosten zurückzubekommen, wenn man freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird. Allerdings gibt es Höchstgrenzen für den Ersatz, die meist den tatsächlichen Kostenaufwand nicht abdecken. Aktuell liegt der maximale Ersatz bei € 6.000,- (Stand Juli 2025). Bei außergewöhnlichem Umfang, besonderer Komplexität oder Zeitüberschreitung im Ermittlungsverfahren kann der Ersatz um die Hälfte überschritten werden; im Falle von extremem Umfang kann er sich sogar verdoppeln.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist von großer Bedeutung, da sie je nach versichertem Deckungsumfang die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt. Sie bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern ermöglicht es auch, im Falle eines Rechtsstreits ohne große finanzielle Sorgen die notwendigen Schritte einzuleiten.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung trägt die Kosten, wenn man sich gegen Schadenersatzansprüche wehren muss, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall.
Verfahrenshilfe
Wenn die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts aufgebracht werden können, ist es möglich, einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen. Auch für Unternehmen besteht diese Möglichkeit, wenn weder das Unternehmen noch die wirtschaftlich Berechtigten die Verfahrenskosten zahlen können. Diese Zuerkennung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Achtung: Diese Hilfe deckt nicht die Kosten ab, die man im Falle eines Prozessverlustes an die Gegenseite zahlen muss.
Erstgespräch beim Anwalt
Es ist wichtig zu wissen, dass das erste Gespräch beim Rechtsanwalt nur dann kostenlos ist, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Da bereits eine Leistung erbracht wird, kann auch tariflich abgerechnet werden. Davon zu unterscheiden ist die erste anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern, bei der ein erstes Orientierungsgespräch kostenlos ist. Nähere Informationen dazu sind den Serviceseiten der Rechtsanwaltskammern in den jeweiligen Bundesländern zu entnehmen.
Wann ist das Honorar zu zahlen?
Laut oberstgerichtlicher Judikatur ist ein Rechtsanwaltshonorar erst dann fällig, wenn der Anwalt keine weiteren Vertretungshandlungen für den Mandanten mehr vornimmt, also die Tätigkeit beendet ist.
Allerdings sind auch andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien möglich, wie beispielsweise Anzahlungen oder Zwischenabrechnungen.
Tipp
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, schon vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Rechtsvertreter eine detaillierte und schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsmodalitäten zu treffen. So legt man den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Klienten.
Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz
Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
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ERGO Versicherung AG:
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