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Neue Rechtsordnung für Unternehmen in der EU

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Mit dem 28. Regime möchte die EU-Kommission eine neue Rechtsordnung für Unternehmen in der EU einführen. Noch offen ist, welche Bereiche und welche Unternehmen davon umfasst sein sollen.

Ein halbes Jahr auf die Eröffnung eines Bankkontos warten, fremdes Steuerrecht und unterschiedliche Gewährleistungsansprüche erfassen, Risikokapital lukrieren. Die Liste an Strapazen, die Unternehmen in der EU auf sich nehmen müssen, wenn sie neue Märkte erschließen wollen, ist lang. Der Aufbau eines europaweit tätigen Unternehmens erfordert Zeit und Geld.

„Wir haben in der EU ja ohnehin kulturelle und sprachliche Barrieren“, meint Johannes Braith, CEO des Wiener Logistik-Scale-ups Storebox. Zusätzlich geschaffene bürokratische Hürden sieht Braith daher kritisch. „In den Niederlanden, zum Beispiel, hat es ein halbes Jahr lang gedauert, bis wir eine Steuernummer bekommen haben, die wir zur Eröffnung eines Bankkontos gebraucht haben.“

Der Co-Founder weiß, wovon er spricht. Seit 2016 hat das Unternehmen 370 Standorte in sechs EU-Ländern aufgebaut. Storebox ist damit in guter Gesellschaft – nach dem aktuellen „Austrian Startup Monitor“ wollen 76 Prozent der österreichischen Start-ups neue Märkte in anderen EU-Ländern erschließen.

Für diese Unternehmen möchte die Europäische Kommission das Gründen und Wachsen über die Grenzen des Herkunftslandes hinaus künftig erleichtern. Die Lösung: Zusätzlich zu den Rechtsordnungen der 27 EU-Mitgliedstaaten soll eine 28. Rechtsordnung geschaffen werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen formulierte das Vorhaben im Rampenlicht des Weltwirtschaftsforums in Davos zu Jahresbeginn so: „Wir werden innovativen Unternehmen anbieten, in der gesamten Union unter einem einzigen Regelwerk zu agieren. Wir nennen es das 28. Regime. Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Arbeitsrecht und Besteuerung.“

Neben dem Bekenntnis von höchster Stelle taucht das 28. Regime seit dem Antritt der neuen Kommission immer wieder in diversen Strategien und Berichten auf – etwa in den im Vorjahr veröffentlichten Berichten der Politik-Granden Enrico Letta und Mario Draghi, im Wettbewerbskompass und im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025. Erwähnung findet das Vorhaben vor allem im Zusammenhang mit der Förderung von Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit der EU. Zuletzt ist der Begriff in der Ende Mai veröffentlichten Start-up und Scale-up-Strategie der EU-Kommission in Erscheinung getreten. Viel mehr, als in den öffentlich zugänglichen Dokumenten ohnehin nachzulesen ist, möchte die Kommission auf Anfrage über das Vorhaben noch nicht preisgeben.

Einsatz für KMU

Hinter den Kulissen wird in einer von Kommissionspräsidentin von der Leyen eingesetzten Start-up- und Scale-up Taskforce unter anderem an der zusätzlichen Rechtsordnung gearbeitet. Gleich sechs Kommissar:innen, die für Technologie, Sicherheit und Demokratie genauso wie für Wohlstand und Industrie, Wirtschaft, Finanzen, Justiz und Verbraucher:innenschutz oder Start-ups und Innovationen zuständig sind, nehmen an den Beratungen teil.

Das Vorhaben dürfte sich allerdings nicht nur kommissionsintern als heikle Angelegenheit erweisen. Die Rechtsgebiete fallen größtenteils in den Machtbereich der 27 Mitgliedstaaten, weshalb sich die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben auf politisch heikles Terrain begibt. Sollte sich von der Leyen mit ihrer Vision durchsetzen, brächte das Erleichterungen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung sind.

Betroffene Bereiche

Die Rechtsanwältin Barbara Sesser ist mit den rechtlichen Herausforderungen, die die Erschließung neuer Märkte mit sich bringt, bestens vertraut. Sie begrüßt die Ambitionen der Kommission prinzipiell. „Aktuell ist es für Start-ups kaum möglich, in 27 verschiedenen Ländern rechtskonform zu skalieren. Es ist immer eine Abwägung zwischen Compliance und Risiko“, berichtet die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung eines europaweit tätigen Tech-Scale-ups, mittlerweile berät sie Start-ups und KMU in wirtschaftsrechtlichen Belangen. Auch Storebox-CEO Johannes Braith bestätigt: „Wir müssen natürlich intern immer wieder Ressourcen binden, um auszuloten, wie wir uns in den jeweiligen Ländern zu verhalten haben. Das ist schon schwierig.“

Zu eng gewählt ist Sessers Ansicht nach die Auswahl der in Davos vorge­tragenen Rechtsbereiche. Um wirklich eine positive Wirkung für Unternehmen mit Expansionsambitionen entfalten zu können, müssten etwa auch Gewährleistungsansprüche und Verbraucher:innenrechte EU-weit vereinheitlicht werden. Vor allem in diesen Bereichen ­komme es durch „Goldplating“ zur Übererfüllung von EU-Standards durch ­Mitgliedstaaten.

Vorteile sieht die Rechtsanwältin vor allem darin, dass ein einheitliches Insolvenzrecht das grenzüberschreitende Eintreiben von Forderungen erleichtere und die Voraussetzungen für ein europaweites Firmenbuchregister geschaffen werden könnten. Beim Arbeitsrecht sei es entscheidend, für welche Unternehmen das 28. Regime zur Anwendung kommen könnte. In Branchen, in denen „­Workations“ und Mitarbeit durch „Digital Nomads“ üblich sind, könnte es zu mehr Rechtssicherheit beitragen. In anderen Sektoren, wo Arbeitnehmer:innen ihre Tätigkeit durchgehend an einem bestimmten Arbeitsplatz ausüben, etwa in der Gastronomie, sei es hingegen „absurd, wenn man lokale Kollektivverträge plötzlich mithilfe eines anderen Arbeitsrechtes umgehen könnte“.

Kritik, Begeisterung, offene Fragen

Geteilte Meinungen bringen Interessenvertretungen zum Ausdruck. Europäische Gewerkschaften und die Arbeiterkammer befürchten etwa eine ­Aushöhlung von Arbeitsrechtsstandards und Konsument:innenschutzrechten. Das 28. Regime sei daher „äußerst kritisch zu sehen und strikt abzulehnen“, meint Frank Ey, EU-Binnenmarktexperte der Arbeiterkammer. Außerdem erwartet Ey eine Gefährdung von Mitbestimmungsrechten in Aufsichtsräten und im Streitfall langwierige juristische Auseinandersetzungen, „weil es im Unterschied zu den nationalen Rechtsordnungen bislang keinerlei ­Urteile zum 28. Regime gibt“.

Anders sieht das die Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft. Bettina Dorfer-Pauschenwein begrüßt, dass die Start-up- und Scale-up-Strategie das 28. Regime aufgreift. Diese „bietet jungen Unternehmen von Anfang an die Chance, europäisch zu denken und zu handeln, statt an nationalen Grenzen zu scheitern“. Die Wirtschaftskammer möchte sich auf Anfrage nicht gesondert zu ihrer eigenen Position äußern, mit dem Statement der Jungen Wirtschaft sei „alles gesagt“.

Dass die EU-Kommission an einem neuen rechtlichen Rahmen für Unternehmen feilt, ist neben der wettbewerbspolitischen Großwetterlage auch auf die Initiative eines Österreichers zurückzuführen. Der in Berlin lebende Investor und Start-up-Gründer Andreas Klinger von der Initiative „EU Inc“ konnte mit seinen Mitstreiter:innen 16.000 Unterschriften für die Schaffung einer neuen paneuropäischen Entität sammeln. Nach deren Vorstellungen soll eine Alternative zur wenig praktikablen Societas Europaea (SE) geschaffen werden, die für alle Unternehmen zugänglich sein und grenzüberschreitende Investments vereinfachen soll. Klinger ist diesbezüglich optimistisch, der politische Wille zu Veränderung ist für ihn in Brüssel deutlich wahrnehmbar. Entscheidend sei jedoch auch, dass in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. Bis Anfang Oktober können EU-Bürger:innen auf der Website der Kommission noch Stellungnahmen zum 28. Regime abgeben.

Den ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren möchte die EU-Kommission mit der Vorlage des Gesetzesvorschlags zum 28. Regime im ersten Quartal 2026 machen. Welche Rechtsbereiche tatsächlich harmonisiert werden sollen, ob der Vorschlag auch eine neue Rechtsform enthalten wird und ob das 28. Regime nur von Start-ups oder auch von KMU oder gar allen Unternehmen angewendet werden können soll, ist auch in Brüsseler Kreisen noch unklar.

Bis zu einer Einigung durch Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament bleibt es für Storebox-CEO Braith jedenfalls attraktiver, das Geschäft in jenen Märkten auszubauen, wo man mit den Rahmenbedingungen bereits vertraut ist. Gleichzeitig schließt er nicht aus, mit seinem Unternehmen in Zukunft auch in weiteren EU-Ländern Fuß zu fassen. Storebox wird von der „Finan­cial Times“ als eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas gelistet. Dennoch stellt Braith sich die Frage: „Wie groß könnten wir sein, hätten wir einen echten Binnenmarkt?“

Der Artikel ist in der trend.EDITION vom 8.August 2025 erschienen.

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