
Die WKStA erhebt Anklagen gegen den Unternehmer Siegfried Wolf und den ehemaligen Finanzminister Hans-Jörg Schelling.
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Steuercausa von Siegfried Wolf Anklage gegen den Unternehmer wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch erhoben. Ebenfalls angeklagt wurden der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine ehemalige Finanzamtsleiterin. Eine entsprechende Anklageschrift sei bereits beim Straflandesgericht Wien eingebracht worden, berichtete die WKStA am Donnerstag in einer Aussendung.
In dem Verfahren geht es unter anderem um einen ungewöhnlichen Steuernachlass in der Höhe von 630.000 Euro für den millionenschweren Investor durch das Finanzamt. Es besteht der Verdacht auf Bestechung, im Jänner 2022 wurden Razzien sowohl bei Wolf als auch bei der beschuldigten Finanzbeamtin durchgeführt. Sie wurde wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
Treffen auf Raststation
Laut Anklage soll Wolf der damaligen Finanzamtsleiterin angeboten haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige. Das Anbot sei erstmals bei einem Treffen auf einer Autobahnraststation im Jahr 2018 erfolgt. Weder sei das Treffen, noch das korruptive Anbot dokumentiert worden. Auch die anderen Beamten, die mit der Steuersache befassten waren, seien darüber informiert gewesen, so die WKStA.
Die Leiterin des Finanzamts hat laut Anklageschrift das Angebot angenommen, intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Weiters habe sie, so der Vorwurf, ihre Geheimhaltungspflicht verletzt, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum Widerruf dieser Nachsicht an Wolf weitergab. Wolf habe dann wie vereinbart im Gegenzug auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss zugunsten der Finanzamtsleiterin genommen.
Schelling kontaktierte Schmid
Schelling wiederum wird in der Anklage vorgeworfen, nach Ende seiner Amtszeit als Finanzminister Schmid als damaligen Generalsekretär im Finanzministerium ersucht zu haben, sich für den Steuernachlass einzusetzen. Die Entscheidung des Finanzamts auf Gewährung der Nachsicht war bereits vor Beginn der Ermittlungen der WKStA von der Fachaufsicht des Ministeriums bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als mutmaßlich strafrechtswidrig angezeigt, aber eingestellt worden. Sie wurde schlussendlich auch vom Bundesfinanzgericht als rechtswidrig aufgehoben und dies vom Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht bestätigt.
Die nunmehrige Anklage erfolgte laut WKStA nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats. Eine Stellungnahme von Wolf gab es auf APA-Anfrage vorerst nicht.