
Anwält:innen fürchten durch die Erhöhung der Gerichtsgebühren einen erschwerten Zugang zum Recht. Justizministerin Sporrer kontert. Ein Auszug aus einem Interview im neuen trend.LAW, in dem es auch um die neue Bundesstaatsanwaltschaft geht.
Die Anwälte sind sehr erbost über die Erhöhung bei den Gerichtsgebühren um 23 Prozent. Ging das nicht anders?
Mir waren da die Hände gebunden, und die Erhöhung stand auch nicht im Zusammenhang mit dem Budget. Die Gerichtsgebühren steigen mit dem Verbraucherpreisindex. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Erhöhung wurde zwei Mal wegen Corona verschoben, danach wurde vom Parlament keine andere Regelung getroffen, etwa durch einen Initiativantrag. Als ich das Amt angetreten habe, hatte ich keinen Spielraum mehr.
Sollte die automatische Valorisierung der Gerichtsgebühren Ihrer Meinung nach bestehen bleiben?
Ich halte die Valorisierung schon für notwendig. Über eine Deckelung kann man diskutieren. Auch mein Haus evaluiert die Gebührenstruktur laufend, aber eine Deckelung ist aktuell nicht geplant.
Haben Sie die Befürchtung, dass sich die hohen Gebühren auf den Zugang zum Recht nachteilig auswirken werden?
Für Personen, die die Gerichtsgebühren nicht bezahlen können, gibt es Verfahrenshilfe. Was wir beim Gewaltschutz vorhaben, ist, dass bei einstweiligen Verfügungen oder Wegweisungen künftig die Täter die Gerichtsgebühren zahlen sollen.
Sollten die Gerichtsgebühren zweckgewidmet werden?
Das Geld hat ja kein Mascherl. Ich bekomme die 2,4 Milliarden Euro für das Justizressort aus dem Staatshaushalt.
Der Ministerrat hat ein neues Waffengesetz beschlossen. Was war Ihnen dabei am wichtigsten?
Nach dieser Tat in Graz bleibt man fassungslos zurück. Wir sind dazu da, Verantwortung zu tragen, und das tun wir hiermit. Wir verschärfen das Waffengesetz. Neben den bekannten Maßnahmen wie Altersanhebung für Waffenbesitzer, Datenaustausch und ausgeweiteten psychologischen Tests war mir wichtig, dass man auch ein vorläufiges Waffenverbot bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Gewalt im sozialen Nahraum, also vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder, verhängen kann. Das ist ein großer Fortschritt im Gewaltschutz.
Wie sehr haben die Regierungsparteien da an einem Strang gezogen?
Wir waren uns alle darüber völlig einig, dass es eine rasche Antwort und scharfe Maßnahmen braucht. Nach so einer schrecklichen Tat kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.
Wird die neue Bundesstaatsanwaltschaft (zu Sporrers Vorschlag und das parlamentarische Finish lesen Sie bitte hier) noch heuer eingerichtet werden?
Eingerichtet in dem Sinne, dass schon Akten dort landen, wird sich für heuer wahrscheinlich nicht mehr ausgehen, aber das Konzept sollte heuer schon stehen.
Zur Person
Anna Sporrer, geb. 1962, ist seit März Justizministerin. Sporrer wurde von der SPÖ für das Amt vorgeschlagen. Davor war die Niederösterreicherin mehr als zehn Jahre Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs. Sie ist ausgebildete Rechtsanwältin.
Das vollständige Interview ist im aktuellen trend.LAW erstmals erschienen.