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12 Gesetze, die wir nicht mehr brauchen

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Die große trend.LAW-Deregulierungsinitiative mistet Österreichs Gesetzesbestand aus. 14 Anwält:innen geben der Regierung eine Steilvorlage.

Ein gutes halbes Jahr hat Staatssekretär Sepp Schellhorn gebraucht, um eine Liste mit 160 Ideen zu Deregulierung und Entbürokratisierung vorzulegen. Die trend.LAW-Community, bestehend aus 14 Anwältinnen und Anwälten, kam in nur wenigen Tagen auf jedenfalls zwölf Ideen, wie man den heimischen Gesetzesdschungel vereinfachen könnte. Aber eigentlich ist das noch stark untertrieben, denn manche Kanzleien meldeten gleich so viele Vorschläge, dass sie aus Platzmangel gar nicht alle abgedruckt werden konnten. In nahezu allen Rechtsbereichen orten die Experten Reform-, bzw. Vereinfachungsbedarf. Besonders oft wurde das Gebührenrecht in seinen unterschiedlichen Ausprägungen als veraltet und wirtschaftsschädlich angeprangert. Auch das gute alte Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das zu weiten Teilen noch aus dem Jahr 1812 stammt, bekam gleich zwei Mal sein Fett ab.  

Ein besonders origineller Vorschlag zur Einsparung kam von Georg Eisenberger, Experte für Öffentliches Recht: Er kritisiert die schlechte Lesbarkeit des Umweltverträglichkeitsgesetzes, denn: „Im gesamten Gesetz wird der Lesefluss dadurch gestört, dass der extrem häufig vorkommende Begriff „Projektwerber“ mit „der Projektwerber/die Projektwerberin“ besonders langatmig gegendert wird. Diese Doppelbezeichnung wird z. B. im besonders schwierig zu lesenden § 3 insgesamt zehn Mal verwendet“, führt er aus. Bewilligungsanträge, so Eisenberger, würden aber so gut wie nie von Privatpersonen, sondern von Unternehmen gestellt. Sein Vorschlag: Es sollte künftig nur mehr „die Projektwerberin“ heißen, schließlich wären die wichtigsten Gesellschaftsformen – AG und GmbH – weiblich. 

Mietvertragsgebühr

§ 1409 ABGB

Unterscheidung Arbeiter:innen und Angestellte

Ausnahmeregelung § 2 Abs 2 InvKG

Lesen Sie die weiteren acht Vorschläge von Rechtsanwält:innen in der neuen trend.LAW-Ausgabe.

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